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Umzug in die Schweiz! (Gelesen: 4.269 mal)
Ete1974
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug in die Schweiz!
10.03.2013 um 12:59:07
 
Hallo,

wir spielen mit dem Gedanken in die Schweiz zu gehen. Da meine Frau Drittstaatlerin ist, wollte ich mal fragen ob sie bei einer Arbeitsplatzzusage problemlos eine AE für die CH erhält. Sie hat hier eine AE und wohnt seit 5 Jahren hier bei mir in D. Die Jobaussichten für sie sind eigentlich recht gut. 
mfg Daniel
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.03.2013 um 13:13:45
 
Es gibt ein Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, deine Ehefrau kann unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit als Angehörige eines EU-Bürgers eine Arbeit aufnehmen (Anhang I Art 3 Abs. 5 des Abkommens). Sie würde problemlos eine Aufenthaltsbewilligung bekommen.

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chr76
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i4a rocks!


Beiträge: 192

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #2 - 10.03.2013 um 19:13:59
 
Kann ich praktisch bestätigen - ist absolut einfach.

Einziger Haken den wir hatten: Eine entsprechende Anfrage bei der Schweizerischen Botschaft ergab, dass meine Frau zur endgültigen Einreise ein Visum bräuchte, obwohl sie bereits einen Schengen-Aufenthaltstitel hatte. Dies war definitiv falsch - Ihr könnt einfach hin, und fertig.

Du musst als EU-Bürger "nur" eine Arbeitsstelle nachweisen, mit Personalausweis und Arbeitsvertrag und Mietvertrag kannst Du und Deine Frau bei der Einwohnerkontrolle eine Aufenthaltserlaubnis "B" beantragen, welche Du dann etwa 2 Wochen später bei derselben Stelle abholen kannst.

Beim Abholen kannst Du dann auch direkt Deine Schweizerische Krankenkasse nachweisen - das ist Pflicht. Infos zur Krankenkasse findest Du unter www.comparis.ch

Viel Spass in der Schweiz!
Christian
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Ete1974
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.03.2013 um 08:58:52
 
Vielen Dank für die Antworten, hört sich ja ganz gut an. Wenn ich das aber richtig verstehe, muss ich erst eine Wohnung nachweisen bevor ich einen Aufenthaltstitel bekomme? Ich werde mich jedenfalls weiter mit dem Thema befassen.

mfg Daniel
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chr76
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i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #4 - 15.03.2013 um 14:27:49
 
Ete1974 schrieb am 14.03.2013 um 08:58:52:
...erst eine Wohnung nachweisen bevor ich einen Aufenthaltstitel bekomme...


Das ist richtig - ohne angebbare Addresse keinen Aufenthaltstitel.

Aber eine kurzfristige Adresse bekommt man recht einfach: Wenn man sonst keine Wohnung findet, kann man erstmal was kurzfristiges suchen. Z.B. über AirBNB.

Dann hat man den Aufenthaltstitel schonmal, was vieles einfacher macht (Kontoeröffnung, Krankenkasse etc...).

Beachten, dass man bei jedem Umzug einen neuen "Ausländerausweis" ausgestellt bekommt, welcher jedes mal CHF 25 p.P. kostet.

Gruss, Christian
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Daddy
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Beiträge: 1.959
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 29.07.2013 um 21:20:24
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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