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Studentin und Führerschein in Heimatland (Gelesen: 4.699 mal)
Maja175
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18.02.2013 um 10:06:41
 
Hallo zusammen, ich bin 2005 nach Deutschland gekommen und war bis 2011 ununterbrochen als Studentin immatrikuliert. Momentan bin ich Promotionsstudentin und angestellt als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Da ich mir in Deutschland keinen Führerschein leisten kann spiele ich mit dem Gedanken den in meinem Heimatland zu machen und hier umzuschreiben (komme aus einem EU-Land im Osten). Allerdings finde ich im Internet die Information, dass man mindestens 185 Tage im ausstellenden Land gewohnt haben muss um den Führerschien machen zu dürfen. Ich möchte gerne wissen, ob diese Regelung auch für ausländische Studenten in Deutschland gilt. Worauf beziehen sich die 185 Tage? Auf das letzte Jahr oder insgesamt? Ich war zwar die letzten Jahre höchstens für 2-3 Wochen dort und habe hier festen Wohnsitz es ist aber immerhin mein Heimatsland und Führerschein kostet dort nur 400 Euro. Wäre echt total froh wenn es sowas gehen würde Smiley. Vielen Dank im Voraus!!!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 18.02.2013 um 10:19:09
 
Ja, Du müsstest nach zu Hause umziehen und würdest Dein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren. Falls Du dann 1) dort den Führerschein machst und 2) später wieder (für irgendeinen Zweck) ein neues Visum und ein neues Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommst, könntest Du den Führerschein hier umschreiben.

Solange Du in Deutschland wohnst und woanders nur Urlaub machst, musst Du den Führerschein in Deutschland machen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.02.2013 um 10:29:56
 
reinhard schrieb am 18.02.2013 um 10:19:09:
Dein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren. [...] ein neues Visum und ein neues Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommst


TS ist Unionsbürgerin, deshalb ist das Obige nicht zutreffend.

Die Gültigkeit von EU-Führerscheinen ist nicht ganz unumstritten, das werden wir hier aber nicht klären. Ich empfehle eine Frage in diesem Board (http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Forenbeschreibung.html).
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Antwort #3 - 18.02.2013 um 10:36:30
 
reinhard schrieb am 18.02.2013 um 10:19:09:
hier umschreiben.

wäre auch nicht notwendig.
EU FS werden in ganz EU anerkannt.
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Antwort #4 - 18.02.2013 um 10:38:34
 
Darfst du in deinem Herkunftsland, ohne Wohnsitz, offiziell eine Fahrerlaubnis erwerben? Falls ja, gilt diese Fahrerlaubnis ohne Umschreiben in allen Staaten der EU.

Allerdings: Ein in einem anderem Mitgliedsland der Gemeinschaft erworbener Führerschein muss unter gewissen Umständen nicht in Deutschland anerkannt werden.

Dies gilt dann, wenn aus „unbestreitbaren Informationen“ des ausstellenden Landes hervorgeht, dass der Fahrer zu dem Zeitpunkt, als er den Führerschein erworben habe, dort keinen ordentlichen Wohnsitz gehabt hat. Grundsätzlich gilt der Besitz eines Führerscheins als Nachweis dafür, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis einen Wohnsitz in dem betreffenden Land hat (siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-467/10).
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Maja175
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Antwort #5 - 18.02.2013 um 12:36:33
 
Hallo,vielen, vielen Dank, dass ihr so schnell geantwortet habt, ihr seid echt total klasse! Leider bin ich aber nicht schlauer geworden Augenrollen. Mein Aufenthaltsrecht hier kann ich nicht verlieren, da ich nie ein Visum beantragen musste. Auch für die Arbeit brauchte ich keine Erlaubnis o.Ä.  Ich will nicht ''nach zu Hause umziehen'' sondern nur meinen 30-tagigen Urlaub nutzen um den blöden Führerschien zu machen. Danach möchte ich ihn unbedingt in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben. Keine Lust mehr immer wieder misstraurisch angeguckt zu werden wegen meinem ausländischen Ausweis Traurig. Was bedeutet überhaupt einen Wohnsitz zu haben? Meine Familie besitzt in meinem Heimatsland ein Haus und ich habe mich dort auch nirgendwo abgemeldet bei der Ausreise. Habe ich dort noch Wohnsitz? Theoretisch könnte keiner wissen wie viele Tage ich dort verbracht habe, außer jemand fragt meinen Chef und der würde bestätigen, dass ich hier einen Arbeitsvertrag habe... Versteht mich bitte nicht falsch, ich würde den auch viel lieber hier machen, die Qualität hier ist viel besser und im Urlaub habe ich auch besseres zu tun als Fahrstunden, ich kann es mir aber wirklich nicht leisten weinend.
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Antwort #6 - 18.02.2013 um 14:15:36
 
Maja175 schrieb am 18.02.2013 um 12:36:33:
Versteht mich bitte nicht falsch, ich würde den auch viel lieber hier machen, die Qualität hier ist viel besser und im Urlaub habe ich auch besseres zu tun als Fahrstunden, ich kann es mir aber wirklich nicht leisten 

Das ist ja alles schön und gut und verständlich, nützt Dir aber nichts.

reinhard schrieb am 18.02.2013 um 10:19:09:
Solange Du in Deutschland wohnst und woanders nur Urlaub machst, musst Du den Führerschein in Deutschland machen. 

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Maja175
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Antwort #7 - 18.02.2013 um 16:17:38
 
Saxonicus schrieb am 18.02.2013 um 14:15:36:
reinhard schrieb am Heute um 10:19:09:
Solange Du in Deutschland wohnst und woanders nur Urlaub machst, musst Du den Führerschein in Deutschland machen.


Könntest du mir, bitte auch deine Quelle nennen, will es sebst nachlesen. Außerdem beanwortet das nicht meine Frage nach dem festen Wohnsitz von ausländischen Studenten Augenrollen.  Auf der ADAC-Seite habe ich folgendes gefunden: ''Bei einem Führerscheinerwerb während eines Studiums oder Schulbesuchs greift eine wichtige Ausnahmenregelung hinsichtlich des Wohnsitzes. Wer während eines ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule innerhalb eines EU- oder EWR-Staates dienenden Aufenthalts eine Fahrerlaubnis erwirbt, kann diesen Führerschein in Deutschland auch dann benutzen, wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Deutschland und nicht im Ausstellerland hatte.''

Trifft das für mich auch zu oder sind nur deutsche Staatsangehörige gemeint, die woanders in der EU studieren und Führerschein machen wollen? Falls aber Deutsche, die in der EU studieren den Wohnsitz in Deutschland behalten muss für mich dasselbe umgekehrt gelten- also ich bin hier ausschließlich zwecks Promotion und habe noch einen anderen Wohnsitz in der Heimat Schockiert/Erstaunt? Und wenn das so ist dann könnte ich vielleicht doch den Führerschein dort machen? Vielleicht sollte ich am besten direkt bei der Polizei anfragen oder so..... hä? Möglicherweise findet sich für mich auch irgendeine Ausnahmeregelung.
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Antwort #8 - 18.02.2013 um 19:45:54
 
Maja175 schrieb am 18.02.2013 um 16:17:38:
Vielleicht sollte ich am besten direkt bei der Polizei anfragen oder so.....

Besser bei der Führerscheinstelle Deiner Stadt.

...oder hier:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
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Antwort #9 - 18.02.2013 um 21:01:12
 
Nochmals vielen, vielen Dank für eure Tipps!
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Antwort #10 - 18.02.2013 um 22:28:41
 
Maja175 schrieb am 18.02.2013 um 16:17:38:
deutsche Staatsangehörige gemeint, die woanders in der EU studieren und Führerschein machen wollen? 

dem Sinn nach, sind hier Deutsche gemeint.

Grund:
nicht wenige, die ihren FS in D verloren haben (abgeben mussten) und nicht so ohne weiteres wieder einen FS machen dürfen (meistens wegen wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss) haben dann während eines "Urlaubes" im EU-Ausland einen FS gemacht. Dieses Vorgehen ist aber nicht Sinn und Zweck des FS-Entzugs, also sind die Richtlinien schärfer geworden. In D werden FS aus dem EU Ausland nicht anerkannt, wenn der FS Inhaber zu dem Zeitpunkt nicht auch seinen ständigen Wohnsitz dort hatte - (der FAll also kein FS-Tourismus ist)

Maja175 schrieb am 18.02.2013 um 16:17:38:
Falls aber Deutsche, die in der EU studieren den Wohnsitz in Deutschland behalten muss für mich dasselbe umgekehrt gelten- also ich bin hier ausschließlich zwecks Promotion und habe noch einen anderen Wohnsitz in der Heimat ?

Keiner verbietet dir, dort einen Wohnsitz zu haben ... ob aber das "Besuchen" dieses Wohnsitzer ausreicht, damit der FS von dort anerkannt wird, ist strittig.

Maja175 schrieb am 18.02.2013 um 16:17:38:
Und wenn das so ist dann könnte ich vielleicht doch den Führerschein dort machen? 

ja klar kannst du das ... aber ob das dann in D anerkannt wird, ist strittig.



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Antwort #11 - 24.02.2013 um 12:43:10
 
Ich hab endlich die Information die ich brauchte:

''Sonderregelungen für Studenten und Schüler

Allein der Besuch einer Universität oder Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Fahrerlaubnisse, die Studenten und Schüler während ihres Studienaufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatstaat erwerben, sind hier also gültig. Studenten und Schüler aus anderen Mitgliedstaaten können aber auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben, sofern sie sich hier mindestens sechs Monate aufhalten.

Dasselbe gilt umgekehrt für Personen mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie für mindestens sechs Monate in einem anderen Mitgliedstaat eine Universität oder Schule besuchen. ''

Quelle- Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Danke an cat_fr für die PN!
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