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Touristenvisum (aus CH) zu Eheschließungsvisum (in DE) umwandeln lassen (Gelesen: 2.220 mal)
TomKay
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18.02.2013 um 15:31:57
 
Hallo zusammen,

meine Freundin und ich möchten uns Anfang des nächsten Jahres das "Ja-Wort" geben. Sie kommt von den Philippinen. Ihre Mutti lebt mit einem Schweizer in der Schweiz.

Das beantragen eines Touristenvisums für die Schweiz dauert erfahrungsgemäß ca. 3-4 Wochen. Für Deutschland bewegen wir uns hier im Rahmen bis zu 12 Wochen.

Ich habe hierzu jetzt folgende Fragen:

1) Kann das Visum später in Deutschland vom Touristenvisum zu einem Eheschließungsvisum abgeändert werden, bzw. kann man dieses dann in Deutschland beantragen? Wie lange dauert die Beantragung dann? Ich habe irgendwas mit 3 Wochen gehört? Stimmt das so? -- Papiere usw. würden wir natürlich alle entsprechend des normalen Eheschließungsvisum in der BRD vorbereiten (sprich VE, Ledigkeitszeugnis meiner Freundin etc...)


2) Wo müsste dann dieses Visum beantragt werden? Bei der ABH ?

Danke und Grüße,
TomKay
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reinhard
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Antwort #1 - 18.02.2013 um 15:45:07
 
Nein, das geht alles nicht.

Sie beantragt, wenn sie nach DE will, entweder ein Touristenvisum. Der Besuch endet mit der Ausreise, es kann nachträglich überhaupt nichts geändert werden.

Oder sie beantragt ein FZF-Visum zur Eheschießung oder nach der Eheschließung. Damit kann sie bleiben.

Ein Visum muss sie IMMER bei der Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragen. Ein Visum kann nicht geändert oder verlängert werden. Wenn Sie ein Visum hat und ein anderes braucht, muss sie wieder zur Botschaft. Sie muss immer vorher wissen, was sie will, und dafür das richtige Visum beantragen.
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TomKay
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Antwort #2 - 18.02.2013 um 18:29:50
 
Okay, super. Vielen Dank. Wir dachten, man könnte es vielleicht so machen, aber gut... Dann muss sie halt im September direkt das Heiratsvisum beantragen.
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reinhard
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Antwort #3 - 18.02.2013 um 18:41:17
 
Dazu solltest Du im September die endgültige Nachricht vom Standesamt haben, dass alle Dokumente nicht nur eingereicht, sondern auch fertig geprüft sind. Sonst wird es so schnell nichts mit dem Visum.

Denk auch an ihre Beitrittserklärung, die braucht das Standesamt, wenn sie selbst nicht immer da ist, sondern Du auch mal alleine weiter machen willst.
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TomKay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.02.2013 um 21:28:29
 
Die Beitrittserklärung gibt es wo? Beim Standesamt, oder beim Konsulat?

Grüße,
TomKay
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Antwort #5 - 18.02.2013 um 22:31:59
 
TomKay schrieb am 18.02.2013 um 21:28:29:
Die Beitrittserklärung gibt es wo? Beim Standesamt, 

ja
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