Liebes Forum,
ich bin seit knapp 4 Jahren mit meiner Frau aus Nicaragua verheiratet. Die gesamte Ehezeit haben wir in Nicaragua verbracht. Nachdem nun meine Arbeit dort beendet ist, haben wir entschieden nach Deutschland zurückzukehren. Wir haben also alle geforderten Unterlagen an die Botschaft gegeben. Bis auf das Schreiben von der Krankenversicherung, dass meine Frau im positiven Verlaufe des Visumverfahrens in meiner Krankenversicherung mitversichert wäre, waren alle Unterlagen komplett. Die Botschaftsangestellte sagte uns, dass es reicht, wenn wir das Schreiben der
KV bei "Abholung" des Visums vorzeigen. So weit so gut. Ich bin daraufhin bereits nach Deutschland vorgeflogen um hier alles vorzubereiten (Arbeitssuche, Anmeldung beim Einwohneramt, Arbeitslosenmeldung, Krankenversicherung etc.pp). Zur Zeit habe ich leider noch keine neue Arbeit gefunden (bin ja auch erst eine Woche hier). Ich erhalte noch Arbeitslosengeld 1. Die Anmeldung in der
KV wird in diesen Tagen vollzogen, das Schreiben ist also kein Problem.
Nun habe ich gestern ein Schreiben von der Ausländerbehörde erhalten. Zur Beschleunigung des Visumverfahrens werde ich dazu aufgefordert eine Kopie meines Ausweises, eine Erklärung meiner Staatsangehörigkeit, die Heiratsurkunde und eine aktuelle Bescheinigung meiner Krankenversicherung einzureichen. Alles kein Problem. Nun steht aber weiter in diesem Schreiben, dass ich eine Erklärung zum gesicherten Lebensunterhalt einreichen soll und diese Angabe unbedingt erforderlich sei. Ich hatte mich bereits vor Abgabe der Unterlagen in der Botschaft darüber informiert. Demnach sollten Angaben über den gesicherten Lebensunterhalt bei Zuzug zu deutschen Staatsbürgern eigentlich nicht mehr nötig sein, es sei denn es liegt ein Ausnahmefall vor. Nur warum bin ich jetzt ein Ausnahmefall? Der einzige Grund könnte evt. sein, dass ich längere Zeit im Land meines EP gewohnt habe und es deswegen evt für mich zumutbar sein könnte dort weiterzuleben. Nur woher kennt die Ausländerbehörde diesen Umstand? Und warum fragen sie dann nicht nach einer Erklärung warum wir in Deutschland leben wollen und nicht mehr in Nicaragua? Und sowieso ganz generell, warum sollte es für einen deutschen Staatsbürger rechtlich zumutbar sein ohne Arbeit in einem Entwicklungsland zu leben?
Wie auch immer, ich dachte ja die ganze Zeit, dass wirtschaftliche Gründe bei Zuzug zu einem Deutschen keine Rolle mehr spielen. Nun steht in diesem Schreiben aber das der gesicherte Lebensunterhalt eine Voraussetzung für die Einreise ist. Wie kann das sein, dass in den Gesetzestexten die ich gelesen habe etwas anderes gesagt wird? Was ist denn nun richtig? In diesem Schreiben muss ich nun die Personen der Bedarfsgemeinschaft angeben (so wie ich es verstanden habe wäre das ja nur meine Person) und erklären ob eine dieser Personen von öffentlichen Geldern lebt. Leider tue ich das ja gerade noch. Sprich ich müsste das also angeben. Wird dieser Umstand Auswirkungen auf das Visumverfahren haben? Was könnte ich unternehmen um von vorneherein Probleme auszuschliessen? Ich lebe zur Zeit mietfrei in einer Nebenwohnung im Haus meiner Mutter. Sie wäre auch bereit mit ihrem Einkommen sich freiwillig als Teil der Bedarfsgemeinschaft einzubringen und ihr Einkommen darauf anrechnen zu lassen. Bringt das etwas oder wird sie nicht als Teil der Bedarfsgemeinschaft anerkannt? Ich habe zudem mal irgendwo gelesen, dass eine Ehe ab 3(?) Jahren Zusammenlebens als "gelebt" gilt und demnach wieder andere Bestimmungen gelten. Ist das wahr? Wie weist man ein Zusammenleben nach?
Zu welcher Vorgehensweise würdet ihr mir generell raten? Ist es vielleicht von vorneherein sinnvoll gar keine Angaben zu machen und auf den Gesetzestext zu verweisen? Ich habe nur knapp 3 Wochen Zeit auf das Schreiben zu reagieren. Sprich, bis dahin wird es mit einem neuen Job relativ eng.
Ich bin mir leider gerade sehr unsicher wie ich darauf reagieren soll. Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir dazu eure Meinung sagt, bzw wie ihr reagieren würdet.
Danke an alle bereits im Voraus,
viele Grüsse