Hallo erstmal alle zusammen,habe schon viel hier im Portal gelesen!Sind auch wirklich viele aussage kräftige antworten bei,doch denke ich mal von fall zu fall gibt es unterschied.Würde mir hier auch gerne ein Rat,vielleicht auch ein paar Tips geben lassen.
Nun zu mein Fall:
Ich 34 Jährige deutschestaatsbürgerin mit ein 14 Jährigen Sohn,habe meine alte Schulliebe wieder gefunden,er Mazedonier geb. in Deutschland.Er wurde vor 10 Jahren wegen einer Jugendsünde nach Mazedonien Ausgewiesen.Seit 2 Jahren führen wir eine Fernbeziehung,in der Zeit habe ich es geschaft das er Deutschland mit ein Befriesungsantrag wieder betretten kann.
Wir haben uns jetzt dafür entschlossen das wir Heiraten wollen.Beim letzten besuch hier in Deutschland haben wir alle Papiere ein gereicht und das Ok vom Oberstenlandes Gericht Hamm bekommen.Bevor wir aber alles ins Rollen brachten,machten wir ein Termin mit der zuständigen
ABH.Ich fragte dort nach wie es aus siehe oder ob es sinn mache da ich Hartz 4 bekomme.Die aussage der guten Frau war“Da bin ich nicht für zuständig,da müssen sie beim Amt nachfragen“,“Er muss ein Visum für Eheschliessung beantragen in seine Heimat“Dann fragte man uns wann er eingereist ist und wann er sein rückflug hat.Die Beamtin sagte uns zu den Daten das ist ok.War aber dann leider doch nicht wahr,wie wir beim Rückflug fest gestellt haben
Aber mehr erzähle ich später dazu!!!Als holte ich mir info´s vom Jobcenter,wo man mir sagte das er die ersten 3 monate kein anspruch habe.Aber es kein problem ist,wenn ich Heiraten will,das man mir nicht in mein leben rein reden kann.Nach der aussage brachten wir den Stein ins rollen.Kurz vor seiner Rückker bekamen wir das Heirats Ok.Weil wir aber nicht zwischen Tür und Angel Heiraten wollten und eigendlich auch den Wunsch hatten das,wenn wir uns das Ja geben sofort zusammen sein können(wollen).(Man Heiratet ja eigendlich nur einmal im Leben.)Also entschlossen wir uns dazu das er erst das Visum Beantragt und wir dann Heiraten.Beim rückflug zog der Zoll in raus,er war 2 Tage zu lang in Deutschland.Bei der einreise sagte der Zoll es ist ok,bei der
ABH wo ich den Befriestungantrag gestellt hatte sprach man von 3 Monate und die
ABH wo ich wohne sagte auch es ist ok.Beim Zoll sagte man uns das es 90 Tage sind,die er bleiben durfte.Und in keinen der Briefe vom Amt stand der hinweis von den 90 Tagen,alle sprachen immer nur von 3 Monaten.(Irgendwie fühlt man sich im stich gelassen mit den Info´s beim Amt).In Mazedonien stellte mein Freund jetzt den Visumsantrag.Man rief ihn auch eine Woche nach Antrags abgabe an und stellte ihn viele fragen die er schon im Antrag ausfüllte.
Meine fragen nun an das Team:
Was ist der Unterschied zwischen Eheschliessungsvisum und Ehegattenvisum?Ist ein und der selbe Antrag man muss die selben Sachen abgeben!
Hat man die Chance das das Visum bewilligt wird?Auch wenn ich zu Zeit Hartz 4 bekomme und bald sogar eine Umschulung mache(aus gesundheitlich gründen)
Was kann jetzt auf uns zukommen wegen der 2 Tage zuviel in D?
Irgendwie habe ich nur noch Kopfkino und kann durch die Situazion nicht mehr abschalten
Würde mich über Hilfe und infos freuen