Lara1978 schrieb am 01.04.2013 um 21:25:04:die Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht ist noch kein rechtskräftiges Urteil?
eine Pressemitteilung ist selbstverständlich kein Urteil. Das sind doch völlig unterschiedliche Texte unterschiedlicher Urheber! Die Pressemitteilung verfasst jemand beim BVerwG für die Presse - und das muss noch nicht mal ein Richter sein, der auch an der Entscheidung beteiligt war. Damit ist nur klar, was im Urteil wohl "so ungefähr" drinstehen wird.
Nichts desto trotz ist das Urteil schon rechtskräftig (denn es ist unanfechtbar); nur ist es -weder im Entscheidungssatz (Tenor) noch in der Begründung- bisher öffentlich bekannt; und hinsichtlich der (für Dich entscheidenden) Begründung vermutlich noch nicht mal geschrieben.
Lara1978 schrieb am 01.04.2013 um 21:17:44:Falls es zu einem Urteil kommt muss er insgesamt nur 28,80 Euro bezahlen? Oder zusätzlich zu den 135 Euro?
Nee, ein Urteil existiert bereits. Es ist nur noch nicht veröffentlicht.
Ggf. müsste er dann nur 28,80 bezahlen und mehr nicht.
Aber ob das für ihn wirklich zutrifft, kann Dir noch niemand sagen, weil noch nicht bekannt ist, in welchen konkreten Fällen das gelten wird. Es ist durchaus möglich, dass davon nicht ausnahmslos alle Türken profitieren (sondern z.B. nur solche, die auch assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht haben; evtl. sogar nur solche, die auch ein solches Recht der höchsten Verfestigungsstufe erreicht haben - wir wissen es noch nicht).