bounce1983 schrieb am 28.03.2013 um 15:03:22:Warum ist es ein Unterschied ob er eine befristete oder eine unbefristete
AE in Italien hat?
Das ist in der Tat nicht das entscheidende Kriterium. Es muss ein so genannter "schengenfähiger" Aufenthaltstitel sein, das kann also auch ein befrsiteter sein - das Ganze geht auf § 39 Nr. 6
AufenthV zurück:
Zitat:Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet
einholen oder verlängern lassen, wenn ...
6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses
Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines
Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung ...
Und der § 41 (3)
AufenthV lautet:
Zitat: Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Die
Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des
Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.
bounce1983 schrieb am 28.03.2013 um 15:03:22:Um die
AE zu erhalten, müsste er aber trotzdem Deutschkenntnisse nachweisen, oder?
Richtig.
Er hätte dazu entweder die drei Monate nach Einreise Zeit, müsste also innerhalb dieser Zeit ein entsprechendes Zertifikat vorlegen - ggf. ist die
ABH aber auch bereit, ihm eine
FB zu geben, vor allem dann, wenn es innerhalb der drei Monate doch nicht ganz zu schaffen ist, aber doch in absehbarer Zeit die entsprechende Prüfung absolviert werden kann.
bounce1983 schrieb am 28.03.2013 um 15:03:22:Das heißt, er könnte einfach in dem anderen Land als mein Ehemann die
AE beantragen? Oder braucht er dazu erst einmal die deutsche
AE?
Na ja, das hat erne ein bissel "hemdsärmelig" ausgedrückt. Wenn Du selber in einem anderen EU-Land leben bzw. arbeiten würdest (im Zweifel halt auch Italien), Du somit also dort als EU-Bürgerin einen Freizügigkeitstatbestand erfüllen würdest, könnte Dein Mann (wenn ihr denn verheiratet seid), einmalig ohne Visum oder sonstwas als Dein "freizügigkeitsberechtigter Familienangehöriger" mit Dir nach Deutschland einreisen und würde dann in Deutschland einen entsprechenden Aufenthalt erhalten.
=schweitzer=