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Heiraten - In Deutschland oder in der Heimat ? (Gelesen: 2.946 mal)
medina890
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mazedonisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiraten - In Deutschland oder in der Heimat ?
10.05.2013 um 18:32:59
 
Guten Abend allerseits,

ich habe die Suchfunktion benutzt, aber leider nichts themengleiches gefunden..

Zu meinem Anliegen:

Ich bin verlobt und möchte in naher Zukunft heiraten.
Ich habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ich bin mazedonische Staatsbürgerin- genauso mein Verlobter.

Meine Frage ist:

Wo ist die Heirat mehr zu empfehlen?
In Deutschland oder in Mazedonien?

Da für Mazedonier keine Visumsplicht gilt, kann mein Verlobter sich in Deutschland für bis zu drei Monate aufhalten.

Kann man das so pauschal sagen, wo es besser wäre zu heiraten ?

Vielen Dank im Vorraus

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.05.2013 um 18:55:06
 
medina890 schrieb am 10.05.2013 um 18:32:59:
Wo ist die Heirat mehr zu empfehlen?
In Deutschland oder in Mazedonien?

pauschal:
es ist empfehlenswert dort zu heiraten, wo man später leben will.

medina890 schrieb am 10.05.2013 um 18:32:59:
Da für Mazedonier keine Visumsplicht gilt, kann mein Verlobter sich in Deutschland für bis zu drei Monate aufhalten.

ja, aber für eine Einwanderung (also Einreise, um in D zu leben) braucht er das entsprechende Visum.
Als Ehemann FZF Visum.
Um zu heiraten und nicht ausreisen zu müssen ein Eheschliessungsvisum
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Beiträge: 57

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.05.2013 um 00:33:35
 
medina890 schrieb am 10.05.2013 um 18:32:59:
Ich bin mazedonische Staatsbürgerin- genauso mein Verlobter.

Meine Frage ist:

Wo ist die Heirat mehr zu empfehlen?
In Deutschland oder in Mazedonien?


Wenn ihr beide Mazedonier seid, ist es gut moeglich, dass eine Heirat in Mazedonien weniger aufwendig ist: Bei Heirat in Mazedonien muesst ihr die dafuer noetigen Dokumente weder ins Deutsche uebersetzen noch beglaubigen lassen. Lediglich die Heiratsurkunde muss dann am Ende apostilliert und ggfs. fuer den deutschen Behoerdengebrauch uebersetzt werden.

Die Voraussetzungen fuer das Visum zur Eheschliessung in Deutschland sind im wesentlichen die gleichen wie fuer das Visum zur Familienzusammenfuehrung nach Heirat in Mazedonien - allerdings braucht ihr zusaetzlich noch eine Bescheinigung des Standesamtes, dass die Voraussetzungen fuer die Eheschliessung in Deutschland erfuellt sind. Auch auf dieser Seite bietet die Eheschliessung in D also keine Vorteile. .

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medina890
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mazedonisch
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Antwort #3 - 11.05.2013 um 12:28:20
 
Hallo, vielen Dank für eure Antworten !!

Ich denke, wir werden die Ehe in Mazedonien schliessen.

Ich hab gleich eine nächste Frage.

Ich verdiene momentan 800,00€ brutto und wohne bei meinen Eltern.

Da ich Ausländerin bin, muss der Lebensunterhalt und Wohnplatz für mich als auch für meinen Zukünftigen gesichert sein.
Nun, da ich bei meinen Eltern wohne und keine Miete zahle würde ich gerne wissen, ob die Ausländerbehörde das so hinnimmt, wenn mein Zukünftiger und ich weiterhin mietfrei bei meinen Eltern wohnen ?

Komm ich mit meinen 800,00€ durch oder muss ich mir noch einen Job besorgen (zB 450,00 basis),


An dieser Stelle noch ein grosses Lob und Dankeschön an dieses Forum, einfach tolle Arbeit !!!! Zwinkernd




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medina890
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mazedonisch
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Antwort #4 - 11.05.2013 um 12:42:25
 
Ich hab noch eine Frage und zwar kann mein Zukünftiger, wenn er das Visum bekommt, hier direkt eine Arbeit aufnehmen oder gibt es da irgendwelche Regelungen ??
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 11.05.2013 um 13:06:16
 
Das Geld wird so nicht reichen, denn die ABH kann ja nicht sicher sein, dass Du nächsten Monat immer noch kostenlos bei Deinen Eltern wohnen darfst. Sie wird eher fordern, dass Du relativ sicher (also mit Vertrag und überstandener Probezeit) ein ausreichendes Einkommen von 1300 bis 1500 Euro hast. Ob die ABH mit einem Minijob einverstanden ist (der faktisch jederzeit gekündigt werden kann), weiß ich nicht - musst Du dort fragen.

Du musst Dich auf jeden Fall darauf einrichten, dass Du den Lebensunterhalt wirklich und auf Dauer sichern musst, damit er ein Visum bekommen kann.

Wenn Du den Lebensunterhalt (inkl. aller Kosten, auch für eine Wohnung) gesichert hast, bekommt er ein Visum zur Einwanderung. Mit der Aufenthaltserlaubnis als Ehemann bekommt er die Rechte auf dem Arbeitsmarkt wie Du. Wenn Du eine NE hast (alle Rechte), bekommt er für die Arbeit auch diese Rechte. Er kann dann also arbeiten, selbständig sein, eine Ausbildung beginnen - was er will.
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medina890
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mazedonisch
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Antwort #6 - 12.05.2013 um 16:49:53
 
Hallo Reinhard, vielen Dank für deine Antwort.

Lg
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