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Kosten Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 2.946 mal)
Lara1978
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01.04.2013 um 20:23:03
 
Hallo,
bei meinem Mann steht der Termin zur Erteilung der NE an.
Auf dem Formular steht er müsse Gebühren in Höhe von 187 Euro bezahlen. Wie setzt sich dies zusammen bzw. sind die Gebühren tatsächlich so hoch? Ach ja, mein Mann kommt aus der Türkei.
Lg Lara
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Muleta
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Antwort #1 - 01.04.2013 um 21:03:49
 
Gebühren sind eigentlich in Höhe von 135 EUR fällig.

Ob er unter eventuell zu berücksichtigende Gebührenermäßigungen für Türken fällt, ist noch nicht wirklich absehbar, da das entsprechende Urteil des BVerwG noch nicht vorliegt. Dann wäre es evtl. nur 28,80 EUR.
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Lara1978
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Antwort #2 - 01.04.2013 um 21:17:44
 
Sorry, Du hast recht, hab das mit einer anderen Gebühr verwechselt, es sind 135 Euro. Hab gelesen dass das Urteil Ende Mai zu erwarten ist, wir haben Anfang Juni den Termin. Falls es zu einem Urteil kommt muss er insgesamt nur 28,80 Euro bezahlen? Oder zusätzlich zu den 135 Euro?
Lg
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Lara1978
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Antwort #3 - 01.04.2013 um 21:25:04
 
Und da ich Laie bin und es nicht ganz verstehe: die Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht ist noch kein rechtskräftiges Urteil? Oder könnte ich das jetzt bereits der ABH zeigen und dürfen dann nur noch 28,80 Euro verlangen? Sorry für die Fragen aber wäre für uns echt eine Erleichterung weniger zu Zahlen Smiley
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Muleta
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Antwort #4 - 01.04.2013 um 21:30:37
 
Lara1978 schrieb am 01.04.2013 um 21:25:04:
die Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht ist noch kein rechtskräftiges Urteil? 


eine Pressemitteilung ist selbstverständlich kein Urteil. Das sind doch völlig unterschiedliche Texte unterschiedlicher Urheber! Die Pressemitteilung verfasst jemand beim BVerwG für die Presse - und das muss noch nicht mal ein Richter sein, der auch an der Entscheidung beteiligt war. Damit ist nur klar, was im Urteil wohl "so ungefähr" drinstehen wird.

Nichts desto trotz ist das Urteil schon rechtskräftig (denn es ist unanfechtbar); nur ist es -weder im Entscheidungssatz (Tenor) noch in der Begründung- bisher öffentlich bekannt; und hinsichtlich der (für Dich entscheidenden) Begründung vermutlich noch nicht mal geschrieben.

Lara1978 schrieb am 01.04.2013 um 21:17:44:
Falls es zu einem Urteil kommt muss er insgesamt nur 28,80 Euro bezahlen? Oder zusätzlich zu den 135 Euro? 


Nee, ein Urteil existiert bereits. Es ist nur noch nicht veröffentlicht.

Ggf. müsste er dann nur 28,80 bezahlen und mehr nicht.

Aber ob das für ihn wirklich zutrifft, kann Dir noch niemand sagen, weil noch nicht bekannt ist, in welchen konkreten Fällen das gelten wird. Es ist durchaus möglich, dass davon nicht ausnahmslos alle Türken profitieren (sondern z.B. nur solche, die auch assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht haben; evtl. sogar nur solche, die auch ein solches Recht der höchsten Verfestigungsstufe erreicht haben - wir wissen es noch nicht).
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Antwort #5 - 01.04.2013 um 22:59:42
 
bei uns war es so, dass wenn die Ehepartnerin deutsche ist, es nix kostet, is aber schon n Weilchen her  - und nicht Bayern.

Servus Zwinkernd
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Antwort #6 - 01.04.2013 um 23:05:00
 
Mena schrieb am 01.04.2013 um 22:59:42:
bei uns war es so, dass wenn die Ehepartnerin deutsche ist, es nix kostet, is aber schon n Weilchen her

Zwischenzeitlich wurde die AufenthV entsprechend geändert.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Lara1978
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Antwort #7 - 02.04.2013 um 10:38:19
 
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Lara1978
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Antwort #8 - 11.06.2013 um 10:14:49
 
Hallo,
ich wollte Euch kurz berichten. Wir waren gestern bei der Ausländerbehörde um die NE zu beantragen. Hat auch alles problemlos geklappt. Ich habe nach den Gebühren gefragt, der Herr hat uns ein Formular mitgegeben auf dem wir unsere Bankverbindung eintragen müssen, denn das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig. Sobald und wenn überhaupt das so wäre würden wir die Gebühren zurückerstattet bekommen. Naja wir sind gespannt.
VG Lara
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