Tokoloshe schrieb am 24.03.2013 um 22:30:55:Beantragung eine Namibische Geburtsurkunde mit Apostille vorliegen musste. Die Botschaftsmitarbeiterin erwaehnte, dass ein EIntrag im deutschen Geburtsregister unnoetig sei.
Es ist kein muss, aber immer sehr sinnvoll. Braucht der Sohn irgendwann eine neue Geburtsurkunde muss er die in Namibia ausstellen und beglaubigen lassen. Das auch in 40 oder 50 Jahren. Mit Nachregistrierung kann er die in Deutschland ausstellen lassen.
Grundsätzlich haben aber ausländische Geburtsurkunden kein Verfalldatum.
Tokoloshe schrieb am 24.03.2013 um 22:30:55:Wenn ein EIntrag ins deutsche Geburtenregister angebracht ist, sollen wir das noch erledigen waehrend wir im Ausland sind (Standesamt I), oder wird es einfacher (und evtl. billiger?) wenn wir dies nachstes Jahr erledigen, wenn wir wieder einen WOhnsitz in D haben werden.
Standesamt I braucht sehr viel Zeit, meist mehrere Monate weil auch noch alles über die
AV geht. Wenn ihr sowieso vorhabt innerhalb diese oder nächstes Jahr nach Deutschland zu ziehen, machst es dann beim Standesamt des neuen Wohnortes. Was aber Sinn macht, wäre sich im Vorfeld zu erkundigen welche Urkunden diese möchten, und diese bereits in Namibia mit Apostille zu besorgen.
Wenn die Eheschlißung ebenfalls im Ausland war kann man dann gleichzeitig ggf. auch die Nachregistrierung der Ehe veranlassen.