Maja175 schrieb am 18.02.2013 um 16:17:38:deutsche Staatsangehörige gemeint, die woanders in der EU studieren und Führerschein machen wollen?
dem Sinn nach, sind hier Deutsche gemeint.
Grund:
nicht wenige, die ihren FS in D verloren haben (abgeben mussten) und nicht so ohne weiteres wieder einen FS machen dürfen (meistens wegen wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss) haben dann während eines "Urlaubes" im EU-Ausland einen FS gemacht. Dieses Vorgehen ist aber nicht Sinn und Zweck des FS-Entzugs, also sind die Richtlinien schärfer geworden. In D werden FS aus dem EU Ausland nicht anerkannt, wenn der FS Inhaber zu dem Zeitpunkt nicht auch seinen ständigen Wohnsitz dort hatte - (der FAll also kein FS-Tourismus ist)
Maja175 schrieb am 18.02.2013 um 16:17:38: Falls aber Deutsche, die in der EU studieren den Wohnsitz in Deutschland behalten muss für mich dasselbe umgekehrt gelten- also ich bin hier ausschließlich zwecks Promotion und habe noch einen anderen Wohnsitz in der Heimat ?
Keiner verbietet dir, dort einen Wohnsitz zu haben ... ob aber das "Besuchen" dieses Wohnsitzer ausreicht, damit der FS von dort anerkannt wird, ist strittig.
Maja175 schrieb am 18.02.2013 um 16:17:38:Und wenn das so ist dann könnte ich vielleicht doch den Führerschein dort machen?
ja klar kannst du das ... aber ob das dann in D anerkannt wird, ist strittig.