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Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach Heirat in Berlin / Einreise mit Sprachkursvisum (Gelesen: 3.069 mal)
Tamuk2013
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i4a rocks!


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Berlin, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach Heirat in Berlin / Einreise mit Sprachkursvisum
30.04.2013 um 17:42:01
 
Liebes Forum,

ich schildere mal ganz kurz das Problem und hoffe, dass mir jemand mit seinen Erfahrungen weiterhelfen kann. Danke schon im Voraus!

Der Sachverhalt ist folgender: 
Wir (einmal deutsch, einmal lateinamerikanisch) wollen im Juli (circa) in Berlin heiraten.
Mein Partner ist seit September 2012 mit einem Sprachkursvisum hier. Das Standesamt/Kammergericht hat heute grünes Licht gegeben, d.h. alle Dokumente sind geprüft worden etc. und es kann jetzt dann ein Termin zur Eheschließung ausgemacht werden.

Wenn die Heirat dann erfolgt ist, geht man ja mit den benötigten Dokumenten zur Ausländerbehörde und lässt den Aufenthaltstitel umschreiben. So habe ich mir das "ergoogelt" bzw. erfragt. Leider ist es praktisch unmöglich, die Ausländerbehörde Berlin telefonisch zu erreichen, weswegen ich hier nach Erfahrungen frage. Wie lange dauert das so im Schnitt? Ich weiß von Leuten, die diesen Schritt bei Ausländerbehörden in kleinen Städten gemacht haben und das dauerte dann zum Teil nur 15 Minuten. Einmal hin, Sachen geprüft, Titel eingeklebt.
Das kann ich mir in Berlin irgendwie nicht vorstellen, sondern gehe eher von Wochen aus.

Der Hintergrund der Frage ist, dass wir eigentlich geplant hatten bzw. planen im Sommer für ein paar Wochen zu seiner Familie zu fliegen. Nun frage ich mich aber, ob es Sinn macht einen Flug zu buchen, denn wenn es blöd läuft, dann ist man während der Anerkennungsphase weg und wer weiß, ob die nicht noch auf die Idee kommen, das Ganze auf eine Scheinehe zu überprüfen bzw. sonstige Nachfragen stellen.

Ich hatte nun überlegt, die Hochzeit im September stattfinden zu lassen und vorher den Urlaub zu machen. Das heißt, er würde während seines Sprachkurses einige Zeit fehlen und dann mit diesem Visum (geht ja bis Ende September) wieder einreisen. Bin mir aber nun auch nicht sicher, ob die Einreise dann ohne Probleme klappt, obwohl das Visum ja eigentlich gültig ist. Das selbe Problem würde sich gewissermaßen auch stellen, wenn man zwar schon im Juli heiratet aber vor der endgültigen Anerkennung fliegt. Der einzige Titel im Pass ist ja dann auch das Sprachkursvisum.

Hat jemand davon eine Ahnung oder Erfahrungen? Vielen lieben Dank!


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reinhard
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Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach Heirat in Berlin / Einreise mit Sprachkursvisum
Antwort #1 - 30.04.2013 um 17:57:15
 
Wenn Ihr geheiratet habt, beantragt die/der ausländische Partnerin eine AE nach § 28. Die ist mit einer Arbeitserlaubnis verbunden (automatisch). Wie lange es dauert, einen Termin zu bekommen, weiß ich nicht. Sie/er kann sich ja einen besorgen, sobald der Termin für die Heirat feststelt.

"Geklebt" wird gar nichts, es wird eine schicke Plastikkarte in Auftrag gegeben. Das dauert so lange wie ein deutscher Personalausweis. Die Geheimzahl kommt per Post, danach kann sie abgeholt werden. Für die Zwischenzeit bekommt er/sie eine FB in den Pass geklebt (kostet 25 Euro), damit darf man dann auch in den Urlaub.

Ein Visum wird sie / er nicht haben, sondern eine AE für den Sprachkurs (irgend was mit § 16). Damit darf man auch reisen, sie muss bloß bei der Einreise noch gültig sein. Solange diese AE gültig ist, kann man auch auf die FB verzichten.

Zwischen Antrag und Aushändigung der Karte vergehen drei bis acht Wochen. Das ist nicht von der ABH Berlin, sondern von der Bundesdruckerei abhängig.
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Tamuk2013
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i4a rocks!


Beiträge: 12

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach Heirat in Berlin / Einreise mit Sprachkursvisum
Antwort #2 - 13.05.2013 um 14:57:18
 
Vielen Dank für die Antwort, reinhard!!
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach Heirat in Berlin / Einreise mit Sprachkursvisum
Antwort #3 - 13.05.2013 um 16:09:14
 
@Tamuk:

Ab jetzt zu Deinem Problem bitte nur noch in Deinem eigenen, anderen thread
hier
weiterschreiben!

Und künftig bitte keine Crosspostings bzw. threaderöffungen für jede Einzelheit mehr - Einzelne Aspekte, die zu einem Thema gehören, sollten auch als ein Thema abgehandelt werden, schon wegen der Übersichtlichkeit.

Danke.


=schweitzer=


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