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Familienzusammenfuehrung zum deutschen ungeborenen Kind (Gelesen: 6.473 mal)
TommyTulpe
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12.04.2013 um 16:31:31
 
Hallo,

ich habe die Forensuche schon bemueht aber nach dem Anruf der Auslaenderbehoerde bin ich nun doch etwas nervoes.

Der Visa Antrag zur Familienzusammenfuehrung zum ungeborenen deutschen Kind ist nun endlich aus Bangkok angekommen.

Nun kam der Anruf, naechste Woche koennte ich meine Liste mit allen geforderten Unterlagen abholen.  kopfhau


Was kann denn da gross gefordert werden? Angaben zur Wohnung/Anschrift und Krankenversicherung stehen ja bereits im Antrag.

Vielen Dank fuer ein paar Infos  Daumen hoch
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erne
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Antwort #1 - 12.04.2013 um 18:20:20
 
das ist ggf. ein Standardbrief.

Sofern du die Vaterschaft anerkannt hast, wird das Kind deutscher Staatsbürger.
Evtl. sind dazu noch ein paar Frage offen.
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TommyTulpe
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Antwort #2 - 12.04.2013 um 18:22:56
 
Danke!

Hab vergessen zu erwaehnen wir sind verheiratet.

Somit ist meine Frau auch in der Familienversicherung.
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Muleta
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Antwort #3 - 12.04.2013 um 19:06:57
 
erne schrieb am 12.04.2013 um 18:20:20:
das ist ggf. ein Standardbrief.


diesmal wohl nicht weil:

TommyTulpe schrieb am 12.04.2013 um 16:31:31:
Nun kam der Anruf, naechste Woche koennte ich meine Liste mit allen geforderten Unterlagen abholen.  


Die Behörde verhält sich da m.E. völlig unmöglich - warum soll der werden KiVa denn bitte zur Abholung einer Liste persönlich vorsprechen?!? So ein Quark - die ABH soll doch bitte einen Brief schicken oder wenn sie meint, dass es etwas im persönlichen Gespräch zu klären wäre, auch mitteilen, was noch offen ist.

Im Normalfall ist da aber nichts offen und es wären auch überhaupt keine weiteren Dokumente mehr vorzulegen. Von daher befürchte ich, dass wir in der Sache noch mehr hören werden...
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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TommyTulpe
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Antwort #4 - 13.04.2013 um 14:13:32
 
Muleta schrieb am 12.04.2013 um 19:06:57:
Von daher befürchte ich, dass wir in der Sache noch mehr hören werden... 



ich befuerchte mal das schlimmste  nichtzufassen
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grisu1000
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Antwort #5 - 13.04.2013 um 17:06:35
 
TommyTulpe schrieb am 13.04.2013 um 14:13:32:
ich befuerchte mal das schlimmste


Erst mal ruhig bleiben, kann letzendlich alles ganz anders sein. Sollte der Threadsteller Bammel haben alleine hinzugehen, soll er einen Beistand mitnehmen. Kein Verwandter und schriftlich bestellt nach § 14 Abs. 4 VwfG, Ländergesetze entsprechend.  Der Beistand darf nicht einfach rausgeschickt werden, wenn der ordentlich bestellt ist. Zudem hat man im Nachhinein einen Zeugen wenn die ABH irgendwelche Forderungen mündlich stellt.

Außerdem hat man jemanden der einen den Rücken stärkt, das ist eigentlich der Sinn eines Beistandes.
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ammoniumnitrat
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Antwort #6 - 16.04.2013 um 00:00:50
 
Meine damalige Freundin (jetzt Frau) ist vor einem Jahr per Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind nach Deutschland gekommen.

Von mir wollte die Ausländerbehörde damals:
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate (ich hatte nur drei, da erst seit kurzem in Arbeitsverhältnis, war auch OK)
- Wohnraumnachweis = Mietvertrag über eine Wohnung, die groß genug ist (WG geht z.B. nicht).

Ich hatte damals schon lange im Voraus mit der Ausländerbehörde Kontakt aufgenommen, um rauszubekommen, was wirklich gefordert werden würde... die hatten sich ein bisschen, aber dann ging doch alles gut.

Siehe auch:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1365025452/0#0
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TommyTulpe
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Antwort #7 - 16.04.2013 um 11:22:39
 
ammoniumnitrat schrieb am 16.04.2013 um 00:00:50:
- Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate


Da der LU nicht gesichert sein muss, sind die Dokumente nicht zu erbringen oder??
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erne
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Antwort #8 - 16.04.2013 um 16:37:44
 
TommyTulpe schrieb am 16.04.2013 um 11:22:39:
Da der LU nicht gesichert sein muss, sind die Dokumente nicht zu erbringen oder?? 

ja

da die FZF zum Kind ist und das Kind wohl kaum den LU sichern kann, ist der LU absolut unbeachtlich.

(rehtorische Fragen:)
Was macht denn eine Mutter eines deutschen Kindes, dessen Vater nicht mehr lebt?
Kann dann ein deutsches Kind nicht in Deutschland leben?
Nein, jedes deutsche Kind hat ein Recht, in D zu leben.
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TommyTulpe
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Antwort #9 - 17.04.2013 um 14:22:47
 
So heute kam kein Anruf sondern eine Mail.

Sehr geehrter Herr XXXX,

der Visumsantrag ist jetzt vollständig bei uns und ich würde nur noch eine Kopie Ihres Mietvertrages benötigen.
Sofern genügend Wohnraum zur Verfügung steht, können wir eine abschließende Stellungnahme an die deutsche Botschaft in Thailand abgeben.

Den Mietvertrag können Sie während unseren Öffnungszeiten vorbei bringen.

Falls Sie noch Fragen haben können Sie mich gerne anrufen.


Meine Frage:

Ich habe ja im Ausland gelebt, und habe nun eine Startwohnung im Haus meiner Familie. Dachgeschosswohnung mit EBK, Bad. Wohnflaeche ca, 50 qm.

Reicht das aus oder gibt es da Probleme?
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Antwort #10 - 17.04.2013 um 14:38:15
 
Für Deutsche gibt es keine Mindestgröße, aber in diesem Falle wäre die Größe selbst für einen Ausländer ausreichend.
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Antwort #11 - 17.04.2013 um 14:44:30
 
@Reinhard

Super! vielen Dank fuer die schnelle Antwort!
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TommyTulpe
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Antwort #12 - 18.04.2013 um 12:50:24
 
so weiter gehts:

Heute habe ich den Mietvertrag in Kopie abgegen. Das hat aber dann doch nicht gereicht.  wandhau

Ich musste vom Vermieter ein Formular ausfuellen lassen ueber:

Anzahl Zimmer
Wohnungsgroese
Extras wie Garage, Waschraum, Keller

So schnell zum Vermieter alles ausgefuellt und wieder abgegeben.

Bei der Abgabe kam dann die Zusage und dass Sie noch heute das o.k nach Bangkok sendet. Somit sollte naechste Woche alles erledigt sein.  disco


p.s auf meine Bemerkung bei Deutschen spielt die Wohnungsgroesse keine Rolle und ich das eigentlich nicht machen muss, kam die Antwort:

Auch bei Deutschen ist die Wohnungsgroesse entscheidend. Haette ich nur ein Zimmer gaebe es kein Visa.  öhm
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Antwort #13 - 18.04.2013 um 13:06:03
 
TommyTulpe schrieb am 18.04.2013 um 12:50:24:
Auch bei Deutschen ist die Wohnungsgroesse entscheidend. Haette ich nur ein Zimmer gaebe es kein Visa.


Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch und hätte vor keinem deutschen Verwaltungsgericht Bestand.

Schon überaus merkwürdig, dass so etwas gesagt bzw. offenbar sogar darauf beharrt wird, denn Nachzug zu Deutschen ist eigentlich bei den ABH Tagesgeschäft ...

Immerhin, für Euch scheinen ja nun selbst bei dieser ABH die Zeichen auf "positiv" zu stehen - ich wünsche Euch denn nun auch abschließenden Erfolg für die Visaerteilung.


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Antwort #14 - 18.04.2013 um 15:45:57
 
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