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Heirat mit deutschem Staatsbürger (Gelesen: 3.634 mal)
Werther
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18.02.2013 um 21:39:26
 
Hallo liebe Experten,

ich möchte erstmal euch alle begrüßen und gratulieren für dieses Forum!!

Also, hier das folgende Problem, ich hoffe Ihr könnt mir doch mal damit helfen.

Mexikanerin will mit einem deutschem Staatsbürger in Deutschland heiraten. Der deutsche Staatsbürger wurde seit schon mehr als 10 Jahren eingebürgert, er ist ursprünglich aus Ungarn, hatte jedoch damals (DDR Zeiten) eingebürgert gelassen. Zur Zeit bezieht er Hartz IV wegen schwer behindert. In drei Jahren geht er in Rente. Er hat August 2012 die mexikanische Frau in Deutschland kennengelernt und nach einige Verabredungen haben entschlossen hier zu heiraten und zu leben. Oktober 2012 musste sie zurück nach Mexiko fliegen, da sie in Deutschland drei Monate geblieben wurde. Sie haben vor, hier in Deutschland zu heiraten, genau zu sagen, in April 2013. Jetzt die folgende Fragen:

Laut ihm muss sie bloß nach Deutschland fliegen und nach der Einreise in die Ausländerbehörde gehen um eine Aufenthaltserlaubnis (zuerst nur als eine Verlängerung) zu bekommen. Nach dem Erhalt von der Aufenthaltserlaubnis kann sie einen Integrationskurs besuchen und nach abgelegter Deutschprüfung kann sie eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten. Außerdem sagt er dass sie die folgende Dokumente braucht:

Geburtsurkunde mit Apostille und mit deutscher Übersetzung

Heiratsurkunde mit Apostille und mit deutscher Übersetzung

Sterbeurkunde des Mannes (sie ist seit 2002 verwitwet) mit Apostille und mit deutscher Übersetzung

Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille und mit deutscher Übersetzung. In diesem Fall hat sie eine Ledigkeitsbescheinigung von der Stadt wo sie in Mexiko wohnt, also Tijuana, Niederkalifornien, steht jedoch auf dieser Bescheinigung, dass es keine Ehe in dieser Stadt besteht aber sie (die Behörde) nicht verantwortlich ist für eine andere Ehe die in einer anderen Stadt Mexikos bestehen könnten, steht auch dass es keine Ehe in Tijuana Niederkalifornien seit 1969 besteht, aber sie wurde 1972 in Mexiko Stadt verheiratet wie sieht es aus mit dieser Bescheinung, geht es, oder nicht?

Pass (Mexiko)


die Frage ist: Inwieweit stimmt was der Mann vermutet?

Ich danke euch für Eure Aufmerksamkeit!

Werther
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.02.2013 um 21:44:57
 
Visumfreie Einreise mit anschließendem Daueraufenthalt ist problematisch und könnte dazu führen, dass die ABH den Antrag erstmal ablehnt und die Frau auf das Visumverfahren in Mexiko verweist.

Der saubere Weg wäre die Einreise mit einem Heiratsvisum, dass entsprechend bei der deutschen Vertretung beantragt werden muss.

A1 muss sie übrigens schon bei der Erteilung der ersten AE bzw für das  Heiratsvisum nachweisen können.

Wenn die Liste der Dokumente so vom zuständigen Standesamt stammt, dann dürfte sie auch so stimmen.
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Werther
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Antwort #2 - 18.02.2013 um 21:52:59
 
Hallo,

vielen dank für die schnelle Antwort!!

Ich habe vergessen zu sagen, dass sie schon die deutsche Sprache beherrscht, da sie schon in der ersten Ehe mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet wurde. Wie kann sie nachweisen dass Sie die Sprache schon beherrscht ohne diese Prüfung zu machen?

Wie sieht es aus mit der Ledigkeitsbescheinung? Glauben Sie dass es mit dieser Bescheinung reicht oder braucht sie noch eine Bescheinung von der Stadt wo die erste Ehe geschlossen wurde?

Grüße!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.02.2013 um 21:55:37
 
Werther schrieb am 18.02.2013 um 21:52:59:
Wie kann sie nachweisen dass Sie die Sprache schon beherrscht ohne diese Prüfung zu machen?

Sie sollte mal die zuständige Botschaft kontaktieren, eventuell geht es im persönlichen Gespräch. Ansonsten kann sie ja auch beim Goethe Institut im MEX oder hier in DEU während des Besuchsaufenthaltes bei einem ankernkannten Anbieter die entsprechende Prüfung ablegen.

Werther schrieb am 18.02.2013 um 21:52:59:
Wie sieht es aus mit der Ledigkeitsbescheinung?

Das scheint mir eine Sache des mexikanischen Rechts zu sein, dazu kann ich nichts sagen.
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Werther
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Antwort #4 - 18.02.2013 um 22:10:04
 
Hallo!!

würde es eventuelle Probleme weil der Mann Hartz IV bezieht oder reicht es den Leistungsbescheid vom Arbeitsamt um die Sicherung des Lebensunterhalt nachzuweisen?

Vielen dank!!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.02.2013 um 22:12:11
 
Der Lebensunterhalt muss bei einem Heiratsvisum bis zur Eheschließung gesichert sein, dann eventuell durch eine VE einer solventen Person. Danach spielt die Sicherung des LU keine Rolle mehr.

Sollte er niemanden finden, der eine VE abgeben will, wäre die visumfreie Einreise zur Eheschließung und anschließend die Ausreise nach MEX und ein Visumverfahren möglich.
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Werther
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Antwort #6 - 19.02.2013 um 06:58:52
 
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Entschuldigen Sie dass ich noch einmal frage, es ist mir aber nicht ganz klar das mit dem LU. Also, wenn der Mann Hartz IV bezieht, reicht es nicht allein um den LU zu sichern? Der behauptet es gäbe kein Problem wenn er Hartz IV bekommt.
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Alacrity
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Antwort #7 - 19.02.2013 um 08:43:03
 
Sofern sich eine Person mit guter Bonität findet, die bereit ist, eine VE für die Verlobte abzugeben, welche sich nach Beantragung einer AE nach der Hochzeit erledigen würde, wäre das kein Problem.

Alternativ kann die Verlobte auch als Touristin einreisen, hier heiraten, zurück nach Mexiko fliegen und dann ein Visum zur FZF zum Ehemann beantragen, mit dem sie wieder einreisen kann. Dann wäre keine VE nötig.
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Antwort #8 - 19.02.2013 um 19:41:49
 
Werther schrieb am 19.02.2013 um 06:58:52:
Der behauptet es gäbe kein Problem wenn er Hartz IV bekommt. 


Für die AE als Ehegattin eines Deutschen ist das richtig.
Für ein FZF Visum auch.
Für eine Eheschliessungsvisum muss aber eine VE abegegeben werden, keiner wird aber eine VE eines Hartz IV Emfängers akzeptieren, daher kann/muss ein anderer eine VE abgeben
Alacrity schrieb am 19.02.2013 um 08:43:03:
eine Person mit guter Bonität findet, die bereit ist, eine VE für die Verlobte abzugeben, welche sich nach Beantragung einer AE nach der Hochzeit erledigen würde, wäre das kein Problem.

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