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Scheidung (Gelesen: 2.046 mal)
Traurige
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.04.2013 um 00:42:25
 
Hallo liebe Gemeinde,

mir hat am gestrigen Tag eine Bekannte erzählt das Sie seit 15 Jahren von Ihrem marokkanischen Mann getrennt lebt, weiß aber nicht wo er ab geblieben ist. Hat sich nie wieder bei ihr gemeldet und alle Versuche ihn zu finden verliefen ins Leere. Sie würde sich gern endlich scheiden lassen, aber sie weiß nicht ob das auch ohne ihn nach so langer Zeit geht. Kann uns da jemand einen Rat geben?

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 15.04.2013 um 08:16:59
 
Die Scheidung ist auch in Abwesenheit bzw. unbekanntem Aufenthalt des Ehemannes möglich. Zustellungen erfolgen dann ggf. öffentlich (per Aushang am Gericht).

Sie soll einen Anwalt kontaktieren, der das Verfahren dann für sie führt (Anwaltszwang).
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Traurige
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.04.2013 um 13:35:56
 
Danke Muleta. Hatte ihr das auch schon so gesagt, da ich aber nicht sicher war habe ich euch noch mal um Rat gefragt. Sie kann dafür doch sicher dann auch Pkh beantragen wie bei jeder anderen Scheidung auch wenn es finanziell nicht so hin haut?!
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 15.04.2013 um 13:52:00
 
Ja, das ist möglich - hinsichtlich der konkreten, fallbezogenen Aussichten der Bewilligung sollte sie am besten auch mit dem Anwalt sprechen.


=schweitzer=
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Traurige
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Antwort #4 - 16.04.2013 um 00:02:11
 
vielen dank ihr zwei
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