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Visum Eheschliessung (Gelesen: 4.039 mal)
Themen Beschreibung: Visum zu Eheschliessung
Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #15 - 21.02.2013 um 15:17:32
 
Runenwolf schrieb am 21.02.2013 um 15:09:51:
Dann sieh mal zu, dass du jemanden findest, der für ihn für den Zeitraum zwischen Einreise und Eheschließung eine VE abgibt. 


für's Eheschließungsvisum wird das wohl so sein, auch wenn es natürlich vollkommen sinnlos ist (die Anforderungen an den LU bis zur Eheschließung sind nicht höher als die Anforderungen für einen Besuchsaufenthalt - das eine geht ohne VE, das andere ohne... verstehen muss man das wohl nicht).

Wenn die VE Probleme macht, dann müsst er halt doch als Besucher kommen, dann im April heiraten und dann zurückkehren um ein Ehegattenvisum zu beantragen. Dann könnte man sich die VE komplett sparen.
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delphi78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 21.02.2013 um 15:35:09
 
Muleta schrieb am 21.02.2013 um 15:17:32:
... verstehen muss man das wohl nicht


neee muss man auch nicht Griesgrämig Aber wie sovieles im leben,was man mit ein "Warum" nicht beantworten kann  Zwinkernd
Ob jetzt mit Eheschliessungsvisum oder Ehegattenvisum,eins der beiden wird wohl klappen. Smiley
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