Hallo,
Ich (Deutsche) lebe zur Zeit mit meinem Mann (Pakistaner) in Großbritannien.
Er hat hier eine Residence Card/Aufenthaltsgenehmigung auf Grund unserer Beziehung (Ehe seit Oktober 2012).
Wir möchten jedoch Deutschland umziehen und fragen uns nun, wie das ganze nun rechtlich/langfristig am Besten anzugehen ist.
Zum einen spricht er noch schlecht Deutsch, was zwar durch einen Kurs verbessert werden kann, aber für ein Zertifikat reicht es leider noch nicht.
Auf der Internetpräsenz des
BAMF habe ich folgenden Satz gefunden und bin mir nicht sicher, ob dieser auf uns zutrifft und auf welchem Gesetz oder Regeln er basiert.
"Im Falle des Nachzugs zu einem deutschen Ehegatten ist vom Sprachnachweis abzusehen, wenn der Deutsche zuvor von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht."
http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.htmlIch lebe seit zwei Jahren hier, habe hier gearbeitet und studiere. (Ist auch so gut wie alles dokumentiert, weil wir die Nachweise schon für die Residence Card brauchten)
Wenn ich nun nach Deutschland zurückkehre und meinen Mann mitnehme...
a) können wir auf oben genanntes Zitat eingehen und wo genau finde ich Details dazu?
b) langfristig gesehen wollen wir, dass er die Staatsbürgerschaft erhalten kann, wenn alle Auflagen erfüllt sind...
Ich habe gelesen (keine Ahnung mehr wo genau), dass man möglichst nicht die Visumskategorie oder so etwas ändern soll, weil das alles komplizierter macht und dann Jahre nicht anerkannt werden und noch sonst viel schlimmer... wie viel ist da dran?
c) hätte man "ein Recht" auf Teilnahme an einem Integrationskurs auch wenn der Aufenthalt mit dem EU-Recht verbunden ist?
Ist es am Ende besser den ganz normalen Weg zu gehen also Ehegatte einer Deutschen?
Oder ist es zum Beispiel bei 3-Jahren Aufenthalt, Ehe mit einer Deutschen, Sprachkenntnissen und ohne dem Staat zur Last zu fallen egal welche Art von Visum er während der 3 Jahren hatte?
Schon mal ein großes Dankeschön für jede Hilfe