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Besuchervisum - deutsche Botschaft Nairobi (Gelesen: 11.122 mal)
Themen Beschreibung: Wer kann uns helfen - wer kann uns Tips geben?
bavarian
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.04.2013 um 22:38:58
 
Hallo...ich möchte hier kurz schildern um was es eigentlich geht:
Ich habe meine grosse Liebe in Nairobi gefunden. Wir sind nun seit einem halben Jahr zusammen. Wir dachten, dass es jetzt an der Zeit wäre, dass sie zu einem 2-wöchigen Besuch nach Deutschland kommen könnte. Wir haben auch alles genau geplant und einen Termin bei der deutschen Botschaft in Nairobi vereinbart. Nachdem ich die Verpflichtungserklärung eingeholt hatte, habe ich vorab einen Scan dieser ERklärung and sie geschickt. Gleichzeitig aber auch das Dokument mit der Post versandt. Laut Aussage des Schalterbeamten der Post würde das Dokument "locker zum Termin" ankommen. Leider war dem nicht so. Also wurde sie in der Botschaft weggeschickt mit der Aussage einen neuen Termin zu vereinbaren. Bei der Rückkehr nach Hause das kleine Wunder: genau an diesem Tag kam nachmittags die Erklärung an. Aber auch auf bitten konnte keine Zusage zu einem erneuten Termin in der Botschaft gemacht werden. Wir sind nun alle sehr verzweifelt, da wir den Besuch für die Pfingsferien geplant hätten. Meine Kinder hätten Ferien und wir könnten mit ihr gemeinsam vieles unternehmen. Wir haben jetzt feststellen müssen, dass der nächste freie Termin (Online-booking) erst am Ende der Ferien möglich wäre. Plus Bearbeitungszeit wären wir dann weit ausserhalb des geplanten Zeitraums. Vielleicht kann uns irgendjemand helfen oder Tips geben, wie wir schnellstmöglich an einen Termin kommen könnten. Es muss doch die Möglichkeit geben an einen abgesagten Termin oder einen erneuten zeitnahen Termin zu kommen. Ich habe auch schon Mails an die Botschaft und sogar die Botschafterin geschrieben. Ohne Erfolg - es kam nicht mal eine Antwort. Bitte, bitte....wenn jeman helfen kann, wären wir ewig dankbar, da die Kinder jetzt endlich die Möglichkeit hätten meine Freundin kennen zu lernen.....Danke im Voraus!!!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.04.2013 um 08:15:32
 
Ohne Dir Hoffnung machen zu wollen und zu können:

Ruf mal beim
Bürgerservice des Auswärtigen Amtes
an und schildere die Spezifik der Situation und frage, ob es da nicht doch irgendeinen Weg gibt. (Blaues bitte anklicken!)

Wie gesagt, ich habe kaum Hoffnung, dass das was bewirkt, aber wenn man auch an sich keine Chance hat, kann man ja wenigstens versuchen, die zu nutzen. Zwinkernd - Und zu verlieren ist dabei ja nix mehr ...


=schweitzer=
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Michael_31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.04.2013 um 11:12:55
 
Hallo,
allmählich sammele ich auch etwas Erfahrung mit der deutschen Botschaft in Nairobi. Da du ein Besuchvisum Kategorie C für Deine Freundin bekommen möchtest, ist es ganz wichtig für sie, ALLE Bedingungen für ihre Rückkehrbereitschaft zu erfüllen. Aber das Du noch bis Pfingsten etwas hinbekommst halte ich leider für aussichtslos, da sie ja auch noch in Nairobi wohnt und dort zur Botschaft ohne Termin nicht vorgelassen wird. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass unsere Bekannten zu zwecken der Remonstration in deutschem Konsulat in Mombasa waren und man sie dort sehr freundlich vorließ und sogar den Brief für sie nach Nairobi weiterleitete. Anscheinend habt ihr ja schon alles versucht bei der Botschaft anzurufen.

Ein Trostpflaster wäre: was ist mit den Sommerferien - meiner Erfahrung nach haben Kenianer Probleme mit kühlen Temperaturen, sie frieren recht schnell. Im Sommer ist es hoffentlich dann etwas wärmer als über Pfingsten.

Apropos Rückkehrbereitschaft, sie muss in meinen Augen folgende Kriterien erfüllen, sonst wird man ihr, da ja anscheinend nicht verheiratet, das Visum verweigern:
- fest familiäre Bindung in Kenia, z.B. Kinder, Eltern und Geschwister.
- eine feste nachgewiesene Arbeit.
- ein gut gefülltes Bankkonto mit Ein- und Ausgängen.
- bei uns ist für den brieflichen Verkehr nach einer P.O.Box gefragt worden.
- sehr gut kommt an ein eigenes Haus, eigenes Grundstück (paper of land title, also ein Grundstücksurkunde sollte mitgereicht werden), ein Auto.
- es ist gut dass Du sie nur für 2 Wochen eingeladen hast, das bekräftigt dass sie beruflich bzw. auch privat nicht lange in Kenya fehlen kann.

Bitte verstehe mich nicht falsch, aber man wird einer jungen, unverheirateten Frau einfach unterstellen, dass sie alles erdenkliche tun würde, um in das "Wirtschaftsparadies Deutschland" zu kommen, und viele andere sind vor ihr dann nicht mehr zurückgekehrt. Die Beziehung zu einem Weißen ist für sie wie ein 6er im Lotto, sei immer sehr vorsichtig in dieser Beziehung.

Ich wünsche Euch viel Erfolg

Liebe Grüße
Michael
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Petersburger
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Antwort #3 - 26.04.2013 um 19:30:37
 
Ich gehe fest davon aus, daß die Kollegen in Nairobi ebenso wie wir keine Termine neben dem Buchungssystem vergeben. (Notfälle selbstredend ausgenommen!)

Welchen Sinn hätte das System sonst?

Mein Rat: den nächsterreichbaren Termin buchen und anschließend regelmäßig schauen, ob nicht ein früherer durch Stornierung frei wird.
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bavarian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.04.2013 um 22:01:39
 
Hallo...
@schweitzer: danke, werd ich probieren Smiley
@Michael_31: ich war im Februar in Nairobi - toll wie einfach dort ein Visum zu bekommen ist...Aber schon klar - Deutschland ist nicht Kenya...Klar, wir werden wohl oder übel in die Sommerfereien ausweichen müssen. Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Werde jetzt alle Bekannten aktivieren. Vielleicht komm ich irgendwie weiter...und momentan ist es dort kälter als in unserem schönen Bayern Zwinkernd bezüglich Rückkehrbereitschaft: sie hat super Job, gutes Einkommen, neues Auto, tolle Wohnung in guter Lage, Familie, Freunde, Hund...alle Unterlagen, die nötig wären für das Visum sind ja inzwischen alle vorliegend...nur eben leider diese verflixte Verpflichtungserklärung, die leider einen Tag zu spät ankam (hab ich erwähnt, dass sie beim Terminn in der Botschaft einen Scan des Dokumentes dabei hatte? Leider nicht akzeptiert, obwohl da ganz genau alles abzulesen war - incl. Urkundennummer)...Nein, mal im Ernst: sie hat eigentlich ein sehr gutes Leben dort. Aus wirtschaftlichen Gründen würde sie also nicht weg wollen...
@Petersburger: Kollegen? Arbeitest du selber in einer Botschaft?...wir haben jetzt auch mal den nächstmöglichen Termin gebucht - der ist leider dann erst Ende Mai, somit wäre wohl frühestens Mitte Juni  eine Einreise möglich...und leider werden stornierte Termine von der Botschaft nicht wieder online gesetzt  weinend

Muss mal loswerden, dass ich dieses Forum hier richtig toll finde...und ich würde mich über weitere Anregungen und Hilfe sehr freuen...Danke
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hge2001
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Antwort #5 - 27.04.2013 um 07:42:07
 
bavarian schrieb am 26.04.2013 um 22:01:39:
bezüglich Rückkehrbereitschaft: sie hat super Job, gutes Einkommen, neues Auto, tolle Wohnung in guter Lage, Familie, Freunde, Hund..


... da stellt sich die Frage, warum denn überhaupt eine Verpflichtungserklärung nötig ist. Sie scheint doch die Reise aus eigener Tasche finanzieren zu können. (?)

Zitat:
.alle Unterlagen, die nötig wären für das Visum sind ja inzwischen alle vorliegend...nur eben leider diese verflixte Verpflichtungserklärung, die leider einen Tag zu spät ankam (hab ich erwähnt, dass sie beim Terminn in der Botschaft einen Scan des Dokumentes dabei hatte? Leider nicht akzeptiert, obwohl da ganz genau alles abzulesen war - incl. Urkundennummer)...


Es war mE nicht rechtens, sie wegen des Fehlens des Originaldokuments wieder wegzuschicken. Denn ein Antrag ist im Grundsatz anzunehmen, wenn der Antrag und der Pass vorgelegt wird. Mehr nicht!

Man kann natürlich argumentieren, dass der Antrag dann postwendend wegen der fehlenden Orginal-VE abzulehnen gewesen wäre. Aber dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit folgend, wäre auch eine Nachlieferung der Original-VE denkbar.. zumal möglicherwese die VE garnicht entscheidend für den Antrag ist. (wegen genügend eigenem Einkommen)

hge
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Petersburger
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Antwort #6 - 27.04.2013 um 08:08:09
 
bavarian schrieb am 26.04.2013 um 22:01:39:
Kollegen? Arbeitest du selber in einer Botschaft?

Liest Du die Profil-Informationen nicht?

bavarian schrieb am 26.04.2013 um 22:01:39:
und leider werden stornierte Termine von der Botschaft nicht wieder online gesetzt

Glaube ich nicht.

Die werden lediglich nicht sofort wieder frei (bei uns auch nicht), weil ja sonst die üblichen Agenturen Luftbuchungen vornehmen würden, um sie genau dann zu stornieren, wenn sie jemandem (ggf. für nicht wenig Geld!) diesen Termin zuschustern wollen.


Schaut einfach regelmäßig auf die Terminübersicht.
Allerdings: Ihr dürftet nicht die Einzigen sein, die das tun. Im Falle ... muß man halt schnell sein.
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bavarian
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Antwort #7 - 27.04.2013 um 11:17:05
 
hallo
@Petersburger & hge2001: sorry, bin neu hier und muss mich auch erst reinfinden. Aber wie schon gesagt, ich find es toll wie hier geantwortet und versucht wird zu helfen. Danke
Bezüglich Verpflichtungserklärung: ich hatte zwei Termine beim Landratsamt/Ausländeramt. Beim ersten Termin  wurde mir mitgeteilt, dass sie eigentlich kene VE braucht - gleichzeitig wurde ich aber an ein anderes Büro verwiesen. Dafür brauchte ich einen neuen Termin (eine Woche verloren!). Beim zweiten Termin wurde mir mitgeteilt, dass es sinnvoller wäre eine VE zu haben. Also habe ich die 25 Euro bezahlt und es so gemacht. Sie hatte dann beim Termin in der Botschaft den ausgedruckten Scan aus meiner email dabei. Es wurde ihr aber sofort klar gemacht, dass sie keinen Antrag auf Visum stellen kann, wenn das Original nicht da ist und sie soll einen neuen Termin vereinbaren. Ich versteh es auch nicht, da ja auf dem Ausdruck alles erkennbar und ersichtlich war. Die Dame in der Botschaft ließ sich auf keine Diskussion ein und hat sie weggeschickt  Griesgrämig Auf Anfrage bezüglich frei werdender Termine wurde ihr mitgeteilt, dass diese nicht wieder online gestellt würden - zu viel Aufwand (Originalzitat Botschaft!). Ist halt alles echt traurig, da sich viele Freunde und Verwandte Urlaub genommen haben um sie kennen zu lernen.
Das ganze ist halt schon deprimierend. All der Aufwand für jemanden der eigentlich nur zwei Wochen Urlaub machen will und hier Land und Leute kennen lernen möchte. Das nagt halt am Gemüt - sie ist seit Tagen nur noch am heulen, da wir uns auf ein Wiedersehen gefreut hätten und sie meine Kids gerne persönlich sehen wollte (bin übrigens seit 10 Jahren allein erziehender Vater - aber um falschen Meinungen entgegen zu wirken: nein, ich bin nicht auf der Suche nach einer Ersatzmama...!!)
Freu mich auf weitere Meinungen und tips  Smiley
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Antwort #8 - 27.04.2013 um 16:20:07
 
Servus bavarian,

zwecks Termine bei der Botschaft wurde ja schon alles gesagt.

Habe meine Verlobte letztes Jahr zweimal nach Deutschland für jeweils 3 wochen eingeladen und sie bekam kein Visum zwecks unglaubhafter Rückerbereitschaft obwohl sie auch diese Kriterien erfüllte.

- fest familiäre Bindung in Kenia, z.B. Kinder, Eltern und Geschwister.
- eine feste nachgewiesene Arbeit und sie studiert sogar nebenbei mit Urlaubsbescheinigung beider Chefs.
- regelmäßiges Einkommen mit Kontoauszügen

Wünsche dir viel glück dass ihr ein Visum bekommt.

Wir werden es dieses Jahr nochmal probieren.

Gruss
Gerald
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Petersburger
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Antwort #9 - 27.04.2013 um 16:55:38
 
bavarian schrieb am 27.04.2013 um 11:17:05:
Ich versteh es auch nicht, da ja auf dem Ausdruck alles erkennbar und ersichtlich war. 


Aber ich verstehe es:

Wir leben technisch im 21. Jahrhundert.
Was allein mir persönlich schon an manipulierten Grafikdateien untergeschoben wurde ... (in Form entsprechender Ausdrucke halt!)

Es ist nicht Aufgabe einer AV, erforderliche Dokumente über den üblichen Rahmen hinaus zu überprüfen. Nachfragen bei einer ABH, ob die vorgelegte Kopie mit dem zweiten Original in der ABH inhaltlich übereinstimmt, gehören zu dem Aufwand, den man sich nicht macht.

Unter anderem auch deswegen, weil die personelle Ausstattung der Visastellen dem ständigen Spardiktat in öffentlichen Haushalten unterliegt.
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bavarian
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Antwort #10 - 28.04.2013 um 13:17:50
 
Petersburger schrieb am 27.04.2013 um 16:55:38:
Wir leben technisch im 21. Jahrhundert.

klar, aber warum ist es dann nicht möglich, dass man z.B. die VE hier beantragt und das ganze geht dann über den online-Weg dahin wo es gebraucht wird. Die ganze Welt ist inzwischen vernetzt - nur da wo man es (schon mal aufgrund der Distanz) dringend benötigt, da ist es nicht möglich.Petersburger schrieb am 27.04.2013 um 16:55:38:
Unter anderem auch deswegen, weil die personelle Ausstattung der Visastellen dem ständigen Spardiktat in öffentlichen Haushalten unterliegt. 

...auch hier wird wohl am falschen Eck gespart. Ich will den deutschen Staatshaushalt nicht kritisieren, aber es wird halt soviel Geld sinnlos verprasst und dann fehlt es da wo es benötigt wird.Feuerfisch schrieb am 27.04.2013 um 16:20:07:
Wünsche dir viel glück dass ihr ein Visum bekommt.

...danke, wobei inzwischen auch ich die Hoffnung aufgegeben habe, dass es noch in der kommenden Woche (und damit rechtzeitig zu Pfingsten) zu einem Termin in der Botschaft kommt.
Trauriger Fakt ist inzwischen, dass sie gestern bei einem langen Skype-Gespräch aus dem Heulen nicht mehr rauskam. Die Freude auf den geplanten gemeinsamen Urlaub hat sich inzwischen umgeschlagen auf maßlose Enttäuschung ("...ich habe mich damit abgefunden, dass mich dein Land nicht als Besucher will. Als Afrikaner bist und bleibst du ein Mensch 2. Klasse.."). Petersburger schrieb am 27.04.2013 um 08:08:09:
Schaut einfach regelmäßig auf die Terminübersicht. 

ich beobachte nunmehr seit einer Woche die Terminübersicht. Da passiert gar nix. Laut einer Aussage eines Beamten in der Botschaft werden frei gewordene Termine auch nicht mehr online gestellt. Kann das sein oder stimmt diese Aussage nicht? Du solltest das aus deiner Sicht eigentlich wissen, oder? Bin inzwischen schon soweit, dass ich sage "kennst du nicht jemanden der in der Botschaft arbeitet den ich für einen Termin schmieren könnte?"....Traurig, aber man macht sich inzwischen schon Gedanken, die man ansonsten gar nicht aufkommen lassen würde - schon aus Prinzip nicht. Aber die Enttäuschung bei ihr und all den Freunden und Verwandten die sich Urlaub für die Zeit ihres Besuches genommen haben................
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Antwort #11 - 28.04.2013 um 13:47:04
 
bavarian schrieb am 25.04.2013 um 22:38:58:
Gleichzeitig aber auch das Dokument mit der Post versandt. Laut Aussage des Schalterbeamten der Post würde das Dokument "locker zum Termin" ankommen


Da hättest du auch irgend jemand auf der strasse fragen können, hilfreicher wäre in Blick in die AGB der post gewesen

bavarian schrieb am 28.04.2013 um 13:17:50:
("...ich habe mich damit abgefunden, dass mich dein Land nicht als Besucher will. Als Afrikaner bist und bleibst du ein Mensch 2. Klasse..")


Polemisch und rassistisch aber falsch.
Wäre dir der Besuch ein wenig mehr wert gewesen, hättest du DHL als Versandweg gewählt, ist zwar ein fufi aber stellt garantiert einen fristgerechten Versand dar, Jaja vielleicht hilft es ja beim nächsten Mal.
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Antwort #12 - 28.04.2013 um 13:52:19
 
bavarian schrieb am 28.04.2013 um 13:17:50:
klar, aber warum ist es dann nicht möglich, dass man z.B. die VE hier beantragt und das ganze geht dann über den online-Weg dahin wo es gebraucht wird.


Genau das hat "petersburger" doch beantwortet. Wenn Du nicht nur einen Satz rauspflücken, sondern die ganze Antwort lesen würdest, wäre Dir das klar.

Aber es hilft nichts: Je ärmer das Land, aus dem der Besuch kommen will, desto höher die Ablehnungsquote. Es ist nun mal so, dass aus Marokko mehr Besucher am Ende des Visums unerlaubt hier bleiben als aus Kanada. Die Botschaften haben die Anweisung, die Motive und die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr kritisch zu prüfen – und es bleibt immer der subjektive Faktor der "Glaubwürdigkeit" dabei übrig.

Was hat denn der Bürgerservice auf Deine Anfrage geschrieben?
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bavarian
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Antwort #13 - 28.04.2013 um 14:05:20
 
sigi-n schrieb am 28.04.2013 um 13:47:04:
Polemisch und rassistisch aber falsch

...hat wohl eher was mit Verzweiflung und Hilflosigkeit zu tun. Jemandem in dieser Situation -noch dazu wenn man ihn nicht kennt- Rassismus vorzuwerfen ist wohl fehl am Platz  Griesgrämig
reinhard schrieb am 28.04.2013 um 13:52:19:
Was hat denn der Bürgerservice auf Deine Anfrage geschrieben?

hab ich noch keine Antwort bekommen. Ich habe am vergangenen Donnerstag eine Mail an die geschickt und bekam eine Standard-Mail zurück, dass die Nachricht eingegangen ist und ich so schnell als möglich Antwort bekomme.
Wir haben ja inzwischen für alle Fälle einen Termin Ende Mai gebucht. Wie verhält es sich da eigentlich z.B. mit der VE? Auf der steht ja als geplanter Einreisetermin der 18.05.2013. Gilt die dennoch oder brauche ich hierfür eine neue?
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Antwort #14 - 28.04.2013 um 14:47:53
 
Die VE gilt weiter. Nur wenn sie zu alt ist (also z.B. der VE-Geber inzwischen arbeitslos sein könnte), verlangt die AV eine neue VE. Du kannst davon ausgehen, dass eine VE ab der Ausstellung ungefähr ein halbes Jahr lang für den angegebenen Besuch verwendet werden kann, ohne dass die geschätzten Daten genau stimmen müssen.
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