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Reisepass bzw. Personalausweis im Ausland verlängern (Gelesen: 7.873 mal)
Ferne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.04.2013 um 13:25:05
 
Ein herzliches Hallo an alle...

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...

Bin (eingebürgerter) Deutsche, habe meine deutsche Meldeadresse abgemeldet und auch verlassen.

Lebe im nicht EU-Ausland auch kein Schengenstaat.

Länger als drei Monate (viel länger).

Lebe hier mit meiner Lebenspartnerin, Unterhalt ist gesichert.

Jedoch ist der Aufenthaltsstatus nicht geregelt (keine offizielle Aufenthaltserlaubnis dementsprechend auch keine ausländ. Meldebestätigung) sprich keine Meldeadresse im Ausland. Wäre nur mit einer Heirat oder noch komplizierter möglich. Was ich z.Z. komplett ausschließe.

Ich habe einen Deut. Reisepass und noch einen Deut. Personalausweis (alte Deut. Meldeadresse)

Kann ich eins von beiden verlängern in der Deut. Botschaft ohne ausländische Meldeadresse??

Vielen Dank....

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Muleta
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Antwort #1 - 04.04.2013 um 14:36:48
 
ohne geregelten Status im Ausland wird die Botschaft da wohl nicht mitspielen oder allenfalls einen vorläufigen RP mit ziemlich kurzer Gültigkeitsdauer ausstellen.
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Antwort #2 - 04.04.2013 um 15:03:28
 
Muleta schrieb am 04.04.2013 um 14:36:48:
ohne geregelten Status im Ausland wird die Botschaft da wohl nicht mitspielen oder allenfalls einen vorläufigen RP mit ziemlich kurzer Gültigkeitsdauer ausstellen.


Je nach Land wird von der AV auch nur ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt, der für eine Einreise nach Deutschland gültig ist.
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Ferne
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Antwort #3 - 04.04.2013 um 18:12:41
 
Danke für die Infos...

Also Sachen packen und ab zurück in die Heimat, bis auf das der Hin- und Rückflug ca.850,-€ kostet, ist das ganze ja kein Problem.

Aber mal was anderes, in der letzten Gemeinde, wo ich gemeldet war... hat man mir zu mindestens tel. die Auskunft gegeben... da ich dort nicht mehr gemeldet bin, das ich dort auch erstmal keinen neuen bekomme...

Auf die Andeutung "das ich kurz bei einem Verwandten oder bekannten kurzfristig anmelden würde" reagierte die Mitarbeiterin gar nicht gelassen...

Weiß den jemand, wie ich meinen Reisepass bzw. Personalausweis verlängert bekomme? In der Heimat...? Hat das was damit zu tun, das ich eingebürgert wurde? Muss ich in die Gemeinde wieder hinziehen, wo damals die Einbürgerung vollzogen wurde..?

Danke

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Muleta
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Antwort #4 - 04.04.2013 um 18:50:14
 
Örtlich zuständig ist die Behörde des aktuellen Wohnortes.

Wenn Du also erstmal bei einem Freund unterkommst, dann meldest Du Dich bei der zuständigen Meldestelle an und beantragst danach (evtl. sogar beim gleichen Sachbearbeiter) Deinen neuen Pass.

Es könnte aber passieren, dass das mit dem Pass eine ganze Weile dauert, weil zunächst geprüft wird, ob Du nicht evtl. doch zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hast.
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Antwort #5 - 04.04.2013 um 19:45:59
 
Ferne schrieb am 04.04.2013 um 18:12:41:
Weiß den jemand, wie ich meinen Reisepass bzw. Personalausweis verlängert bekomme? In der Heimat...? Hat das was damit zu tun, das ich eingebürgert wurde? Muss ich in die Gemeinde wieder hinziehen, wo damals die Einbürgerung vollzogen wurde..?


1. Auf einen Personalausweis hast du einen Rechtsanspruch, weil du auch im Inland einen besitzen mußt (oder einen Reisepass). Auf eine Wohnung in Deutschland kommt es gar nicht an(§1 Abs 4 Nr 2 PAuswG). Notfalls wird dort "Ohne festen Wohnsitz" eingetragen. Das ist aber für Gemeindeverwaltungen eher ungewöhnlich und sie wimmeln enstsprechende mündliche Anträge auch mündlich ab. Da hilft dann ein formloser schriftlicher Antrag.

2 Theoretisch ist die Passbehörde die AV mit dem gewöhnlichen Aufenthalt (§19 Paßgesetzt). Da du aber scheinbar keinen legalen Aufenthalt im dem Land hat, wird die AV sich IMHO erstmal weigern einen Pass auszustellen. Deshalb wird man dir kurzfristge Ersatzpapiere austellen (Vorläufiger Reisepass, Reiseausweis als Passersatz) mit denen du zumindest ins Bundesgebiet zurückreisen kannst.

3. Natürlich ist es legal sich in Deutschland, bei Bekannten, wieder anzumelden wenn man dort vorübergehend wohnt. Man erhält dann entsprechend auch Personalausweis und Reisepass. Zweiteres natürlich nur wenn kein Passversagensgrund vorliegt. Für die Austellung Pass oder Personalausweis im Inland ist aber grundsätzlich kein meldrechtlicher Wohnsitz notwendig sondern auch der vorübergehende Aufenthalt (§19 Abs 3 Passgesetz, §1 Abs 4 Nr 2 PAuswG), außer eine andere Behörde wäre für die Austellung zuständig. Aber auch hier wird die Gemeindeverwaltung IMHO erstmal auf Abwimmeln schalten, drum ist eine vorübergehende Anmeldung der einfache Weg.

Der einfachste Weg wäre doch, du legalisierst deinen Aufenthalt im Gastland, dann wird die deutsche  AV auch entsprechende Personalpapiere austellen.

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Antwort #6 - 04.04.2013 um 19:53:43
 
Ferne schrieb am 04.04.2013 um 18:12:41:
Also Sachen packen und ab zurück in die Heimat, bis auf das der Hin- und Rückflug ca.850,-€ kostet, ist das ganze ja kein Problem.



Bevor du die Sachen packst , würde ich doch deine zuständige Botschaft mal fragen, ob sie deinen bisherigen Aufenthaltsstatus in deinem Wohnland akzeptiert. Ich nehme nun nicht an, dass du dich dort illegal aufhälst.

Meine "Lieblingsbotschaft" zB. akzeptiert auch ein Visum, das alle 2 Monate verlängert wird und auf Aufenthalt als Tourist basiert. Also kein richtiges "permanent residence visa".

hge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.04.2013 um 20:30:36
 
Ähm,

hge2001 schrieb am 04.04.2013 um 19:53:43:
Ich nehme nun nicht an, dass du dich dort illegal aufhälst.


entweder du hast nicht alles gelesen oder du bist recht blauäigig!
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Ferne
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Antwort #8 - 04.04.2013 um 20:34:34
 
zu hge2001...

benötige für meinen jetzigen Aufenthaltsort kein Visa, reise nur alle 2 Monate mal kurz wieder aus (leben im Grenzgebiet)... habe jede Menge Stempel... Aber wie gesagt die örtliche Polizei hat mich noch nie diesbezüglich gefragt bzw. ausgefragt...  Somit kann ich außer den Grenzüberschreitungen auch nichts vorweisen...

Leider...

Zu grisu1000

"Passversagensgrund vorliegt"?! z.b.???

Wie gesagt um meinen Aufenthalt zu legalisieren müsste ich entweder arbeiten?! Was ich aber aus wirtschaftlicher Sicht nicht müsste, aber auch eine anständige Arbeit zu finden, ist auch nicht gerade einfach...

Die zweite Variante, wäre eine Hochzeit... was ich aber auch z.Z. total ausschließe...



zu Muleta

"Es könnte aber passieren, dass das mit dem Pass eine ganze Weile dauert, weil zunächst geprüft wird, ob Du nicht evtl. doch zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hast."

Was ich nicht gemacht habe, aber wie soll eine deutsche Behörde herausbekommen, ob man nicht eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat? Das prüfen innerhalb der EU und meinetwegen CH, Norwegen und Island mag zwar klappen..?! Wenn auch.

Bei Staaten wie der Mongolei, Tadschikistan usw. das würde ja Jahre dauern, bevor man ein endgültiges Ergebnis hätte?! Oder sehe ich das falsch?

...

Na, ja Illegal ist nicht das richtige Wort... Man darf sich drei Monate am Stück aufhalten... Was ich teilweise voll auskoste... Mit Grenzübertritten (wie gesagt leben im Grenzgebiet), allein schon am WE, wenn wir ausgehen, passieren wir die Grenze... Womit ich mir wieder erneut 3 Monate Zeit verschaffe...

Das einzige was ich halt eben nicht mache, wäre die Meldung nach (ich bin mir nicht sicher) 24 Std. oder 48 Std. Müsste man sich als Ausländer bei der Polizei melden. Und genauso wieder abmelden.

...

Doch illegal ist das richtige Wort, Entschuldigung!

...

Noch ne Frage an die Spezialisten... Ist es den möglich sich ein Touristen Visum für ein Land ausstellen zu lassen, für das man eigentlich gar kein Visum benötigt?!

Bsp.: als Deutscher (in der Niederländischen Botschaft innerhalb der BRD) für die Niederlande?

fons' Änderung:
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Antwort #9 - 04.04.2013 um 21:04:34
 
Nein, warum sollten die Niederländer das machen? Außerdem: Wozu soll das gut sein? Du darfst ja jederzeit als Tourist nach Holland. Und falls Du dorthin umziehst, ist die deutsche Botschaft dort für Deinen Pass zuständig. Wenn Du als Tourist dort bist, ist sie es nicht.
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Antwort #10 - 04.04.2013 um 22:08:43
 
Hge 2001 hat geschriev:

"Meine "Lieblingsbotschaft" zB. akzeptiert auch ein Visum, das alle 2 Monate verlängert wird und auf Aufenthalt als Tourist basiert. Also kein richtiges "permanent residence visa"."

Wenn ich ein Touristenvisum bekommen würde, würde mir die Botschaft bzw. AV aufgrund desen den Reisepass verlängern...

Stellt sich halt nur die Frage ob man überhaupt ein Touristenvisum für ein Land erhalten kann, für das man ja eigentlich überhaupt kein Touristen Visum benötigt?

Deshalb meine Bsp. Frage: ist es möglich das ein Deutscher bzw. Deutsche ein Visum für die Niderlande erhalten würde (wenn diese Person das Visum innerhalb der BRD beantragen würde, bei der Niderlämdischen Botschaft)...
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Antwort #11 - 04.04.2013 um 22:13:33
 
Ferne schrieb am 04.04.2013 um 22:08:43:
ist es möglich das ein Deutscher bzw. Deutsche ein Visum für die Niderlande erhalten würde


natürlich nicht!
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Ferne
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Antwort #12 - 04.04.2013 um 22:17:07
 
Klare Ansage, dann verstehe ich die Aussage von hge2001 nicht... Das mit dem Visum...
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Antwort #13 - 04.04.2013 um 23:34:21
 
Ferne schrieb am 04.04.2013 um 22:17:07:
Klare Ansage, dann verstehe ich die Aussage von hge2001 nicht... Das mit dem Visum...


er ging davon aus, dass Du in einem Land bist, für das Du sowieso ein Visum brauchst.

Ferne schrieb am 04.04.2013 um 20:34:34:
Was ich nicht gemacht habe, aber wie soll eine deutsche Behörde herausbekommen, ob man nicht eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat? Das prüfen innerhalb der EU und meinetwegen CH, Norwegen und Island mag zwar klappen..?! Wenn auch.

Bei Staaten wie der Mongolei, Tadschikistan usw. das würde ja Jahre dauern, bevor man ein endgültiges Ergebnis hätte?! Oder sehe ich das falsch?


nein, das siehst Du richtig. Deshalb hatte ich auch geschrieben, dass eine Passverlängerung bei Dir unter Umständen "etwas" länger dauern könnte. Man wird Dich schlichtweg fragen, wo Du die letzte Zeit (Jahre?) gelebt hast und dann evtl. auf den Gedanken kommen, dass Du die StAng dieses Landes angenommen haben könntest. Mir ist da z.B. ein Fall bekannt, wo sich jemand längere Zeit in Thailand aufgehalten hat (und die Thai-StAng ist auch praktisch nicht zu bekommen) - trotzdem hat die deutsche Behörde das überprüft und das hat dann eben ziemlich lange Zeit gedauert.
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Antwort #14 - 05.04.2013 um 00:16:24
 
Ferne schrieb am 04.04.2013 um 20:34:34:
Zu grisu1000"Passversagensgrund vorliegt"?! z.b.???

§7 Passgesetz legt das fest:


Zitat:
§ 7 Paßversagung

(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber 1.
die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;
2.
sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
3.
einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will;
4.
sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will;
5.
sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;
6.
sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will;
7.
als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
8.
als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen will;
9.
als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ohne die nach § 23 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;
10.
eine in § 89a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen wird.

(2) Von der Paßversagung ist abzusehen, wenn sie unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es genügt, den Geltungsbereich oder die Gültigkeitsdauer des Passes zu beschränken. Die Beschränkung ist im Paß zu vermerken. Fallen die Voraussetzungen für die Beschränkung fort, wird auf Antrag ein neuer Paß ausgestellt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Versagung eines ausschließlich als Paßersatz bestimmten amtlichen Ausweises.

(4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden.

(5) (weggefallen)
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Antwort #15 - 05.04.2013 um 11:07:11
 
Zitat:
entweder du hast nicht alles gelesen oder du bist recht blauäigig!


ich hatte schon richtig gelesen und meine Vermutung war schon richtig:

Ferne schrieb am 04.04.2013 um 20:34:34:
Na, ja Illegal ist nicht das richtige Wort... Man darf sich drei Monate am Stück aufhalten... Was ich teilweise voll auskoste... Mit Grenzübertritten (wie gesagt leben im Grenzgebiet), allein schon am WE, wenn wir ausgehen, passieren wir die Grenze... Womit ich mir wieder erneut 3 Monate Zeit verschaffe...


.. legaler Aufenthalt aber eben kein Langzeitvisum


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