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Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau (Gelesen: 8.689 mal)
Runenwolf
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 24.04.2013 um 12:43:13
 
itaipu schrieb am 24.04.2013 um 12:30:27:
bzgl. dem Veröffentlichen von Diagnosen: ich sehe da kein Problem. Es werden keine Namen genannt. Daher ist ein Rückschluss auf unseren Freund und/oder seine Frau nicht möglich.


Das ist richtig. Ich gehe auch davon aus, dass du gewarnt werden solltest, dass euer Freund diese Diagnose ohne einen rechtlich einwandfreien Nachweis, den er auch rechtlich einwandfrei erhalten hat, der ABH preisgibt.

F 30 ist der Diagnoseschlüssel für den Oberbegriff Manische Episode ... da gibt es auch Unterschlüssel, die die Erkrankung in unterschiedliche Schweren einteilt.
Dasselbe gilt für den Diagnoseschlüssel F 31 Bipolare affektive Störung.
Anhand der "Oberschlüssel" ist eine Aussage, wie schwer diese Erkrankung ist, gar nicht möglich. Und genau da wäre ich vorsichtig, eine solche Sache ohne weitere Nachweise bei der ABH breitzutreten.

Denn auch wenn es ein gemeinsamer Psychologe ist, hätte er das nicht so ohne weiteres dem Mann mitteilen dürfen ... zumindest nicht ohne Einverständnis der Ehefrau. Daher liegt hier schon ein Verstoß gegen § 121 StGB seitens des Arztes vor.


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itaipu
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Antwort #16 - 24.04.2013 um 13:29:43
 
danke für den Hinweis.

ich werde unseren Freund nochmal darauf hinweisen, dass er für eine Bestätigung des Arztes das Einverständnis seiner Frau benötigt.
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Lisa2014
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Antwort #17 - 24.04.2013 um 13:30:36
 
Da muss ich zustimmen. Schweigepflicht ist Schweigepflicht. ICD Code ist ICD Code und sagt wenig aus. Eher ein Gutachten! Dann aber beide, da beide in Behandlung sind!

Eigentlich geht es eher darum, ob er bleiben kann - ich denke NEIN!

Man kann sich wenden und drehen wie man will.
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Traurige
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Antwort #18 - 24.04.2013 um 13:48:34
 
Hallo Leutz,

habe mir das Thema hier nun auch mal zu Gemüte geführt und Frage mich wieso eigentlich beide Partner bei ein und dem selben Psychologen sind? Normalerweise machen das Psychologen wie auch Therapeuten nicht. Bin selbst in Therapie und wollte Familiär auch an diese vermitteln, dabei wurde mir gesagt das ein unmittelbares Familienmitglied nicht angenommen wird. So nun zu den beiden. Dann ist es von ihrer Seite her aber nicht gerade verantwortungsbewußt, was unter Depressionen schwer sein kann, ihn zu heiraten und dann vor so große Schwierigkeiten zu stellen, Liebe hin oder her nicht jeder kommt mit solchen Dingen klar. Sie hätte es von vorn herein sagen sollen um gerade auch ihm es zu erleichtern. Mein Partner weiß von meinen Depressionen und er hat mir schon sehr viel beigestanden. Egal was bisher geschehen ist, er hat mich noch nicht einmal im Stich gelassen. Im Gegenteil jeden Tag mehrfache Anrufe, hat sich sogar Urlaub genommen um mich während eines Klinikaufenthaltes besuchen zu können. Wir sind allerdings noch nicht verheiratet, was sich ja demnächst änden soll. Er soll sich das noch mal überlegen ob er sie wirklich im Stich lassen will.
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Daddy
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Antwort #19 - 24.04.2013 um 14:07:44
 
Ich würde vorschlagen, dass man die Lebensberatung aka Antworten #13 und #18 beendet, auf moralische Wertungen und den zeigefingererhebenden Blick in die Vergangenheit verzichtet und sich den rechtlichen Fragestellungen widmet.

Danke!
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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Antwort #20 - 24.04.2013 um 14:26:35
 
Denn auch wenn es ein gemeinsamer Psychologe ist, hätte er das nicht so ohne weiteres dem Mann mitteilen dürfen ... zumindest nicht ohne Einverständnis der Ehefrau. Daher liegt hier schon ein Verstoß gegen § 121 StGB seitens des Arztes vor.


Genau aus dem Grunde sollten und dürften sie keinen gemeinsamen Psychologen haben.

@Daddy du hast ja Recht. Aber ist es denn sicher das er es wirklich nicht wußte? Er müsste sich doch im klaren sein das eine Trennung nicht so einfach ist unter diesen Bedingungen.
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reinhard
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Antwort #21 - 24.04.2013 um 14:35:57
 
Rechtlich gesehen sollte er diese vier Punkte beachten:

1) Der eigenständige Aufenhalt nach § 31 AufenthG ist erst nach 36 Monaten ehelichem Zusammenleben vorgesehen.

2) Der Härtefall (Unzumutbarkeit, 36 Monate zusammen zu leben) muss sehr gut belegt werden. Die Chance ist - eher - gering, dass die ABH das so nachvollziehen kann und will. Denn er kannte die Frau ja und hat bewusst die Ehe mit dieser Frau geschlossen.

3) Er sollte sich parallel darüber informieren, ob es andere Aufenthaltsmöglichkeiten (Studium, Arbeit für Hochqualifizierte) gibt.

4) Und er muss sich dringend mit der normalen Folge der Trennung befassen und seine Ausreise vorbereiten. Dieser Fall ist am wahrscheinlichsten, er muss also damit rechnen, dass genau das eintritt, was das Gesetz als Regelfall vorsieht.
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itaipu
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Antwort #22 - 24.04.2013 um 15:07:35
 
reinhard schrieb am 24.04.2013 um 14:35:57:
3) Er sollte sich parallel darüber informieren, ob es andere Aufenthaltsmöglichkeiten (Studium, Arbeit für Hochqualifizierte) gibt.


er hat schon dran gedacht in Deutschland zu studieren (unabhängig von seinem derzeitigem Aufenthaltsproblem).
soviel ich weiß, wird er dann aber seinem Job nicht mehr nachgehen dürfen. Aufenthaltserlaubnis für Studium ist eben für's Studieren und nicht für's Arbeiten.  Zeitlich wäre es ihm durchaus möglich Job & Studium unter einen Hut bringen. aber ohne Job... wovon soll er leben?  unentschlossen

Job für Hochqualifizierte... das wird nix. Er war Englisch-Lehrer in Ghana.
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reinhard
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Antwort #23 - 24.04.2013 um 15:11:52
 
Wie gesagt: Er sollte sich informieren.

Wenn er eine AE zum Studium hat, darf er 120 Tage pro Jahr arbeiten. Er muss aber die Ziele des Studiums erreichen, das kann auch regelmäßig bei der Verlängerung der AE überprüft werden.
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itaipu
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Antwort #24 - 24.04.2013 um 15:22:09
 
danke für die Hilfe.

ich hab's ihm soweit mitgeteilt. Jetzt muss er selber aktiv werden und prüfen was möglich ist. vllt. auch mit einem Anwalt mal sprechen.
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