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Unbefristet Aufenhaltsgenehmigung ? (Gelesen: 1.855 mal)
Svitanok
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Kiev und Dresden, Ukraine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristet Aufenhaltsgenehmigung ?
24.04.2013 um 16:20:53
 
Hallo,

sollte das die falsche Unterforum sein bitte ich das zu entschuldigen und zu verschieben.

Meine Frau hat am 07.05.2013 einen Termin um Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern. Diese läuft am 16.05.2013 ab.

Uns stellt sich nun die Frage ob anstelle der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nicht auch eine Beantragung der unbefristetes Aufenthaltsgenehmigung in Frage kommt. Hierzu die Fakten die relevant sein sollten:

Ehegatte: Deutsch
Gemeinsames Kind.
Verheiratet seit 2005
Durchgehender Aufenthalt in Deutschland seit 15.05.2010 (Also genau 3 Jahre)

Eine Einbürgerung kommt derzeit nicht in Frage obwohl auch da alle Kriterien erfüllt wären ich aber leider meinen Job im Ausland verloren habe und momentan ALG II beziehe.

Über Tips und Hinweise würde ich mich freuen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.04.2013 um 16:22:16
 
arbeit sie selbst oder bezieht sie ebenfalls ALG II ?
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Svitanok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.04.2013 um 16:23:24
 
Sorry irgendetwas vergiss man immer.

Meine Frau macht zu Ihrer Ausbildung im Heimatland hier nochmal eine Ausbildung die mit BAB gefördert wird.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.04.2013 um 16:26:14
 
Svitanok schrieb am 24.04.2013 um 16:20:53:
und momentan ALG II beziehe.

Svitanok schrieb am 24.04.2013 um 16:23:24:
Meine Frau macht zu Ihrer Ausbildung im Heimatland hier nochmal eine Ausbildung die mit BAB gefördert wird. 


und was meinst du, ist damit der LU gesichert?
nein?


http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9
Zitat:
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

...

    2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,


dann ist eine Voraussetzung für NE nicht gegeben und sie wird sie nicht erhalten

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.04.2013 um 16:31:50
 
Also BAB ist keine schädliche Sozialleistung hinsichtlich der Sicherung des LU (§2 Abs. 3 AufenthG), wenn sie dadurch ihren Bedarf decken kann und der Bezug auf Euch Nicht-Ausländer in der Familie zurückzuführen ist, wäre eine NE analog zu BVerwG 1 C 12.10 möglich.

Versuchen könnt Ihr es.
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Svitanok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.04.2013 um 16:36:02
 
Mit ihrer Ausbildungsvergütung und dem BAB deckt Sie Ihren Lebensunterhalt.

erne schrieb am 24.04.2013 um 16:26:14:
und was meinst du, ist damit der LU gesichert?


Ich meine gar nichts !  Ich frage weil ich es nicht weiß. Wüßte ich es könnte ich es mir ersparen zu fragen. Es ist auch kein Problem die Aufenthaltsgenehmigung einfach nur wieder zu verlängern aber warum nicht fragen ob es auch einfacher geht.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.04.2013 um 16:38:32
 
Svitanok schrieb am 24.04.2013 um 16:36:02:
Mit ihrer Ausbildungsvergütung und dem BAB deckt Sie Ihren Lebensunterhalt.

Dann müsste es mit der NE klappen.
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Svitanok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.04.2013 um 16:45:30
 
@Bayraqiano

Danke für die Info Smiley
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