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Eheschliessung in Dtl. mit einem Inder / Vertrauensanwalt (Gelesen: 6.802 mal)
milouna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.04.2013 um 17:19:02
 
Liebe Leute,

brauche dringend euren Rat/ Erfahrungsbericht.

Mein Freund war in der Botschaft in New-Delhi mit wirklich ALLEN notwendigen Unterlagen, sowie dem bestätigten Eheschliessungstermin des Standesamtes in Berlin um sein Visum zur Eheschliessung in Deutschland zu beantragen.

Der Antrag wurde in Delhi NICHT angenommen / akzeptiert, da er 20.000 Rupees bezahlen sollte / alle Originaldokumente vorlegen sollte ( die ich aus dem Standesamt Berlin nicht heraus bekomme, weil sie mir sie bis zum Tag der Eheschliessung nicht aushändigen) damit eine Vertrauenanwaltliche Überprüfung seiner Dokumente stattfinden kann.

Diese vertrauensanwaltliche Überprüfung wurde vom Berliner Kammergericht nicht eingeleitet. Die zuständige Beamtin hielt es offenbar nicht für notwendig. Nach Überprüfung seiner Dokumente beim Standesamt und Kammergericht, und nachdem das Kammergericht mich anschrieb im Feb 2013 und um Beweise u Stellungnahme einer Nicht-Scheinehe bat, rief mich das Standesamt Ende Feb an und sagte mir ich könne vorbei kommen, mit den Dokumenten ist alles super, und einen Eheschliessungstermin vereinbaren. So habe ich es dann gemacht. Anfang März habe ich unsere Bescheinigung vom Standesamt erhalten.

Nun sagt allerdings die deutsche Botschaft in Delhi, das Ihnen das egal ist, sie wollen die Dokumente aus dem Standesamt haben und sie vertrauensanwaltlich überprüfen.

Sie haben ihn heute förmlich "raus geschmissen", ihm es nicht gestattet mal mit einem deutschen Beamten zu sprechen, und da Freitag ist, erreiche ich niemanden bei Gericht, Standesamt oder in der Botschaft in Delhi.

Ich habe jetzt für Montag einen Termin beim Anwalt für Ausländerrecht.
Wir haben nur noch bis zum 22.08. die Befreiuung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Uns rennt also die Zeit davon.

Als Info: Ich habe vom Kammergericht nie ein Schreiben bzgl der Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bekommen, geschweige denn einen "Beschluss" darüber, das ein vertrauensantwaltliches Überprüfungsverfahren nicht notwendig ist. Diese Infos gingen meiner Meinung nach an das Standesamt selber, und die "Bescheinigung über einen Eheschliessungstermin" ( welche er natürlich in Delhi mithatte ) beinhaltet ja natürlich, dass von Seiten des Kammergerichts und Standesamtes alles in Ordnung ist.

Ich verstehe die Welt nicht mehr! Irgendjemand eine Ahnung was hier gerade schief läuft?

-Kann die deutsche Botschaft so verfahren? Auf allen möglichen Websites etc finde ich nur Aussagen darüber, dass im Falle eines Eheschliessungsvisums die innerdeutsche Behörde eine vertrauensanwaltliche Überprüfung ersuchen kann. Im Falle eines Family Reunion Visum ist dies zwar Bestandteil des Visumantrages aber wenn das Kammergericht in Berlin bei uns nicht FÜR einen Anwalt entschieden hat, was setzt sich Delhi darüber hinweg?

-Und wie soll ich die Dokumente bloß aus dem Standesamt dann raus kriegen? Ganz zu schweigen davon, dass es zeitlich unmöglich ist wenn wir nur noch bis August Zeit haben.


Ich hoffe dass ihr mir weiter helfen könnt und jemand vielleicht Bescheid weiss, was zu tun ist...

Mit Kammergericht / Standesamt werde ich morgen persönlich über diese Entwicklung sprechen. Anwalt ebenso.


Lieben Dank schonmal!

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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.04.2013 um 18:15:17
 
milouna schrieb am 28.04.2013 um 17:19:02:
-Kann die deutsche Botschaft so verfahren?


Ja.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, darf jede der beteilgten Behörden auf eine Urkundenprüfung bestehen. Üblich ist allerdings, dass dies bei Heiratsvisum  die ABH in Zusammenarbeit mit dem Standesamt entscheidet.


milouna schrieb am 28.04.2013 um 17:19:02:
Mit Kammergericht / Standesamt werde ich morgen persönlich über diese Entwicklung sprechen. Anwalt ebenso


Ich sehe nur den Weg, dass dein Standesamt der Botschaft die Gründe mitteilt, warum sie auf die Urkundenprüfung verzichtet hat. Ob die Botschaft das akzeptiert bleibt abzuwarten.

hge

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milouna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.04.2013 um 20:30:46
 
Danke hge.

ich werde das Standesamt diesbezüglich morgen gleich fragen.

Es ist mir dennoch sehr rätselhaft wie das in der vorgegebenen Frist nun überhaupt machbar sein soll. Indische Mühlen / Anwälte arbeiten sehr langsam. Daher ist es ja für gewöhnlich so, dass von vornherein das OLG, in unserem Fall das Kammergericht Berlin so ein Überprüfungsverfahren anordnet, an das Standesamt weiterleitet und die dann alles nach Delhi geleitetet hätten.

Denn da ich ja die "Bescheinigung der Anmeldung der Eheschliessung " erhalten habe, und von dem Tag des Entscheids über die Befreiuung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses des Kammergerichts die Frist der 6 Monate beginnen zu laufen, finde ich es doch sehr fragwürdig.

(Andersherum beim Familienzusammenführungsvisum ist es ja konkreter 1. Bestandteil der botschaftlichen Arbeit, aber in unserem Fall finde ich das wirklich merkwürdig.)

Erst klaut uns die deutsche Botschaft über einen Monat bis endlich mal ein Interview Termin möglich war und jetzt dann auch noch das. Sie haben ihm auch nichts schriftliches mitgegeben, was ich dem Standesamt als Aufforderung aus Delhi hätte zeigen können morgen. Die werden mich wieder nur mit riesigen Augen angucken und sagen: " Wir geben Originale nicht heraus! Sagen Sie das der Botschaft!!!"

Man steht echt alleine da. Aber ich hoffe mir hilft das Standesamt morgen!
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reinhard
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Antwort #3 - 28.04.2013 um 20:34:38
 
Es ist aber auch ein Fehler, sich wegschicken zu lassen. Schließlich muss die Botschaft den schriftlichen Antrag annehmen. Und wenn kein schriftlicher vorliegt, kann es auch später heißen, er wäre nicht da gewesen.

Du solltest Dich aber morgen (oder heute per Mail) an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden.
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milouna
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Antwort #4 - 28.04.2013 um 21:02:57
 
Reinhard ,

wir haben einen "Beweis" dass er da war. Sie hat ihm auf seinen Antrag mit Stempel und Initialien raufgeschrieben, was sie noch fordert an Unterlagen ( die Originale!)

Er wurde nicht weg geschickt. Er wurde leider wirklich rausgeschmissen mit dem Sicherheitspersonal, unter Androhung der Polizei. Und ein Visum beantragen in Indien und ne frische Anzeige zu haben, das wollte er eben unterbinden...

*

reinhard schrieb am 28.04.2013 um 20:34:38:
Du solltest Dich aber morgen (oder heute per Mail) an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden.


Dankeschön! Ich habe soeben eine E-Mail hingeschickt!


Änderung:
Folgepost <----- (Bitte anklicken!) eingefügt.
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« Zuletzt geändert: 29.04.2013 um 09:06:43 von schweitzer »  
 
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tiggger
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Antwort #5 - 29.04.2013 um 12:00:13
 
milouna schrieb am 28.04.2013 um 20:30:46:
Die werden mich wieder nur mit riesigen Augen angucken und sagen: " Wir geben Originale nicht heraus! Sagen Sie das der Botschaft!!!" 

Dann frag die, ob die Dir diese Aussage schriftlich geben.
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milouna
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Antwort #6 - 29.04.2013 um 12:06:49
 
Haben Sie mir heute früh schriftlich gegeben. Ebenso mitbescheinigt, dass eine vertrauensanwaltliche Prüfung nicht notwendig ist, da die Ehefähigkeit in Dtl. bereits festgestellt wurde.

Interessiert die Botschaft aber allerdings alles nicht.
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grisu1000
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Antwort #7 - 29.04.2013 um 12:29:19
 
milouna schrieb am 29.04.2013 um 12:06:49:
Interessiert die Botschaft aber allerdings alles nicht. 


Schriftlich oder per E-Mail? Leite das Schreiben an das Konsulat weiter mit der Bitte ggf. die Unterlagen beim Standesamt anzufordern. Sollte das Konsulat weiterhin eine Antragsannahme ablehnen dann beschwerer dich beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes
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milouna
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Antwort #8 - 29.04.2013 um 13:09:31
 
hallo grisu.

habe jetzt erstmal per Email weitergeleitet. Postalisch ist aufm Weg.
An den Bürgerservice habe ich schon geschrieben.


Ich bin am verzweifeln. Die Zeit rennt, und keiner reagiert Griesgrämig
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Antwort #9 - 29.04.2013 um 13:52:59
 
milouna schrieb am 29.04.2013 um 13:09:31:
habe jetzt erstmal per Email weitergeleitet. Postalisch ist aufm Weg.


Grundsätzlich kann natürlich die AV (wie jede eigene Behörde) auf eine Urkundenüberprüfung bestehen, sie ist nicht an das Votum des Standesamtes gebunden. Sie kann aber IMHO die Antragsannahme nicht verweigern weil das Standesamt die Orginalurkunden nicht ausgeben will. Notfalls muss sie diese intern anfordern.

Das Problem sind aber meist die Ortskräfte vor Ort die bei solchen Sachen meist nach Schema vorgehen und den Einzelfall nicht betrachten.

milouna schrieb am 29.04.2013 um 13:09:31:
Ich bin am verzweifeln. Die Zeit rennt, und keiner reagiert 


Den Eheschlißungstermin kann man verschieben. Das ist ein einfaches Schreiben an das Standesamt.
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milouna
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Antwort #10 - 29.04.2013 um 14:54:37
 
Okay...ich versuch mein möglichstes um in der dt. Botschaft auch endlich mal jemanden zu erreichen um die Sachlage mal persönlich zu besprechen.

Bzgl des Eheschliessungstermins: Frist vom Kammergericht u Standesamt ist nur bis August. Daher kann das nicht einfach verschoben werden. Der Antrag muss von vorne losgehen, das ist ja das Problem ( mal abgesehen vom finanziellen Aspekt,muss auch alles nochmal bezahlt werden, wenn ein neuer Antragt folgt.)


Da gibt es aber mit Anwalt etc evtl. die Möglichkeit das "einfacher" zu verlängern, kostet aber natürlich.
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Antwort #11 - 29.04.2013 um 15:03:11
 
milouna schrieb am 29.04.2013 um 14:54:37:
Frist vom Kammergericht u Standesamt ist nur bis August. Daher kann das nicht einfach verschoben werden. Der Antrag muss von vorne losgehen, das ist ja das Problem


Hast du das schriftlich, wenn ja soll der zukünfte Partner dieses Schreiben als Kopie zum Visaantrag nehmen. Die Frist ist bei einer erforderlichen Urkundenüberprüfung sehr knapp.

milouna schrieb am 29.04.2013 um 14:54:37:
Da gibt es aber mit Anwalt etc evtl. die Möglichkeit das "einfacher" zu verlängern, kostet aber natürlich. 


Woher hast du die Information? Ein Anwalt hat keine besonderen Rechte beim Standesamt oder Kammergericht was Verwaltungssachen angeht.
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Antwort #12 - 29.04.2013 um 16:26:12
 
grisu1000 schrieb am 29.04.2013 um 15:03:11:
Hast du das schriftlich, wenn ja soll der zukünfte Partner dieses Schreiben als Kopie zum Visaantrag nehmen. Die Frist ist bei einer erforderlichen Urkundenüberprüfung sehr knapp.


Die Urkunden, die für die Befreiung vorgelegt werden, sollen nicht älter als 6 Monate sein. Jedoch wegen bei Urkundenprüfung werden vom OLG/Kammergericht auch ältere Urkunden akzeptiert, weil diese Verzögerung nicht von den Brautleuten zu vertreten ist.
Die Befreiung vom EFZ ist auch nur 6 Monate gültig und ist nach meinen Kenntnissen nicht verschiebbar. Es ist auch sehr ungewöhnlich (und unlogisch) , dass eine Urkundenprüfung nach dem Befreiungsverfahren initiiert wird.

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Antwort #13 - 29.04.2013 um 19:17:13
 
grisu1000 schrieb am 29.04.2013 um 15:03:11:
Hast du das schriftlich, wenn ja soll der zukünfte Partner dieses Schreiben als Kopie zum Visaantrag nehmen. Die Frist ist bei einer erforderlichen Urkundenüberprüfung sehr knapp.


Woher hast du die Information? Ein Anwalt hat keine besonderen Rechte beim Standesamt oder Kammergericht was Verwaltungssachen angeht.



Ja ich habe das schriftlich. Ist bestandteil der "Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschliessung" und Teil des Visa Antrages. Lag in Delhi ebenfalls vor. Interessierte die Bearbeiterin dort nicht unbedingt, ihr Augenmerk lag auf der Überprüfung der Urkunden.

Der Anwalt hat nicht das Recht beim Kammergericht oder Standesamt etwas zu verlängern, ja richtig, aber mir wurde von Seiten des Anwaltes heute mitgeteilt das es rechtlich möglich ist die Frist ein Stück nach Hinten zu verlagern. Habe die genaue rechtliche Bezeichnung / Antrag für so ein verfahren jetzt nicht mehr im Kopf....ist ja auch zweitrangig
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Antwort #14 - 06.05.2013 um 20:32:30
 
So für alle die ein ähnliches Problem haben, oder noch haben werden, hier die Lösung / Erklärung:

Es ist letztlich gelungen eine offizielle Aussage aus der deutschen Botschaft in New-Delhi sowie dem Auswärtigen Amt zu bekommen. Das vertrauensanwaltliche Verfahren zur Überprüfung indischer Urkunden ist generell immer erforderlich, sobald es sich um ein Eheschliessungs-oder Family Reunion Visum handelt.

Wenn also jemand das "Pech" wie wir hat, dass das Oberlandesgericht bzw. das Standesamt bei der Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses für eine geplante Eheschliessung in Deutschland keine Notwendigkeit darin sieht die indischen Urkunden zu überprüfen, dann wird das von Seiten der deutschen Botschaft in Indien generell nachgeholt, und fällt also zeitlich bereits in die 6 Monate Gültigkeit des Eheschliessungstermins.

(Bei dem Family Reunion Visa ist es ohnehin fester Bestandteil des Visa Prozederes, aber bei dem Eheschliessungsvisum war es nicht unbedingt klar und offensichtlich, dass wenn dies nicht von innerdeutscher Seite beschlossen wird, dann nachträglich aus der deutschen Botschaft beschlossen wird und fester Bestandteil des Visaverfahrens ist.)

Also bei einer geplanten Eheschliessung in Deutschland am besten immer darauf achten, dass von Seiten der innerdeutschen Behörden bereits das Überprüfungsverfahren eingeleitet wird.

Sollte die Befreiung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ohne vertrauensanwaltliche Überprüfung in Deutschland ausgestellt werden, dann wird dies prinzipiell in Indien bei der Beantragung des Visums nachgeholt.



Liebe Grüße und jetzt wissen wir endgültig Bescheid
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