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Aufenthaltserlaubnis nach Trennung v. Ehefrau (Gelesen: 8.681 mal)
itaipu
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23.04.2013 um 15:46:56
 
Hallo.

Ich schreibe hier für einen guten Freund von meinem Mann & mir.

Erstmal ein paar Daten:

er ist aus Ghana, verheiratet mit einer deutschen Staatsbürgerin.

Aufenthaltsgenehmigung:
28 ABS. 1 S 1 NR 1

Gültig ab 09.05.2012,  Gültig bis 08.05.2015

zu dem Problem:
Der Betreff sagt es schon, unser Freund will & wird sich von deiner Frau trennen.  Grund ist ihr Verhalten, ausgelöst durch Depressionen.  Griesgrämig
Sie litt wohl schon vor der Ehe an Depressionen, dies war unserem Freund jedoch unbekannt.

Die Ehe weiterführen ist nicht zumutbar. Beispiel für das Verhalten seiner Frau (Zitat unseres Freundes):

she get aggresive on for no reason, zB she strikes me so hard in the middle of the night, or find any means to make trouble in the house. then she cries for hours, then later she says she needed to cry because she felt her hormones were not balanced and that tears can make them balance. She abuse my emotion to make herself happy. this happens almost every two days.

summe of the story is that she has Major Depression with code number f.30 and f.31

Zitat Ende.

f.30 - f.31 => Die bipolare affektive Störung (auch bekannt unter der Bezeichnung „manisch-depressive Erkrankung“)

Er möchte gerne auch nach der Trennung in Deutschland bleiben. Er arbeitet Vollzeit, ist also nicht auf Sozialleistungen o.ä. angewiesen. 

Normal ist  es ja so, dass bei einer Trennung der Grund für die Aufenthaltsgenehmigung wegfällt (das führen der Ehe in Deutschland). Ich habe vor kurzem etwas gelesen von einer Ausnahme, wenn ein Festhalten an der Ehe unzumutbar ist. Kann jetzt aber leider keinen Paragraphen finden. Ich meine mich zu erinnern das es sich dabei um Einzelfall-Entscheidungen handelt.
Wie schätzt ihr seine Chancen aufgrund der gegebenen Infos ein?

Soviel ich weiß ist seine Frau derzeit in stationärer Behandlung aufgrund ihrer o.g. Erkrankung. Unser Freund selbst geht aufgrund der Ereignisse selbst regelmäßig zur Psychotherapie.

Hoffe die Infos reichen, falls nicht werde ich weitere benötigte Infos anfragen.

Ach ja.. die Ehe ist kinderlos und Bundesland ist Hessen.

danke im Voraus.
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Lisa2014
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Antwort #1 - 23.04.2013 um 16:27:53
 
Eventuell nur wegen des Jobs, gehe aber nicht davon aus.
Er will wohl auf eine Härtefallscheidung hinaus. Diese zu haben ist fast unmöglich. Trennungsjahr - Scheidung! Guter Anwalt wäre ratsam!

Da die AE an die Ehe "gebunden" ist, fällt diese weg.
Denke kaum das der Job ihn retten wird!

Experten: Die kennen die Feinheiten.
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itaipu
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Antwort #2 - 23.04.2013 um 16:32:17
 
Lisa2014 schrieb am 23.04.2013 um 16:27:53:
ob er auf Grund der Arbeit (denke eher nicht - da nicht hochqualifiziert ODER???)


nein ist nicht hochqualifiziert.

Das die AE an der Ehe hängt habe ich ihm auch schon gesagt. Will ihm da auch nichts vormachen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.04.2013 um 16:39:43
 
Ich empfehle zunächst die Lektüre von Ziff. 31.2 ff der AVwV
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itaipu
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Antwort #4 - 23.04.2013 um 20:09:31
 
Zitat:
Ich empfehle zunächst die Lektüre von Ziff. 31.2 ff der AVwV



danke für den Link. ich habe unter der genannte Ziffer nachgelesen, muss leider gestehen, dass ich das Meiste nicht wirklich verstehe.  Griesgrämig

es wird an einer Stelle davon geredet, dass er betroffene Ehegatte vom Ausländer psychisch misshandelt wird.
hier ist es aber so, dass der Ausländer von seiner deutschen Frau auf unzumutbare Weise behandelt wird ( = misshandelt wird? ).

vllt. kann mir jmd das in - für mich - verständlicheren Worten nochmals erklären?

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erne
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Antwort #5 - 23.04.2013 um 20:54:02
 
itaipu schrieb am 23.04.2013 um 20:09:31:
es wird an einer Stelle davon geredet, dass er betroffene Ehegatte vom Ausländer psychisch misshandelt wird.

viel eher ist mit "Ausländer" der "hier legebende Ehegatte" gemeint (der nicht nur Deutscher, sondern auch Ausländer sein kann)

ohne jetzt nachzulesen, glaube ich das nicht.
In dem Fall spräche nun wirklich NICHTS für ein eigenständiges Bleiberecht.


itaipu schrieb am 23.04.2013 um 20:09:31:
hier ist es aber so, dass der Ausländer von seiner deutschen Frau auf unzumutbare Weise behandelt wird ( = misshandelt wird? ).

ja, das könnte so ein Grund sein.

itaipu schrieb am 23.04.2013 um 20:09:31:
vllt. kann mir jmd das in - für mich - verständlicheren Worten nochmals erklären?

hmm, schwierig, da man nicht weiss, welche Worte das wären Smiley

als Beispiele lies mal 31.2.2.2.1

aus meiner unmassgeblichen Sicht greift aber nichts davon in diesem Fall, denn die "Beeinträchtigung" deines Freundes ist nicht einem Vorsatz geschuldet, sondern einer Krankheit.

itaipu schrieb am 23.04.2013 um 15:46:56:
Major Depression with code number f.30 and f.31

hat sie darüber ein Attest eines Arztes?

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itaipu
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Antwort #6 - 23.04.2013 um 21:17:08
 
@ erne
du hast mir schon etwas geholfen mit deinen Erklärungen. thx  Smiley

erne schrieb am 23.04.2013 um 20:54:02:
itaipu schrieb am Heute um 15:46:56:
Major Depression with code number f.30 and f.31

hat sie darüber ein Attest eines Arztes?


Sie hat sicherlich was darüber, aber hält sämtliche Infos von unsere Freund fern. Er hat nur ein Rezept für ein Medikament (vermutl. gegen Depressionen) von ihr.
Er meinte eben, er wird seine Frau am Freitag in der Klinik besuchen und mit ihrem Arzt sprechen. Vllt. gibt's da ne Chance was schriftliches zu bekommen.
Er will auch versuchen Kopien von ihren Dokumenten zu bekommen.
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Antwort #7 - 23.04.2013 um 21:38:05
 
Da hoffe ich doch, dass alle Ärzte sich an ihre Schweigepflicht halten.

Ich denke, der Betroffene muss entweder das Gespräch mit der ABH suchen (bzgl. § 31) und / oder sich um ein Beratungsgespräch bei einem (wirklich guten) Anwalt bemühen.
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itaipu
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Antwort #8 - 23.04.2013 um 22:49:18
 
reinhard schrieb am 23.04.2013 um 21:38:05:
Da hoffe ich doch, dass alle Ärzte sich an ihre Schweigepflicht halten.

Ich denke, der Betroffene muss entweder das Gespräch mit der ABH suchen (bzgl. § 31) und / oder sich um ein Beratungsgespräch bei einem (wirklich guten) Anwalt bemühen. 



bzgl. Schweigepflicht: vllt. bekommt er von seiner Frau etwas ausgehändigt oder hat die Möglichkeit ihre Dokumente zu kopieren. Sofern der Arzt die Schweigepflicht verletzt... ist es das Problem vom Arzt.

bzgl. ABH => ist geplant
bzgl. Anwalt => diesen Entschluss hat unser Freund bereits gefasst. es gibt auch einige auf Ausländerrecht spezialisierte Anwält in unserer Stadt. die Frage ist nur.. welcher ist gut?
Empfehlungen werden gerne per PN entgegen genommen (Stadt WI).
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erne
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Antwort #9 - 23.04.2013 um 23:53:01
 
itaipu schrieb am 23.04.2013 um 21:17:08:
Sie hat sicherlich was darüber, aber hält sämtliche Infos von unsere Freund fern. 



hmm, wie kommt er dann auf "Major Depression with code number f.30 and f.31" ?
ziemlich genaue Diagnose, wenn man auf keine Unterlagen zugreifen kann.
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Antwort #10 - 24.04.2013 um 09:29:59
 
erne schrieb am 23.04.2013 um 23:53:01:
hmm, wie kommt er dann auf "Major Depression with code number f.30 and f.31" ?
ziemlich genaue Diagnose, wenn man auf keine Unterlagen zugreifen kann. 


seine Antwort:
the psycologist told me
her Dr. dont want give me much hinweis

ich gehe mal davon aus, dass sein eigener Psychologe ihm dies so gesagt hat. Grundlage für die Diagnose dürften wohl seine Schilderungen (bzgl. ihres Verhaltens) sein ebenso wie Informationen von den Schwiegereltern.


ich hab ihn gefragt ob er bereits mit der ABH gesprochen hat.
Antwort:
i tried the guy was supper rough
he asked me to go home
and i was also mad at him
he said sorry later

Etwas schriftliches hat er noch nicht erhalten von der ABH. Ich weiß auch nicht wie lange das Gespräch jetzt schon her ist. Kann ich aber nachfragen.
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Antwort #11 - 24.04.2013 um 09:47:40
 
itaipu schrieb am 24.04.2013 um 09:29:59:
ich gehe mal davon aus, dass sein eigener Psychologe ihm dies so gesagt hat. Grundlage für die Diagnose dürften wohl seine Schilderungen (bzgl. ihres Verhaltens) sein ebenso wie Informationen von den Schwiegereltern.



Damit wird er nichts anfangen können. Diese Aussage aufgrund der Schilderung des Mannes und/oder der Schwiegereltern ohne die Frau jemals gesehen zu haben, zu treffen, halte ich für sehr gewagt.

Eine außergewöhnliche Härte wird er nur dann geltend machen können, wenn nachgewiesen ist, dass die Frau ihn psychisch misshandelt. Das wird sehr schwer werden.

In meiner relativ kurzen Zeit bei der ABH hatte ich einen Fall, da musste ich diese außergewöhnliche Härte prüfen. Ähnlich wie in eurem Fall hat sie die ausländische Ehefrau vom Mann getrennt und psychische Misshandlungen geltend gemacht.
Da sie aber keinerlei Nachweise hatte, nie irgendwo Schutz gesucht hat, nie die Polizei gerufen hat und die Ausführungen insgesamt auch nicht stimmig waren, ging die Sache nicht durch.

Er wird einen guten Anwalt brauchen ... und selbst dann wird es verdammt schwer werden.
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itaipu
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Antwort #12 - 24.04.2013 um 10:43:12
 
ich hab nochmals (eben gerade) nachgefragt bzgl. f.30, f.31. 
der gemeinsame Psychologe hat ihm dies so mitgeteilt.

Zitat: her psychotherapist
was the very one I also went to

Auf Nachfrage hat er mir bestätigt, dass beide zum gleichen Psychologen gehen.
Bei dem Arzt der keine Infos geben will, handelt es sich um den behandelnden Arzt aus der Klinik (wie schon erwähnt, seine Frau befindet sich in stationärer Behandlung).
Bei einem gestrigen Telefonat mit seiner Frau hat diese einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt und ihm (unserem Freund) für Freitag zugestimmt.

ich habe unserem Freund gesagt... eine Chance hat er nur wenn er nachweisen kann was seine Frau ihm antut / angetan hat.
Antwort:
her aunty can be my grt source
because my wife confirmed to her aunty how she treats me bad in other to be happy

ein weiteren Tipp habe ich ihm gegeben... Fragen ob die Ärzte (Einverständnis seiner Frau vorausgesetzt - vllt. hat sie ja mal wieder einen etwas klareren Moment) ihm schriftl. bestätigen können was mit seiner Frau ist.
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Antwort #13 - 24.04.2013 um 11:34:52
 
itaipu schrieb am 24.04.2013 um 10:43:12:
her aunty can be my grt source
because my wife confirmed to her aunty how she treats me bad in other to be happy

Wieso hat er sie eigentlich geheiratet? Die AE besteht ja noch nicht so lange. Wenn da Liebe im Spiel war, wieso ist die plötzlich einfach so weg in einem offensichtlichen Krankheitsfall? Wenn sich seine Frau gegenüber ihrer Tante geöffnet hat, dann ja wohl eher aus Einsicht als um zu prahlen? Das sollte man vielleicht nicht gegen, sondern für sie auslegen? Wie hoch ist denn die Chance einer Genesung und dass sie danach besser drauf ist? Nachdem ich mir alle Beiträge in diesem Thread durchgelesen habe, hält sich meine Symphatie für Deinen Bekannten ehrlich gesagt in Grenzen. Eine Heirat bedeutet für mich die Bekenntnis im Zweifelsfall erst einmal durch dick und dünn zu gehen. Das hat natürlich irgendwann Grenzen. Was hier geschildert wird sieht aber eher nach heißen Kartoffeln aus. Mit dem Veröffentlichen von Diagnosen wäre ich auch eher vorsichtig. In den USA wärst Du auch nur mit Andeutungen ruck zuck mit dem Gesetz im Konflikt. In Deutschland mag das etwas liberaler sein.

Nachtrag: Das war mein Eindruck, der mag falsch sein. Rechtlich gesehen kann ich leider nichts beitragen, sorry. Ansonsten toi toi toi für Deinen Bekannten. Vielleicht geht es ja aber auch seiner Frau bald besser und die Sache renkt sich wieder ein.
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« Zuletzt geändert: 24.04.2013 um 11:51:53 von AndreI4A »  
 
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Antwort #14 - 24.04.2013 um 12:30:27
 
Ich kenne ihn gut und bin mir sicher, dass er sie aus Liebe geheiratet hat. Es ging ihm also nicht darum nur nach Deutschland zu kommen. Was auch für Ihn spricht... er weiß, dass er mit einem Kind (zusammen mit seiner Frau) seine Aufenthaltsprobleme "ganz einfach" lösen könnte. Seine Frau möchte auch ein Kind. Er jedoch nicht mehr. Das ist keine Option für ihn.

Sie ist nicht das erste Mal wg. Depressionen in Behandlung. Dies war unserem Freund vor der Heirat jedoch nicht bekannt. Bei ihren Besuchen in Ghana bzw. seinen in Deutschland (vor der Ehe) war nichts davon zu bemerken.

Natürlich sollte man in einer Ehe in guten wie in schlechten Tagen für einander da sein. aber auch hier gibt es Grenzen:
Zitat: she get aggresive on for no reason, zB she strikes me so hard in the middle of the night

Unser Freund ist einfach fertig mit den Nerven. Aufgrund der Ereignisse nimmt auch er bereits professionelle Hilfe in Anspruch.

bzgl. dem Veröffentlichen von Diagnosen: ich sehe da kein Problem. Es werden keine Namen genannt. Daher ist ein Rückschluss auf unseren Freund und/oder seine Frau nicht möglich.




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