Hallo alle zusammen,
War schon seit langem auf der suche nach einem guten "alien" forum und hab nun
i4a entdeckt,
FAQ natuerlich schon intensiv studiert, viele andere Threads gelesen und hab nun ein paar Fragen an die Community. Bin nicht ganz sicher ob dies das richtige forum is, da es sowohl ehe als auch Einbuergerung angeht, aber da Einbuergerung ja das Endziel ist, poste ich mal hier, die mods koennen den thread ja verschieben falls noetig
Sorry falls dieser thread etwas laenger wird als ueblich aber ich denke dass ihr die Hintergrund infos braucht um mir mit meinen Fragen helfen zu koennen, ich werde mal versuchen das Ganze etwas zu strukturieren und besondere dinge zu highlighten, im Sinne der Verstaendlichkeit
Zum Hintergrund:
Ich bin Deutscher im moment wohne ich in China mit meiner Freundin, bin seit knapp ueber 5 Jahren mit ihr zusammen (wohnen auch zusammen). Im Sommer 2008 sind wir nach Schweden gezogen wo ich ein neuen Job angenommen habe. Darauf hin hat meine Freundinn eine EU Residence Card bekommen (EU directive 2004/38/EC) die fuer 5 jahre gueltig ist. Ende 2010 sind wir dann wieder zurueck nach China, vorher haben wir uns noch beim lokalen Migrationsverket informiert, ob sie ihre Residence Card wieder abgeben muss, da wir einen laengeren Aufenthalt plannten (18 Monate). Die Schweden waren aber so freundlich und haben uns versichert dass sie die Karte behalten und auch weiter zur einreise nach Schweden / Schengenstaaten nutzen koennte, da wir ja eine Rueckkehr nach Schweden plannen. Die hat sich nun etwas verzoegert auf dieses Jahr und wir sind uns noch nicht 100% sicher, ob wir wieder im Sommer fuer laengere Zeit nach Schweden gehn, tendieren aber dazu.
Der laengerfristige Plan is allerdings nach Deutschland zurueck zukommen, eine Familie zu gruenden und sie einzubuergern. Bisher hatten wir noch keine konkrete Vorstellung wann genau, haben in letzter Zeit aber die Tendenz, warum nicht eher Frueher als spaeter?
Schritt 1, Die Heirat:
Da ja Deutschland nun leider nicht wie Schweden Cohabitation von Heteros als Familienmitglieder ansieht, ist Schritt 1. die Heirat. Plannen wir sowieso aber diese Angelegenheit gibt einem natuerlich dem ganzen eine gewisse Dringlichkeit
Die Frage ist nun wo ist es am einfachsten, auch unter dem Gesichtspunkt was uns spaeter bei der
AE und er Einbuerung keine Knueppel zwischen die Beine wirft, wir sehn aktuell 3 Optionen:
1.
Heirat in Deutschland: Ist naheliegend, hab aber jetzt schon mehrfach im Forum gelesen, dass es ziemlich kompliziert mit ihrem Papierkram wird und lange dauern koennte, ausserdem bin ich im Moment weder in Deutschland gemeldet noch hab ich dort Einkommen (macht das ganze auch nicht leichter).
2.
Heirat in China: Wir koennten auch vor Ort in China heiraten, die Dokumente die ich brauchte sind sicher weniger als sie in DE, allerdings muessen wir dann die Unterlagen dann in DE erstmal wieder anerkennen lassen (Uebersetzen, Legalisieren, etc), klingt auch nach Stress
3.
Heirat in Schweden: Das is bisher mein Favorit denn: 1. Wenn wir wieder in SE gemeldet sind brauchen wir so gut wie keine docs (ausser vom lokalen Finanzamt) und koennen unkompliziert und schnell heiraten. Added bonus: Die schwedische Heiratsurkunde wird in Deutschland normal anerkannt (weil EU)
FRAGE: 1.1: Seht ihr das genauso das Option 3 am besten passt? Oder gaebe es da bedenken fuer weitere Schritte
Schritt 2, Die Aufenthaltserlaubnis:
FRAGE(N): Sobald die Heirat (angenommen option 3) vollzogen ist und meine zukuenftige Frau wieder in Schweden gemeldet ist bzw ihre neue Residence Card bekommt, wie gehen wir dann am cleversten vor?
2.1. Reisen wir einfach nach DE (sie hat ja Schengenzugang und residency in Schweden) und melden sie lokal an, zeigen die Heiratsurkunde vor (eventuell auch den
A1 schein vom Goetheinstitut) und warten auf die
AE?
2.2. Oder sollten wir stattdessen ueber das deutsche Konsulat in Schweden gehn und dort die
AE beantragen?
2.3. Ist es ein Problem das ich Plane weiter fuer meinen alten Schwedischen Arbeitgeber (remote) zu arbeiten? (is n anderes Thema, aber hat hier jmd n Tipp wo ich rausbekommen kann wie das Steuertechnisch gehandelt wird, damit ich schonmal mein Nettoeinkommen ausrechnen kann?)
2.4. Gibt es irgendwelche weiteren Einschraenkungen, die ich kennen sollte um die
AE fuer sie zu bekommen?
Schritt 3, Die Einbuergung:
Soweit ich die Sachlage verstanden kann meine zukuenftige Frau nach 3 Jahren von gleichzeitigem Aufenthalt (von uns beiden) in DE die deutsche Staatsbuergerschaft beantragen, dazu haette ich noch ein paar detail fragen:
FRAGE(N): 3.1. Ich nehme mal an, dass die Zeit gezaehlt wird ab dem wir den
AE fuer sie bekommen? (mit welchem zeitraum sollten wir rechnen?) Oder ab dem naechsten Kalendarjahr?
3.2. Werden die Jahre gezaehlt so lange wir den durchgehenden gewoehlichen Aufenthalt haben (also 183+ tage, pro Kalenderjahr oder ab AE)? Hintergrund ist das wir wahrscheinlich mindestens einmal im Jahr nach China zurueckkehren werden, aber natuerlich nicht ueber die halbjahresgrenze.
3.3. Selbe Frage wie oben, dass ich im Ausland mein Einkommen beziehe, sollte hier kein Problem sein, oder?
3.4. Mit wieviel Zeit sollten wir rechnen fuer den Einbuergerungsprozess?
3.5. Deutschland und China akzeptieren ja leider nicht die Doppelte Staatsbuergerschaft, aus Erfahrung weis ich das in China trotzdem viele ausgewanderte Chinesen doppelte Paesse haben, da China dieses Gesetz nicht wirklich defacto ausuebt oder ueberwacht. Wie schaut das konkret in Deutschland aus, wird der CN pass von den Behoerden eingesammelt wenn der Deutsche ausgehaendigt wird? Und gibt es es jmd er Erfahrung mit den Ausnahmen fuer die Duldung der Mehrstaatigkeit hat in dieser Konstellation? CN -> DE
So das waers erstmal, vielen Dank im Voraus an euch alle fuers lesen und eventuell auch antworten, ich hab die Fragen mit Nummern versehn, damit ihr einfach auch nur individuelle Antworten posten koennt, wie gesagt, nochmal Vielen Dank, die Antworten werden uns sehr bei unseren Lebensplannung helfen
Gruss,
Simon