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Familiennachzug (Gelesen: 2.207 mal)
Themen Beschreibung: Familiennachzug zum Ausländer mit AE gem. § 36 II AufenthG
Nawi
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21.02.2013 um 21:12:27
 
Hallo !

die AS will einen Brasilianer, der in D. lebt und eine AE nach § 36 II hat (aufgrund der Mutter, die hier bereits lebte), heiraten. Gelten da die gleichen Voraussetzungen wie bei andere Aufenthaltserlaubnisse oder ist der Zuzug eingeschränkt ?

Danke Smiley
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NAWI
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.02.2013 um 21:14:22
 
Keine spezielle Einschränkung, die Erteilungsvoraussetzungen §§ 5, 29 und 30 AufenthG müssen aber erfüllt werden.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.02.2013 um 21:20:40
 
Nawi schrieb am 21.02.2013 um 21:12:27:
Gelten da die gleichen Voraussetzungen wie bei andere Aufenthaltserlaubnisse oder ist der Zuzug eingeschränkt ?


Hast Du das AufenthG eigentlich schonmal gelesen? im Zusammenhang mit FZF insbes. die §§ 29ff.? Was ist denn daran noch konkret unklar?

Zitat:
Keine spezielle Einschränkung, die Erteilungsvoraussetzungen


sofern der Brasilianer überhaupt noch längere Zeit eine AE besitzen sollte. AE nach 36 II lässt zumindest die Frage aufkommen, ob da überhaupt ein stabiles Aufenthaltsrecht vorhanden ist.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.02.2013 um 21:31:16
 
naja, bei den wenigen Informationen kann man nur spekulieren. Wenn die Nachzugsvoraussetzungen fürs Erste erfüllt sind, gibt es eine AE - sonst nicht.

Und falls der Stammberechtigte sein Aufenthaltsrecht verliert, wäre ohnehin Schluss.
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Nawi
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Antwort #4 - 21.02.2013 um 21:40:38
 
Muleta schrieb am 21.02.2013 um 21:20:40:
Hast Du das AufenthG eigentlich schonmal gelesen? im Zusammenhang mit FZF insbes. die §§ 29ff.? Was ist denn daran noch konkret unklar?

Ich habe mich an i4a gewendet, weil ich Hilfe benötige. Ich habe niemanden etwas angetan, sondern ganz normale Fragen gestellt. Wenn ich ein Fehler gemacht habe, der für mich nicht erkennbar war, dann bitte höflich um Entschuldigung. Diese agressive Haltung,  ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich darf Sie höflich bitten, mich weder zu beleidigen noch agressiv anzufahren, sondern Sachlichkeit zu bewahren. Sie müssen meine Fragen nicht beantworten. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und dass Gott Ihnne hilft, herauszufinden, warum Sie so unglücklich sind.

MfG
sofern der Brasilianer überhaupt noch längere Zeit eine AE besitzen sollte. AE nach 36 II lässt zumindest die Frage aufkommen, ob da überhaupt ein stabiles Aufenthaltsrecht vorhanden ist.


Änderung:
Folgepost #1


Ich habe mich an i4a gewendet, weil ich Hilfe benötige. Ich habe niemanden etwas angetan, sondern ganz normale Fragen gestellt. Wenn ich ein Fehler gemacht habe, der für mich nicht erkennbar war, dann bitte höflich um Entschuldigung. Diese agressive Haltung,  ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich darf Sie höflich bitten, mich weder zu beleidigen noch agressiv anzufahren, sondern Sachlichkeit zu bewahren. Sie müssen meine Fragen nicht beantworten. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und dass Gott Ihnne hilft, herauszufinden, warum Sie so unglücklich sind.

Folgepost #2

Zitat:
Keine spezielle Einschränkung, die Erteilungsvoraussetzungen §§ 5, 29 und 30 AufenthG müssen aber erfüllt werden.



Folgepost #3

Ja, danke schön Smiley
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« Zuletzt geändert: 21.02.2013 um 22:07:48 von Tippi »  

NAWI
 
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Saxonicus
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Antwort #5 - 21.02.2013 um 22:11:41
 
Nawi schrieb am 21.02.2013 um 21:43:47:
Ich habe mich an i4a gewendet, weil ich Hilfe benötige. Ich habe niemanden etwas angetan, sondern ganz normale Fragen gestellt. Wenn ich ein Fehler gemacht habe, der für mich nicht erkennbar war, dann bitte höflich um Entschuldigung. 

Fehler hast du zumindest aus meiner Sicht nicht gemacht, aber mit Verlaub, ist es für mich als juristischen Laien schon sehr verwunderlich, wenn ein gelernter Advokat um Antworten ersucht, die in den Gesetzbüchern nachzulesen sind.

Sehr vertrauenerweckend wirkt das auf mich nicht. Von einem RA erwarte ich schon eine etwas fundiertere Kenntnis der Gesetze.
Zumindest sollte er wissen, in welchen Gesetzen er sich selbst schlaumachen kann.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Tippi
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Antwort #6 - 21.02.2013 um 22:12:33
 
@
Nawi


Bitte lese die Tipps vom Team - die von dir eingefügten
Zitate anderer User vermischst du mit deinen Antworten.
Man weiß nicht, was ist das Zitat und was Antwort von dir.

Zweiter Lesetipp: unsere NUB.

Bitte nicht 4 Postings innerhalb von 5 Minuten - du hast
eine 15minütige Änderungszeit - nutze sie.

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.02.2013 um 22:14:26
 
Der thread ist vorerst geschlossen und wird teamintern
erörtert. Bis dahin bitte keinen neuen öffnen! Nach Klärung
erfolgt hier ein Outing unsererseits.

geschlossen
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.02.2013 um 22:46:54
 
Nach dem klärenden outing von Nawi wird das wieder
geöffnet.
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