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Ab wann kann man die Unbefristete Aufenthaltstitel beantragen? (Gelesen: 1.994 mal)
marcos_rvs
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Köln, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: argentinien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ab wann kann man die Unbefristete Aufenthaltstitel beantragen?
12.04.2013 um 07:58:40
 
Hallo zusammen,
Ich wohne in Deutschland seit Oktober 2006. Damals war ich mit eine Visum zum Ehegattennachzug.  Hier in D habe ich eine AT 28 Abs.1 Satz 1 Nr.1 erstmal bis 11/07 dann wieder bis 11/09.. in Juli 2009 hab ich mich von meiner Frau getrennt.( gemeinsame Sorgenrecht ein 6 jähriges) In 11/09 habe ich eine neue AU 31 Abs.1 bekommen bis 11/10 und wieder bis 11/11 und bis 7/13 28 Abs 1 satz 1 Nr 3...Jetzt in Juli muss ich wieder zum Ausländeramt ...

Ich habe eine feste Job seit 2007, bis 2009 war immer minijob ... 2010/11 Teilzeit und ab 2012 Vollzeit. Ich zahle jede Monat meinen Sohn unterhalt und er ist bei mir immer montags und dienstags. Die Integrationkurs habe ich gemacht aber leider habe ich die Prüfung nie gemacht.

Jetzt endlich die Frage: Wie lange muss ich diese blöde AU renovieren? Langsam wird ein bissen nervig dahin zu gehen...

Vielen dank in voraus...

Marcos Rivas
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.04.2013 um 08:11:21
 
Daueraufenthalt-EG nach §9a - c AufenthG nach insgesamt fünf Jahren Aufenthalt (die Bedingung erfüllst Du). LU muss gesichert sein, ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sind nötig. Die beiden Nachweise kannst du erbringen, wenn Du von Integrationskurs nur extern die Prüfungen machst, das kannst du ja mit einem Kursanbieter besprechen.

Unter Umständen wären auch 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung nötig (hängt vom Bundesland ab, da mal die ABH fragen).
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marcos_rvs
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Köln, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: argentinien
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Antwort #2 - 12.04.2013 um 08:24:52
 
Danke für die schnelle Antwort! Muss ich nur die Integrationkurs machen oder auch die Orientierungkurs auch?
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 12.04.2013 um 09:45:18
 
Du brauchst auch die Kenntnisse, die über den Orientierungskurs vermittelt werden, in Form eines entsprechenden Nachweises  (Zertifkats).


=schweitzer=
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