milouna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Liebe Leute,
brauche dringend euren Rat/ Erfahrungsbericht.
Mein Freund war in der Botschaft in New-Delhi mit wirklich ALLEN notwendigen Unterlagen, sowie dem bestätigten Eheschliessungstermin des Standesamtes in Berlin um sein Visum zur Eheschliessung in Deutschland zu beantragen.
Der Antrag wurde in Delhi NICHT angenommen / akzeptiert, da er 20.000 Rupees bezahlen sollte / alle Originaldokumente vorlegen sollte ( die ich aus dem Standesamt Berlin nicht heraus bekomme, weil sie mir sie bis zum Tag der Eheschliessung nicht aushändigen) damit eine Vertrauenanwaltliche Überprüfung seiner Dokumente stattfinden kann.
Diese vertrauensanwaltliche Überprüfung wurde vom Berliner Kammergericht nicht eingeleitet. Die zuständige Beamtin hielt es offenbar nicht für notwendig. Nach Überprüfung seiner Dokumente beim Standesamt und Kammergericht, und nachdem das Kammergericht mich anschrieb im Feb 2013 und um Beweise u Stellungnahme einer Nicht-Scheinehe bat, rief mich das Standesamt Ende Feb an und sagte mir ich könne vorbei kommen, mit den Dokumenten ist alles super, und einen Eheschliessungstermin vereinbaren. So habe ich es dann gemacht. Anfang März habe ich unsere Bescheinigung vom Standesamt erhalten.
Nun sagt allerdings die deutsche Botschaft in Delhi, das Ihnen das egal ist, sie wollen die Dokumente aus dem Standesamt haben und sie vertrauensanwaltlich überprüfen.
Sie haben ihn heute förmlich "raus geschmissen", ihm es nicht gestattet mal mit einem deutschen Beamten zu sprechen, und da Freitag ist, erreiche ich niemanden bei Gericht, Standesamt oder in der Botschaft in Delhi.
Ich habe jetzt für Montag einen Termin beim Anwalt für Ausländerrecht. Wir haben nur noch bis zum 22.08. die Befreiuung der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Uns rennt also die Zeit davon.
Als Info: Ich habe vom Kammergericht nie ein Schreiben bzgl der Befreiung der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses bekommen, geschweige denn einen "Beschluss" darüber, das ein vertrauensantwaltliches Überprüfungsverfahren nicht notwendig ist. Diese Infos gingen meiner Meinung nach an das Standesamt selber, und die "Bescheinigung über einen Eheschliessungstermin" ( welche er natürlich in Delhi mithatte ) beinhaltet ja natürlich, dass von Seiten des Kammergerichts und Standesamtes alles in Ordnung ist.
Ich verstehe die Welt nicht mehr! Irgendjemand eine Ahnung was hier gerade schief läuft?
-Kann die deutsche Botschaft so verfahren? Auf allen möglichen Websites etc finde ich nur Aussagen darüber, dass im Falle eines Eheschliessungsvisums die innerdeutsche Behörde eine vertrauensanwaltliche Überprüfung ersuchen kann. Im Falle eines Family Reunion Visum ist dies zwar Bestandteil des Visumantrages aber wenn das Kammergericht in Berlin bei uns nicht FÜR einen Anwalt entschieden hat, was setzt sich Delhi darüber hinweg?
-Und wie soll ich die Dokumente bloß aus dem Standesamt dann raus kriegen? Ganz zu schweigen davon, dass es zeitlich unmöglich ist wenn wir nur noch bis August Zeit haben.
Ich hoffe dass ihr mir weiter helfen könnt und jemand vielleicht Bescheid weiss, was zu tun ist...
Mit Kammergericht / Standesamt werde ich morgen persönlich über diese Entwicklung sprechen. Anwalt ebenso.
Lieben Dank schonmal!
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