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Einbürgerung in Elternzeit (Gelesen: 3.010 mal)
Luce
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung in Elternzeit
19.03.2013 um 20:04:15
 
Hallo,
folgende Situation:
ich bin deutsche Staatsbürgerin (Spätaussiedlerin mit Vertriebenenausweis), mein Mann ist Mexikaner. Wir sind seit November 2008 verheiratet und haben nun einen kleinen Sohn. Vor 6 Monaten haben wir den Einbürgerungsantrag für meinen Mann gestellt. Er ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, hat demnach einen geringen Verdienst. Da ich ein abgeschlossenes Studium habe, bin ich der Hauptverdiener mit sehr gutem Einkommen (bei Vollzeitbeschäftigung).
Beim Zeitpunkt der Antragstellung bezog ich  Elterngeld.
Ehrlich gesagt habe ich schon geahnt, dass keine Entscheidung über den Antrag getroffen wird bis mein erstes Elternzeitjahr vorbei ist.
Nun bekamen wir eine Zwischennachricht. Der Antrag sei noch in Bearbeitung und wir sollten informieren, wenn sich an unserer Situation etwas ändere. Darauf habe ich geantwortet, dass ich ein zweites Elternzeitjahr genommen habe, in dieser Zeit jedoch 25 Stunden in der Woche arbeite.

Was meint ihr? Wird der Antrag deswegen abgelehnt?? Wir kommen ja mit dem Geld gut klar, ich hätte keinen Grund jetzt schon Vollzeit zu arbeiten - ich finde unseren Kleinen einfach noch zu klein, um ihn 10 Stunden in der Kita zu lassen.
Oder wird man wieder ein Jahr warten, um zu sehen, ob ich dann wieder Vollzeit einsteige??

Grüße,
Luce
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.03.2013 um 20:13:10
 
Wenn Euer Lebensunterhalt immer noch hinreichend gesichert ist, wird das mit der Einbürgerung trotzdem klappen. Wichtig ist, dass ihr keinen rechnerischen Anspruch auf Sozialleistungen habt (ihr könnt da mal zur Kontrolle einen Hartz-IV-Rechner im Internet bemühen), solange das der Fall ist, sehe ich keine Probleme.
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« Zuletzt geändert: 19.03.2013 um 20:25:12 von N/V »  
 
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Luce
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.03.2013 um 20:38:33
 
Danke für die schnelle Antwort, Bayraqiano. Habe drei verschiedene Rechner ausprobiert, alle zeigen, dass wir keinen Anspruch auf Leistungen hätten. Ich hoffe, du hast Recht und meine Teilzeitbeschäftigung hat tatsächlich keine Auswirkungen auf den Antrag.
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Luce
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.07.2013 um 21:46:05
 
Hallo,

so, nun wollte ich nun nach weiteren 4 Monaten mal den aktuellen Stand unseres Einbürgerungsverfahrens durchgeben:
Es hat sich absolut nichts getan! Ärgerlich
Nächste Woche liegt unser Antrag seit 10 Monaten bei der Ausländerbehörde. Und nun sind ja auch noch Ferien, also verstaubt es da wahrscheinlich noch eine Weile (noch 1-2 Jahre vielleicht).
Na ja, sollte irgendwann mal eine Antwort kommen, dann melde ich mich wieder. Bis dahin warten, warten, warten (leider gehört das nicht zu meinen Stärken  unentschlossen )
Grüße,
Luce
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.07.2013 um 22:03:33
 
10 Monate ohne jegliche Reaktion von der EBH ist aber durchaus mal ein Anlass um mal nach dem Stand zu fragen.
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Luce
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.07.2013 um 08:27:08
 
ich denke, ich muss noch mind. 2 Monate warten bis ich nachfrage. Bis zu einem Jahr (hat man mir gesagt) kann die Bearbeitung dauern.

Wundert mich aber trotzdem, dass es so lange dauert. Dachte immer, dass dies der Fall sei, wenn man aus einem Land kommt, das einen vielleicht nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt oder aus einem Land, in dem Unruhen herrschen und es deshalb schwierig wird an Informationen zu kommen oder so. Das ist hier ja nicht der Fall. Ich kann es mir einfach nicht erklären.
Als wir den Antrag eingereicht haben, sagte der Bearbeiter ja noch, man müsse auch meinen Status überprüfen  hä? Aber das kann ja auch nicht fast ein Jahr dauern.

Achhhhhh, keine Ahnung.

Grüße,
Luce
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 06.07.2013 um 13:05:54
 
Luce schrieb am 06.07.2013 um 08:27:08:
Dachte immer, dass dies der Fall sei, wenn man aus einem Land kommt, das einen vielleicht nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt 

Die staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften Mexikos sehen ein Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit nicht vor, daher erfolgt die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
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