Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten? (Gelesen: 13.642 mal)
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #15 - 26.05.2013 um 19:10:01
 
Seoman305 schrieb am 26.05.2013 um 14:20:41:
Würde,wenn SIE (meine Verlobte) den Antrag auf AE bei der ABH stellt


zu welchem Zweck?
Als Verlobte ist sie nicht mit dir verheiratet ...
der Status "Verlobte" interessiert keinen

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seoman305
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

EUROPA, Germany
EUROPA
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #16 - 26.05.2013 um 19:14:47
 
erne schrieb am 26.05.2013 um 19:10:01:
zu welchem Zweck?
Als Verlobte ist sie nicht mit dir verheiratet ...
der Status "Verlobte" interessiert keinen


Hallo erne, tut mir leid. ich meinte natürlich nach der Hochzeit als meine Ehefrau würde sie den Antrag stellen ..! Den Antrag als VErlobte interessiert niemanden, das ist klar.



Zum Seitenanfang
  

Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
IP gespeichert
 
DoctorZ
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 57

Fuerth, Bayern, Germany
Fuerth
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #17 - 26.05.2013 um 21:05:48
 
Seoman305 schrieb am 26.05.2013 um 14:41:42:
Hey, eine ergänzendeFrage:

Muss das A1 -Zertifikat zur PRüfung? zwingend eins vom Goethe - Institut sein? oder reicht auch eines von einer Sprachschule (Berlitz o.ä.??
Danke wenn ihr damit erfahrung gemacht habt?


Wenn Du 2 Jahre als Arbeitnehmer in Spanien gearbeitet hast, duerfte wohl ein Fall von Rueckkehrerfreizuegigkeit vorliegen. Es lohnt sich evtl, dies zu pruefen, denn es hiesse, dass Deine Frau (falls sie zum Zeitpunkt Deiner Rueckkehr nach D deine Frau ist....) automatisch Freizuegigkeit geniesst und anstelle der AE die Ausstellung einer EU-Aufenthaltskarte beantragen koennte. A1 spielt dann keine Rolle und die Aufenthaltskarte hat meiner Erfahrung nach einige weitere Vorteile im Vergleich zur AE (kostet beispielsweise weniger an Gebuehren und wird nach 5 Jahren quasi automatisch permanent).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seoman305
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

EUROPA, Germany
EUROPA
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #18 - 27.05.2013 um 19:53:31
 
So, konnte heute einiges klaeren und entspannen. Vielen Dank nochmal soweit an euch alle. Langsam nimmt der Plan Formen an.

Klaere gerade mit TOENDER die Formalitaeten in unserem Fall fuer eine Hochzeit im Juli.Sieht gut aus dass wir fuer meine Zukuenftige mit Geburtsurkunde (beglaubigt auf Deutsch) und eidesstattlicher Erklaerung aus D als Ledigkeitsnachweis hinkommen.
(die bekannten Danemark- Agenturen habe ich als Back-Up, falls Toender nicht klappt.)

Meine Firma hat mir heute netterweise gruenes Licht fuer letzten
Arbeitstag Ende Juni gegeben. So bleibt uns hoffentlich genug Zeit.

Auch fuer das Thema AE/ Aufenthaltskarte zeichnet sich eine moegliche Loesung ab. Evtl. hab ich eine gute Chance auf einen Job in Luxemburg direkt ab August, September. Sprich mit Wohnsitz in Luxemburg fuer beide waere die Erteilung einer Aufenthaltskarte fuer meine dann Ehefrau denke ich kein Thema. So koennten wir die Rueckkehrerfreizuegigkeit dann falls noetig nach D oder beliebiges Land benutzen. Das Anmelden in Spanien scheidet quasi aus, nach allem was ich bisher gelesen habe dauert das mindestens 3 MOnate, und in der Zeit hab ich in Luxemburg auch mit einem Job eine bessere finanzielle Situation... angesichts der "tollen" Lage in Spanien...
Zum Seitenanfang
  

Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
IP gespeichert
 
Seoman305
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

EUROPA, Germany
EUROPA
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #19 - 05.06.2013 um 08:29:49
 
Hallo zusammen,
es gibt einige -sehr gute- Neuigkeiten bei mir, die die ganze Situation verändern. kurzes Update und dann neue Frage:

Update:
1. Für die Hochzeit in Dänemark sieht es gut aus Mitte Juli in Tonder Smiley sind mit dem standesamt in regem Kontakt, Dokumente sind fast komplett.  Nächste Woche in D die eidesstattliche erklärung vor dem Notar und wir sind quasi durch.

Allerdings hat meine Verlobte jetzt komplett unerwarteterweise ein Jobangebot aus NORWEGEN bekommen !  Cool Cool Cool
Postdoktorandenstelle , befristet auf ca. 12 Monate. Beginnen kann Sie quasi ab sofort.
Ich selbst habe fast ein Jobangebot aus Luxemburg...Wir wollen das mit Dänemark auf jeden fall durchziehen, gerade weil wir alle Dokumente derzeit gültig vorliegen haben.
Also meine Frage:
Welcher / welche Aufenthaltstitel würde für meine Verlobte (dann Ehefrau) am meisten Sinn machen?

1. heirat in Dk--> Anmeldung gemeinsamer Wohnsitz in D--> AE für Deutschland --> dann neu Beantragen in Norwegen?
2. Heirat in DK-->anmeldung gemeinsamer Wohnsitz in LUX --Y Eu-Aufenthaltskarte LUX--> dann Sie Antrag in Norwegen auf nationale Erlaubnis?
3. ???
Meine Frage zielt besonders darauf ab ob eine zeitgleiche/parallele Beantragung bzw. Erteilung  von 2 nationalen AT/AE (Deutschland und Norwegen) z.B, im Juli in D und dann august in N)  überhaupt möglich ist oder das eine erst nach Erteilung des anderen möglich ist? Gleiche Frage  für  Luxemburg/Norwegen (EU-Aufenthaltskarte, dann AE fr Norwegen) ?
Hinweis: das wir zusammen direkt nach Norwegen gehen und dann Sie dadurch die EU -Aufenthaltskarte aus Norwegen bekommt ist wg. der geringen Jobaussichten für mich (Ihr Job ist 200 km außerhalb von Oslo) vor Ort keine echte Option.
Könnt Ihr mir  weiterhelfen? (falls das so jetzt anderer Themenbereich ist, bitte verschieben.

Schockiert/Erstaunt









Zum Seitenanfang
  

Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #20 - 05.06.2013 um 08:54:39
 
hmm, was wollt Ihr?

die AE in D bekommt sie nur, um in D in ehelicher Gemeinschaft zu leben.
Danach sieht es nicht aus, wenn du in LUX und sie in NOR arbeiten wollt.
Wollt Ihr wöchentlich pendeln und am Wochenende die Ehe in D leben? Wirklich?

hmm, eine Iranerin und ein Deutscher leben im Moment in Spanien, wollen in DK heiraten, sie will dann in NOR und er in LUX arbeiten  .... da werdet Ihr wohl noch einige Kopfschmerzen bekommen.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seoman305
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

EUROPA, Germany
EUROPA
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #21 - 05.06.2013 um 09:18:36
 
Ergänzung:
Die vorher angesprochene "Rückkehrerfreizügigkeit" nach Deutschland, sprich wenn ich mit meiner dann Ehefrau nach deutschland zurückkehre (also gemeinsamer Wohnsitz in D) und direkt die EU-Aufenthaltskarte (aus D) für Sie beantrage, haben wir da eine realistische Chance dass von der ABH anerkannt zu bekommen auch wenn wir dann erst seit 2-3 Wochen verheiratet sind?
Ich habe ein offizielles (dann auch übersetztes) "Certificado de Convivencia" aus ES von der Meldebehörde das bestätigt dass wir seit Juli 2011 in Spanien durchgehend einen gemeinsamen Haushalt hatten (meldebescheinigung für beide in Spanien hab ich auch) . Nach dem was hier steht http://www.soldan.de/WebRoot/SoldanDB/Shops/Soldan/Sample/9783865861627_LP.pdf "Sofern es sich nicht um eine Scheinehe handelt" (den verdacht können wir überzeugend ausräumen).
Kann dazu jemand was sagen?
Zum Seitenanfang
  

Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
IP gespeichert
 
Seoman305
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

EUROPA, Germany
EUROPA
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #22 - 05.06.2013 um 11:55:12
 
erne schrieb am 05.06.2013 um 08:54:39:
hmm, was wollt Ihr?

die AE in D bekommt sie nur, um in D in ehelicher Gemeinschaft zu leben.
Danach sieht es nicht aus, wenn du in LUX und sie in NOR arbeiten wollt.
Wollt Ihr wöchentlich pendeln und am Wochenende die Ehe in D leben? Wirklich?

hmm, eine Iranerin und ein Deutscher leben im Moment in Spanien, wollen in DK heiraten, sie will dann in NOR und er in LUX arbeiten  .... da werdet Ihr wohl noch einige Kopfschmerzen bekommen.


wöchentlich pendeln, nein. viel zu aufwändig und kostenintensiv. Sie Wohnung in Nor, ich eine in Deutschland, mein job dann lux oder D, je nach Lage.

Hallo Erne, ja die Kopfschmerzen hab ich schon, spätestens seit der Zusage aus Norwegen sind die exponentiell gestiegen  wandhau Smiley

mich intereressiert es im moment zu wissen ob es möglich ist und/oder Sinn macht das SIE sich auch in Deutschland anmeldet und eine AE/EU-Karte beantragt, ob es möglich ist aus einem dann laufenden Verfahren heraus (oder erst nach dessen Beendigung?) schon nach Norwegen zu reisen und da mit dem arbeitsvertrag eine AE zu beantragen.
Im Zweifelsfall geht natürlich denke ich auch das sie mit dem (im August noch gültigen) spanischen Schengen-visum nach Norwegen reist, sich anmeldet und dort direkt eine Erlaubnis auf Basis des Jobangebots beantragt.

Bemerkung: ich denke wir sind ein lustiger Fall von maximaler Bereitschaft und Flexibilität in Europa, wie es erwartet wird von unserer Generation. Leider hinkt die Gesetzgebung dem Ganzen deutlich hinterher und man muss mehrere Loopholes machen um alles zu schaffen.. BRAVE NEW WORLD.  bin immer noch hin. und hergerissen zwischen begeisterung und Verzweiflung Smiley weinend Schockiert/Erstaunt Augenrollen


Zum Seitenanfang
  

Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #23 - 05.06.2013 um 11:55:25
 
Es ist vieles machbar, aber Ihr solltet Euch an das Prinzip halten: 1 Person, 1 Aufenthaltsstatus in 1 Land. Nicht mehr und nicht weniger. Aufenthalte in allen möglichen anderen Ländern (einschließlich Wohnsitzland des jeweiligen Partners) könnt Ihr über Schengen-Reiserechte realisieren. Ihr verheddert Euch sonst und es wird alle möglichen, jetzt noch gar nicht absehbaren, auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme geben.

Aufenthaltsrechtlich am einfachsten wäre es, Ihr würdet einen gemeinsamen Wohnsitz in Norwegen begründen. Sie würde dort ein von Dir abgeleitetes Freizügigkeitsrecht mit Arbeitsmarktzugang erwerben. Dass Du unter der Woche in Luxemburg oder sonst wo Geld verdienst, spielt überhaupt keine Rolle, solange die Wohnung in Norwegen Euer gemeinsamer Lebensmittelpunkt, insbesondere an den (meisten) Wochenenden ist. Im Falle eines Umzugs nach Deutschland nimmt sie ihre Freizügigkeit mit.

Wenn Ihr befürchtet, dieses Modell nicht leben zu können, erhält sie eben einen nationalen norwegischen Titel (mit Schengen-Reiserechten) und Du bist freizügigkeitsberechtigt in Luxemburg. Das ist ja auch kein Beinbruch. Folge ist natürlich, bei einem - dann gemeinsamen - Umzug nach D nimmt sie keine Freizügigkeitsrechte mit, sondern es gelten §§ 28 ff. AufenthG (sofern sie nicht über Blaue Karte, Daueraufenthalt-EG oder sonst §§ 18 ff. einen Aufenthalt erhält).

Denkbar wäre noch das Modell wie vor, nur mit einer Wohnsitznahme in Luxemburg, zu fahren. Nur bräuchte sie dann eine separate norwegische Arbeitserlaubnis. Außerdem hätte sie ja in Norwegen trotzdem eine Wohnung, wo sie unter der Woche ist, und müsste dann evtl. nachweisen, dass sie da nicht ihren Lebensmittelpunkt hat und deshalb zu Recht nur eine Arbeits-, aber keine Aufenthaltserlaubnis hat. Keine Ahnung außerdem, wie die "Grenzgängerbesteuerung" zwischen Norwegen und Luxemburg ausgestaltet ist. Mit Blick auf den steuerlichen Ruf Luxemburgs sollte man vielleicht auch nicht ausprobieren, wie der norwegische Fiskus das sieht. Spart Euch das also lieber.

Was ich überhaupt nicht verstehe: Warum wollt Ihr für einen Monat einen Wohnsitz oder gar AT in D begründen? Was soll das bringen?
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Seoman305
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

EUROPA, Germany
EUROPA
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #24 - 05.06.2013 um 13:38:25
 
Hey, tapir, danke für deinen ausführlichen Rat! antowrte dir gerne

Was ich überhaupt nicht verstehe: Warum wollt Ihr für einen Monat einen Wohnsitz oder gar AT in D begründen? Was soll das bringen? [/quote]
Der Wohnsitz in Deutschland hat zwei Gründe/Punkte:
1.Ein Leben in Luxemburg ist einfach sehr teuer. Als grenzgänger in D leben und dann nach Lux ist einfach eine wirtschaftlich vernünftige Lösung.
2.Das mit dem gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland war unser Weg den wir machen wollten um nach 6 Monaten ohne Jobzusage für sie und meiner Kündigung in Spanien zu verhindern, dass sie zurück nach Iran muss. Ja, man hätte das auch einfacher haben können (letztes Jahr nach Dänemark, zurück nach spanien, fertig.) aber wir wähnten uns in einer komfortablen Situation.  Leider ist man erst hinterher schlauer.
Durch das Jobangebot aus Norwegen ist die Situation eine schlagartig andere (positiv natürlich!!). Mir ging es mit dieser Frage darum zu wissen wie die rechtliche Lage ist unter den Umständen.
Ich bin auch  -besonders nach deinem Post- für den saubersten Weg dass Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag in der Hand so bald wie möglich nach Norwegen fliegt und sich den nationalen AT besorgt.DK ziehen wir durch weil es jetzt schon so geplant ist, dann aber quasi unabhängig von NOR oder D.
wenn ich mit nach Norwegen gehe muss ich 12 Monate im teuersten Land der Welt ohne gesichertes Einkommen versuchen klar zu kommen... nicht mein liebster Weg.
Glaub mir, wir würden es uns einfacher wünschen, aber diee Umstände zwingen uns *fast* in die Knie. Die Erfahrungen sind jetzt schon tief und nochmal werde ich nicht blauäugig an so eine Sache gehen...
Jetzt schon danke euch allen für die Ratschläge und Erfahrungen, ihr helft mir (und uns) sehr damit !





Zum Seitenanfang
  

Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
IP gespeichert
 
Seoman305
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Warum einfach, wenns kompliziert
geht? -Leben


Beiträge: 231

EUROPA, Germany
EUROPA
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutscher und Iranerin in Spanien. Wann und Wo heiraten?
Antwort #25 - 01.07.2013 um 08:26:52
 
Hola,

ich möchte mich gerne bei euch allen bedanken für eure geduldige, detaillierte und profunde Hilfe  laola i4a is great danke grin!

Nach euren Ideen und Hinweisen (und beherrschbarer Bürokratie) hat es jetzt geklappt und wir haben es offiziell
Wir werden  im Juli in TONDER in Dänemark heiraten (danke DOCTORZ für die Stadt, ohne Agentur, super freundlich, hilfsbereit)!

Meine (dann) Frau geht dann erst mal nach Norwegen (Jahresvertrag, eigener AT "ohne mich"), ich arbeite dann in Luxemburg, Wohnsitz in D.
Nächstes jahr entscheiden wir dann wie es wo weitergeht...aber es wird auf Deutschland hinauslaufen...sofern die vielgerühmten "hochqualifizierten"
Zuwanderer dann noch gesucht werden... Zwinkernd

Also, VIELEN VIELEN DANK  euch allen für eure Zeit und Hilfe ! Hut ab. INFO 4 ALIEN ist einzigartig  22









Zum Seitenanfang
  

Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema