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Hilfe Familienzusammenführung Pakistan (Gelesen: 2.397 mal)
mudassar 123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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20.02.2013 um 17:50:02
 
Kennt sich einer mit der Urkundenüberprüfung in Pakistan aus.

Das Problem ist jetzt, ich hab heute einen Brief von meiner Ausländerbehörde erhalten, in dem drin steht das das Ergebins der Urkundenüberprüfung noch nicht vorliegt, deswegen kann der Antrag von
meiner Ehefrau nicht abgeschlossen werden.

Vor her wurde mir gesagt das die Urkundenüberprüfung 3 bis 4 monate dauert, und jetzt wird mir gesagt, dass ich noch warten sollte.

Kann mir einer Helfen was ich jetzt machen könnte.

Kann mir einer ein paar gute Tipps geben.

Mit freundlichen Grüßen

mudassar
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.02.2013 um 18:46:40
 
Wenn das Ergebnis noch nicht da ist, kannst Du nichts machen.

Wann hat sie denn denn Antrag gestellt? Wann sind die drei bis vier Monate denn vorbei?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.02.2013 um 18:47:20
 
mudassar 123 schrieb am 20.02.2013 um 17:50:02:
Urkundenüberprüfung 3 bis 4 monate dauert,


dir ist aber auch sicher gesagt worden, dass das nur ein Richtwert ist, der nach unten und oben abweichen kann.

mudassar 123 schrieb am 20.02.2013 um 17:50:02:
Kann mir einer Helfen was ich jetzt machen könnte.

warten, bis die Überprüfung durch ist?

wie lange geht das schon?

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mudassar 123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.02.2013 um 19:09:17
 
Hy danke für die schnelle Antwortn Meine Frau hat am 10.10.2012 alle papiere eingereicht.

Die Vorsprache fand am 19.10.2012 statt, da kam ein Vertrauenanwalt der Botschaft bei ihr zu Hause.

Was kann man da gegen machen, kann man die Botschaft auf fordern das Erbnis zu schicken.
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 21.02.2013 um 07:16:16
 
mudassar 123 schrieb am 20.02.2013 um 19:09:17:
Was kann man da gegen machen, kann man die Botschaft auf fordern das Erbnis zu schicken.


Die Botschaft wird das Ergebnis dann schicken, wenn sie es hat.
Die 3 bis 4 Monate sind nur ein Richtwert ... wie bereits oben gesagt, kann es auch mal länger dauern.

Das hängt davon ab, wieviel der Vertrauensanwalt zu tun hat. Der macht ja nicht nur die Überprüfungen in eurem Fall, der hat noch viel mehr zu tun.
Dass der Vertrauensanwalt bei ihr zu Hause war, sagt noch nicht aus, dass er sonst niemanden befragt hat. Und keiner weiß, wann und ob das passiert ist.

Dann wird er auch noch einen ausführlichen Bericht für die Botschaft verfassen ... das alles dauert seine Zeit.
Also solltet ihr ein bisschen Geduld haben.
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