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FZF und Schwanger (Gelesen: 4.989 mal)
Themen Beschreibung: FZF und Schwanger
Hamko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF und Schwanger
18.02.2013 um 22:27:02
 
Hallo . Ich habe mich vor paar tagen schon mal gemeldet und hier paar fragen gestellt. mein Thema wurde jedoch geschlossen . Hab doch noch mal eine frage : Meine Frau ist Deutsche wir haben die FZF beantragt. Da meine Frau etwas älter  ist als ich , was ich auch schon vor paar tagen geschildert hatte habe ich Angst das die es „apstempeln“ könnten als Scheinehe .Meine Frage : Meine Frau war schwanger hat jedoch unser Kind in der 7 Woche verloren Griesgrämig Natürlich  gibt es  sämtliche beweise von Ärzten für  die Schwangerschaft meiner Frau. Wäre es im vorteil das der ABH mitzuteilen , das ein Familienplanung geplant war ? Bedanke mich im vorraus für jede hilfreiche antw. Lg
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 18.02.2013 um 22:35:15
 
Solange keine Ablehnung des Visums erfolgt ist, solltest Du Dich nicht verrückt machen. Warte doch erst einmal ab.

In Deinem Profil schreibst Du

Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in

und hier

Hamko schrieb am 18.02.2013 um 22:27:02:
Meine Frau ist Deutsche 


Das solltest Du klarstellen bzw. berichtigen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Hamko
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.02.2013 um 22:50:41
 
Ja danke . Meine frau ist deutsche muss ich umeandern.
Ich mach mich nicht verrückt ich wollte einfach nur wissen ob man es angeben kann und ob es im vorteil wäre , mehr auch nicht ??!?!
hinterher ist es vlt dann auch too late
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.02.2013 um 22:53:57
 
Hamko schrieb am 18.02.2013 um 22:50:41:
ob man es angeben kann 

angeben kann man alles, nicht alles macht aber Sinn

Hamko schrieb am 18.02.2013 um 22:50:41:
ob es im vorteil wäre 

zumindest würde es zeigen, dass von einer Scheinehe nicht die Rede sein kann (sofern sie von Dir schwanger war)
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Hamko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.02.2013 um 23:03:45
 
erne schrieb am 18.02.2013 um 22:53:57:
sofern sie von Dir schwanger war



1. Wir sind in einer Ehe
2. Es ist MEINE Ehefrau
3. und somit war sie auch von mir schwanger.
4 . macht schon sinn oder lieber erne ?? also diese aussage war grad sehr unpassend .. sorry..
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 18.02.2013 um 23:09:25
 
Hamko schrieb am 18.02.2013 um 23:03:45:
also diese aussage war grad sehr unpassend .. sorry.. 

Da gebe ich Dir Recht.

@
erne

Halte Dich bitte ein zurück mit Deiner Art und Weise. Wenn Dir
hier alles stinkt, dann bleib einfach zu Hause und halte Dich
bedeckt.

...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Hamko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.02.2013 um 23:23:08
 
Mick schrieb am 18.02.2013 um 23:09:25:
Da gebe ich Dir Recht.



Vielen Dank !!! Ich wende mich gerne an dieses Forum um hilfe zu bekommen und da ich mir momentan halt diese sorgen mache war es nur eine berechtigte Frage aufgrund meiner Sorge ! Und dann so eine aussge ist schon fast " beleidigend " .. es ist meine Frau und jeder der seine Frau oder partner liebt hoert sicher nicht gerne so eine aussage.


Was sagen den die experten zu meiner frage??
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 19.02.2013 um 07:50:56
 
Es ist Deine/Eure Entscheidung, ob ihr das angebt. (Tut mir übrigens Leid, mit dem verlorenen Kind - weiß selbst was davon ...). - Schaden wird es Euch nicht - je nachdem, wie lange der Verlust Eures ungeborenen Kindes her ist, könnte man sogar angeben, dass der Wunsch nach Zusammenziehen nun noch größer ist, um den Verlust des Kindes gemeinsam ein bisschen besser verarbeiten zu können. So ein Wunsch wäre angesichts Eurer Situation aus meiner Sicht nur sehr verständlich.

Letztlich sind das aber nur meine persönlichen Gedanken - und andere Gedanken als persönliche wird Dir bezüglich Deiner Frage letztlich auch keiner der Experten schreiben können.

Ich wünsche Euch, dass es bald klappt mit dem Visum.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 19.02.2013 um 20:57:52 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 19.02.2013 um 19:37:23
 
Hamko schrieb am 18.02.2013 um 23:03:45:
also diese aussage war grad sehr unpassend .. sorry.. 


sorry, wollte keinen beleidigen.
Mir ging es nur darum, dass das Argument der Scheinehe im gegenteiligen Fall eben NICHT aus der Welt ist.

Ganz grundsätzlich und nicht auf deinen Fall gemünzt:
Eine Schwangerschaft ist grundsätzlich ein Argument gegen eine Scheinehe, aber sie ist es eben nur dann, wenn der Ehemann der Vater ist. Ist nicht der Ehemann der Vater, hilft das Argument gegen eine Scheinehe logischerweise nicht viel.
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Hamko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 19.02.2013 um 21:48:32
 
@ schweizer – Vielen lieben dank

@erne  - Meine Frau hat das Kind in der  7 . woche VERLOREN . Ausser den ganzen unterlagen der ärzte kann ich nur zu ihr stehen und schriftlich aber auch mündlich mich äussern das ich zu 100% der vater dieses kindes war. Hab halt so etwas im forum rumgelesen und bin auf ein foren thema gestoßen  wo eben ein experte geantwortet hatte das es eben auffällig  sein konnte wenn es einen erheblichen altersunterschied gibt ( bei uns sind es  5 jahre ) . Um halt eben dieses mistrauen der ABH zu umgehen dachte ich halt das es vielleicht im vorteil wäre es zu sagen .. wenn man natürlich gleich davon ausgeht so wie du es geschrieben hast  ist es ja klar das es eben nicht von vorteil sein kann. Aber ich denke das nicht alle gleich so denken , weil das wäre ja dann echt diskreminierend..
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Antwort #10 - 20.02.2013 um 07:27:23
 
Hamko schrieb am 19.02.2013 um 21:48:32:
wo eben ein experte geantwortet hatte das es eben auffälligsein konnte wenn es einen erheblichen altersunterschied gibt ( bei uns sind es5 jahre 


Fünf Jahr sind für die allermeisten kein erheblicher Altersunterschied.
Schau einfach mal ein bisschen in deinem Bekanntenkreis herum, da wirst du bestimmt einige finden, die 5 Jahre auseinander sind. Und mit Sicherheit auch welche, bei denen die Frau der ältere Part ist.
Erzähl das mit eurem Kind ruhig. Ein gemeinsames Kind widerlegt jede Vermutung einer Scheinehe.

Ich wünsch euch alles Gute.
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Hamko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 20.02.2013 um 21:58:46
 
Vielen lieben dank Zwinkernd;)
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