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Visum Eheschliessung (Gelesen: 4.040 mal)
Themen Beschreibung: Visum zu Eheschliessung
delphi78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.02.2013 um 17:59:51
 
Hallo erstmal alle zusammen,habe schon viel hier im Portal gelesen!Sind auch wirklich viele aussage kräftige antworten bei,doch denke ich mal von fall zu fall gibt es unterschied.Würde mir hier auch gerne ein Rat,vielleicht auch ein paar Tips geben lassen.
Nun zu mein Fall:
Ich 34 Jährige deutschestaatsbürgerin mit ein 14 Jährigen Sohn,habe meine alte Schulliebe wieder gefunden,er Mazedonier geb. in Deutschland.Er wurde vor 10 Jahren wegen einer Jugendsünde nach Mazedonien Ausgewiesen.Seit 2 Jahren führen wir eine Fernbeziehung,in der Zeit habe ich es geschaft das er Deutschland mit ein Befriesungsantrag wieder betretten kann. SmileyWir haben uns jetzt dafür entschlossen das wir Heiraten wollen.Beim letzten besuch hier in Deutschland haben wir alle Papiere ein gereicht und das Ok vom Oberstenlandes Gericht Hamm bekommen.Bevor wir aber alles ins Rollen brachten,machten wir ein Termin mit der zuständigen ABH.Ich fragte dort nach wie es aus siehe oder ob es sinn mache da ich Hartz 4 bekomme.Die aussage der guten Frau war“Da bin ich nicht für zuständig,da müssen sie beim Amt nachfragen“,“Er muss ein Visum für Eheschliessung beantragen in seine Heimat“Dann fragte man uns wann er eingereist ist und wann er sein rückflug hat.Die Beamtin sagte uns zu den Daten das ist ok.War aber dann leider doch nicht wahr,wie wir beim Rückflug fest gestellt haben weinend Aber mehr erzähle ich später dazu!!!Als holte ich mir info´s vom Jobcenter,wo man mir sagte das er die ersten 3 monate kein anspruch habe.Aber es kein problem ist,wenn ich Heiraten will,das man mir nicht in mein leben rein reden kann.Nach der aussage brachten wir den Stein ins rollen.Kurz vor seiner Rückker bekamen wir das Heirats Ok.Weil wir aber nicht zwischen Tür und Angel Heiraten wollten und eigendlich auch den Wunsch hatten das,wenn wir uns das Ja geben sofort zusammen sein können(wollen).(Man Heiratet ja eigendlich nur einmal im Leben.)Also entschlossen wir uns dazu das er erst das Visum Beantragt und wir dann Heiraten.Beim rückflug zog der Zoll in raus,er war 2 Tage zu lang in Deutschland.Bei der einreise sagte der Zoll es ist ok,bei der ABH wo ich den Befriestungantrag gestellt hatte sprach man von 3 Monate und die ABH wo ich wohne sagte auch es ist ok.Beim Zoll sagte man uns das es 90 Tage sind,die er bleiben durfte.Und in keinen der Briefe vom Amt stand der hinweis von den 90 Tagen,alle sprachen immer nur von 3 Monaten.(Irgendwie fühlt man sich im stich gelassen mit den Info´s beim Amt).In Mazedonien stellte mein Freund jetzt den Visumsantrag.Man rief ihn auch eine Woche nach Antrags abgabe an und stellte ihn viele fragen die er schon im Antrag ausfüllte.
Meine fragen nun an das Team:
Was ist der Unterschied zwischen Eheschliessungsvisum und Ehegattenvisum?Ist ein und der selbe Antrag man muss die selben Sachen abgeben!
Hat man die Chance das das Visum bewilligt wird?Auch wenn ich zu Zeit Hartz 4 bekomme und bald sogar eine Umschulung mache(aus gesundheitlich gründen)
Was kann jetzt auf uns zukommen wegen der 2 Tage zuviel in D?
Irgendwie habe ich nur noch Kopfkino und kann durch die Situazion nicht mehr abschalten
Würde mich über Hilfe und infos freuen  Laut lachend
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reinhard
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Antwort #1 - 20.02.2013 um 18:09:01
 
Es ist das gleiche Formular, aber
- bei einem Visum zur Eheschließung muss der Lebensunterhalt gesichert sein (von Einreise bis zur Heirat), dazu braucht er eine VE, wenn Du nichts verdienst.
- für ein Ehegattenvisum braucht er das nicht.

Und: Natürlich bekommt er nach der Heirat auch Hartz-IV, die Auskunft mit den "drei Monaten" ist falsch, das ist inzwischen auf gerichtlich bestätigt.

Zwei Tage zu viel in Deutschland gibt eine Anzeige und vielleicht ein Bußgeld. Hat aber mit der Heirat direkt nichts zu tun.
(Und der Zoll hat damit rein gar nichts zu tun.)
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.02.2013 um 18:42:50
 
reinhard schrieb am 20.02.2013 um 18:09:01:
Und der Zoll hat damit rein gar nichts zu tun.

Was sollen denn solche Belehrungen, die weder was zur Sache tun, noch irgendeine Grundlage haben. Lies bitte § 66, 68 BPolG, §§ 1 ff. BPolZollV, dann wirst Du sehen, es kann durchaus (muss aber nicht) der Zoll was damit zu tun haben.

reinhard schrieb am 20.02.2013 um 18:09:01:
Zwei Tage zu viel in Deutschland gibt eine Anzeige und vielleicht ein Bußgeld.

Nein, hier handelt es sich leider um eine Straftat, und wenn nicht eingestellt wird, dann droht eine Verurteilung. Von daher sollte man sich mit der Grenzbehörde - welche auch immer das genau war - möglichst unter Angabe der Tagebuch-Nr., so bekannt, in Verbindung setzen, um zu erfahren, wo die Akte eigentlich gerade liegt und worauf man sich einstellen muss. Je nachdem empfiehlt es sich auch, eine etwa bei der Ausreise erteilte "Zustellungsvollmacht" zu widerrufen, damit man auf dem Laufenden bleibt.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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delphi78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.02.2013 um 20:55:32
 
reinhard schrieb am 20.02.2013 um 18:09:01:
- bei einem Visum zur Eheschließung muss der Lebensunterhalt gesichert sein (von Einreise bis zur Heirat), dazu braucht er eine VE, wenn Du nichts verdienst.


Er darf ab mitte April wieder als Besucher einreisen,ab 27.4. laufen die Dokumente zu Eheschliessung ab.Als würde es in unseren fall sich nur um 1-2 Tage handel.Dafür noch VE,also ist doch vollkommen Schachsinn.Ich hab in der Zeit wo er da war kein problem gehabt 2-3 Katoffeln oder Nudel mehr zu kochen.Also würde ich in den 1-2 Tagen auch nicht von sterben.Und ist ja auch nicht so als,wenn ich immer von Amt leben will.Er will ja auch sofort wieder hier arbeiten,nur welcher Arbeitgeber macht das mit ohne Wohnsitz in D?


tapir schrieb am 20.02.2013 um 18:42:50:
Von daher sollte man sich mit der Grenzbehörde - welche auch immer das genau war - möglichst unter Angabe der Tagebuch-Nr., so bekannt, in Verbindung setzen, um zu erfahren, wo die Akte eigentlich gerade liegt und worauf man sich einstellen muss. Je nachdem empfiehlt es sich auch, eine etwa bei der Ausreise erteilte "Zustellungsvollmacht" zu widerrufen, damit man auf dem Laufenden bleibt. 

Das ist am Zoll Düsseldorfer Flughafen gewesen!Wo findet man denn die Tagebuch-Nr.?Und wo kann ich mich da melden?"Zustellungsvollmacht"widerrufen,aber wo und wie kann sowas aus sehen???Kann das den alles auswirkung auf seine wieder Einreisen haben,da er schon mal Ausgewiesen wurde? weinend
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Antwort #4 - 20.02.2013 um 21:13:02
 
delphi78 schrieb am 20.02.2013 um 20:55:32:
Das ist am Zoll Düsseldorfer Flughafen gewesen!

Dürften demtentsprechend die Bundespolizei gewesen sein...

delphi78 schrieb am 20.02.2013 um 20:55:32:
Wo findet man denn die Tagebuch-Nr.?Und wo kann ich mich da melden?

Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Flughafenstraße 75 
40474 Düsseldorf
0211 95180

Die Tagebuchnummer kann man über den Namen deines Zukünftigen erfahren, eine Vollmacht schadet nicht.

delphi78 schrieb am 20.02.2013 um 20:55:32:
"Zustellungsvollmacht"widerrufen,aber wo und wie kann sowas aus sehen???

Er hat vermutlich einen Vordruck unterschrieben, der einen Beamten beim zuständigen Amtsgericht bevollmächtigt.

Zu den 90 Tagen oder 3 Monaten kann in Unkenntnis der tatsächlichen Aufenthalts-/Reisezeiten wenig gesagt werden... >>hier<< steht ein wenig darüber.
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delphi78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.02.2013 um 21:17:52
 
DANKE SCHÖN!!!
Vielen dank für die Info´s und der schnellen antwort!!! Smiley
Werde mich morgen sofort dahinter klemmen  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.02.2013 um 13:35:50
 
Also der neuste stand meines Falles,ich telfoniere schon seit heute morgen 7.00 Uhr zwischen Bundespolzei und Zoll.Die Bundespolizei sagte mir zu dem Fall ist nichts zu finden und verweisen mich an den Zoll,weil die in machen Fällen mit entscheiden.Beim Zoll sagte mit eine Beamte sie würde sich schlau machen und ich solle Sie um 13 Uhr noch mal anrufen.Als ich anrief sagte man mir Diese Frau mit dem Namen würde man da nicht kennen.Ich hab mir den Name extra geben lassen,sogar Buchstabieren,damit ich nichts falsches hab.So verwissen man mich wieder zur Bundespolzei,die wieder rum wieder zurück zum Zoll.Die beim Zoll sagten mir dann hier wird keine Tagebuch-Nr. geführt.So waren ja alle sehr nett und höfflich nur fühle ich mich verarsch,sorry für den ausdruck  Ärgerlich Jetzt soll ich bei einer normalen Polzeistelle hin gehen???Langsam versteh ich echt die Welt nicht mehr unentschlossen
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Antwort #7 - 21.02.2013 um 13:47:27
 
Frag ihn doch erstmal, was überhaupt passiert ist.

Auch bei der Bundespolizei gibt es ja Diskussionen über den Unterschied von 90 Tagen und 3 Monaten - vielleicht hat jemand bei der Passkontrolle nur diskutiert, aber dann nicht angezeigt und nichts notiert.

Eigentlich ist doch ein Ergebnis "kennen wir nicht, wissen wir nichts" genau das, was Du hören willst.

delphi78 schrieb am 20.02.2013 um 20:55:32:
Er darf ab mitte April wieder als Besucher einreisen,ab 27.4. laufen die Dokumente zu Eheschliessung ab.Als würde es in unseren fall sich nur um 1-2 Tage handel.Dafür noch VE,also ist doch vollkommen Schachsinn.


Nein, das hast Du falsch verstanden. Wenn Ihr heiratet, dann will er doch sicherlich hier bleiben, oder? Das ist für Besucher (auch verheiratete) absolut verboten. Wenn er hier heiraten und anschließend hier bleiben will, muss er ein Visum beantragen. Und dafür braucht er nun mal eine VE, die dann bis zur Heirat gütlig ist. Nach dem Heiraten mit Heiratsvisum beantragt er eine AE. Sobald er die bekommt, hat sich die VE erledigt.
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Antwort #8 - 21.02.2013 um 13:57:51
 
delphi78 schrieb am 21.02.2013 um 13:35:50:
Also der neuste stand meines Falles,ich telfoniere schon seit heute morgen 7.00 Uhr zwischen Bundespolzei und Zoll.


und ich versteh' nicht, was das ganze Theater überhaupt soll, das Du dort veranstaltest:

- Entweder es gibt da irgendwo einen Vorgang, ggf. mit Sperre und Strafanzeige, dann hat dein Verlobter auch ein paar Papiere bekommen, auf den ein Aktenzeichen steht. Frag ihn!

- Oder: die Behörden sind wegen der Berechnung der Zeiträume zum Ergebnis gekommen, dass jedenfalls keine Vorsatztat vorliegt und haben daher erst gar keinen Vorgang angelegt. Dann gibt es auch jetzt nichts, was die Behörden noch finden könnten.
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Antwort #9 - 21.02.2013 um 14:06:46
 
reinhard schrieb am 21.02.2013 um 13:47:27:
Eigentlich ist doch ein Ergebnis "kennen wir nicht, wissen wir nichts" genau das, was Du hören willst. 



Denke jeder mit so einer Angelegenheit,würde gern hören da ist nichts.Aber leider ist es nicht so,wirklich......muss der tatsache ins Auge sehen  Griesgrämig
Ich weis ja auch was da passiert ist und mich noch mal zu vergewissern habe ich grade noch mal im Mazedonien angerufen,ob ich das richtig alles weiter gegeben habe.
Er ist zum Abflug wo sein Flieger gestartet ist,bei der Passkontrolle nahm man Ihn mit in ein Raum dort wurde er befragt und Daten auf genommen.Man legte ihn 2 scheiben vor die er Unterschreiben musste.1.Für das Oberstelandergericht Düsseldorf 2.Das er überhaupt fliegen darf.Er hat für nicht einen durchschlag bekommen.(Was ich irgendwie nicht versteh)Zum schluss sagte man ihn das er Post vom Landesgericht Düsseldorf bekomme.Er kam noch nicht mal dazu,den Beamte zu erklären oder zu fragen ob die Post zu mir kommen kann,weil in sein Dorf schon oft Briefe nicht ankommen sind.Also wenn man schon Unterschreibt,muss doch auch was dort zu finden sein.Oder seh ich das jetzt alles falsch???
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Antwort #10 - 21.02.2013 um 14:16:19
 
delphi78 schrieb am 21.02.2013 um 14:06:46:
Man legte ihn 2 scheiben vor die er Unterschreiben musste.1.Für das Oberstelandergericht Düsseldorf 2.Das er überhaupt fliegen darf.


beides macht so überhaupt keinen Sinn. Aber wenn er wirklich etwas unterschrieben hat (das bestätigst Du jetzt zum ersten Mal), dann sollte man sich in der Tat darum kümmern. Vielleicht kann er sich ja -trotz der verständlichen Aufregung in der Situation- doch noch an irgend etwas erinnern, was hilfreich wäre. Es ist halt reichlich ungeschickt, etwas zu unterschreiben, was man von vorn bis hinten nicht versteht - dementsprechend kann es auch recht mühsam sein, da im Nachhinein wieder Ordnung 'rein zu bringen.
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Antwort #11 - 21.02.2013 um 14:44:15
 
Muleta schrieb am 21.02.2013 um 14:16:19:
Vielleicht kann er sich ja -trotz der verständlichen Aufregung in der Situation- doch noch an irgend etwas erinnern, was hilfreich wäre.


Klar war er voll durch und auch Überfordet mit der Situazion!Dann noch zu erfahren das er 2 Tage zulang war obwohl er dachte das er Pünktlich D verlässt.Ich war ja auch platt als ich das erfahren habe.Nur ich an seine stelle hätte mir was schrieflich geben lassen und den Name des Beamten aufgeschrieben.Ich habe leider jetzt erst das Forum gefunden,wo ich endlich mal Info´s bekomme.Sonst findet man im Netz ja nur verwirrende aussagen und wiedersprüche.Hätte ich das Forum nicht gefunden würde ich weiter im § Dschungel rum irren...
Und wegen nichts hole ich mir kein Rat,was ich tun kann!!!Ich mach mir wirklich sorgen und habe auch echt Angst das,dass auswirkungen hat.
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reinhard
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Antwort #12 - 21.02.2013 um 14:49:44
 
Aber Du hast verstanden, dass er ein Heiratsvisum beantragen muss, um hier bleiben zu dürfen, und dazu eine VE braucht? Und dann alles, was bei der Ausreise passiert sein könnte, darauf vermutlich keine Auswirkungen hat?
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Antwort #13 - 21.02.2013 um 14:55:25
 
reinhard schrieb am 21.02.2013 um 14:49:44:
Aber Du hast verstanden, dass er ein Heiratsvisum beantragen muss, um hier bleiben zu dürfen, und dazu eine VE braucht? Und dann alles, was bei der Ausreise passiert sein könnte, darauf vermutlich keine Auswirkungen hat? 


Ja das hab ich verstanden!!! Der Antrag ist auch sofort gestellt worden bei der Deutschen Botschaft in Skopje!!!
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Antwort #14 - 21.02.2013 um 15:09:51
 
delphi78 schrieb am 21.02.2013 um 14:55:25:
Ja das hab ich verstanden!!! Der Antrag ist auch sofort gestellt worden bei der Deutschen Botschaft in Skopje!!! 

reinhard schrieb am 21.02.2013 um 14:49:44:
und dazu eine VE braucht? 


Dann sieh mal zu, dass du jemanden findest, der für ihn für den Zeitraum zwischen Einreise und Eheschließung eine VE abgibt. Sonst wird das nix.
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