bavarian schrieb am 12.05.2013 um 19:25:15:Sie wird in den nächsten Tagen versuchen bei der Botschaft zu einem Sachbearbeiter vorgelassen zu werden.
Das gibt es bei uns z.B. nicht.
Es gibt eine allgemeine Informationsstunde, zu der auch solche Dinge vorgetragen werden können.
Eine verbindliche Aussage, ob die konkrete
VE für den konkreten Antrag akzeptiert wird, kann es dabei nicht immer geben. Und im Zweifel hat man dann nur eine mündliche Auskunft, bei der nicht klar ist, welche Fakten vorgetragen worden waren ...
Email ist besser.
bavarian schrieb am 12.05.2013 um 19:25:15:ABH: ich glaube, dass das die Kompetenz der dortigen Sachbearbeiter überschreitet und das AA wohl eher nicht zuständig ist
Weder das Eine noch das Andere trifft den Kern.
Der ist:
Akzeptiert der konkrete SB, der den Visumantrag in die Hand bekommt, diese
VE im konkreten Zusammenhang? Das ist eine Gleichung mit mehreren Unbekannten, die niemand aus der Ferne lösen kann.