Waage schrieb am 18.04.2013 um 16:41:39:Ok danke für die Information..dauert es dan entsprechend lange ,bis wir die vom Olg wieder bekommen ???
Die Unterlagen müssen erst mal inhaltlich überprüft werden, lt. deiner Info läuft die Überprüfung bereits. Nach Überprüfung werden die Unterlagen zurück an das Standesamt geschickt.
Wenn alles ok ist, werden die Unterlagen vom Standesamt ans OLG geschickt. Dazu müssen dann natürlich auch die entsprechenden Übersetzungen vorliegen, von einem in Deutschland vereidigtem Dolmetscher.
Wenn das OLG geprüft hat, werden die Unterlagen wieder zurück ans Standesamt geschickt und die Befreiung von der Beibringung des
EFZ erteilt oder nicht.
Die inhaltlich geprüfte Geburtsurkunde solltet ihr beim Standesamt wieder holen. Eine Familienstandsbescheinigung oder einen Ledigkeitsnachweis werdet ihr dann wohl nicht mehr brauchen, der verbleibt im Normalfall bei den Sammelakten des Standesamtes. Denn wenn ihr dann verheiratet seid, ist die Familienstandsbescheinigung ja ohnehin nicht mehr aktuell.
Wie lange das beim OLG dauert, ist schwierig zu beantworten. Wenn alle Unterlagen komplett sind und auch keine Nachfragen kommen, dann kann das innerhalb von ein bis zwei Wochen gehen, je nach Arbeitsbelastung der Mitarbeiter, Jahreszeit (wenn grad Urlaubszeit ist, dauerts eben ein bisschen länger).
Wenn Nachfragen kommen, werden die ans Standesamt gerichtet, die setzen sich mit euch in Verbindung und dann müsst ihr halt diese Fragen ausreichend beantworten.
Deswegen ist immer anzuraten, alle Unterlagen, die das Standesamt verlangt, auch vorzulegen. Die Kollegen dort wissen am besten, was das OLG verlangt.
Nicht selten habe ich es erlebt, dass Heiratswillige partout irgendwelche Unterlagen nicht beibringen wollten und den Standesbeamten dann genötigt haben, die Unterlagen unvollständig vorzulegen ... das hat dann eben nicht geklappt. Und dann war auch meistens noch der Standesbeamte dran schuld.
Viel Glück und noch ein bisschen mehr Geduld ihr beiden ... Alles Gute