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aufenthaltserlaubnis für pflegebedürftige Eltern (Gelesen: 4.302 mal)
ilkay999
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12.02.2013 um 19:46:28
 
Hallo, Hallo!!
schreibe Heute mein 1. Beitrag... vieleicht kann mir ja Jemand helfen bzw. Tipps geben..

also wir, das sind 4 Geschwister alle deutsche Staatsangehörige,

haben die Aufenthaltserlaubnis beantragt für unsere pflegebedürftigen Eltern (staatsangeh. türkisch).

Meine Eltern, 75 und 73 Jahre alt, haben 25 Jahre in der BRD gelebt und gearbeitet, 1987 sind sie dann für immer in die Türkei zurückgekehrt.
In der Zwischenzeit sind sie fast jedes in die BRD mit Visum gereist um uns zu besuchen.
Dezember 2011 sind sie wieder mit Visum zu uns in die BRD
eingereist. Mein Vater ist Herzkrank (Bypass) Zuckerkrank, Gicht,
usw.usw. weil er 2X in Zuckerkoma war, ist er sehr vergesslich geworden.
Meine Mutter hat Herzrhytmus Beschwerden, auch vergesslich usw.usw.
Aufjedenfall , bereits in der 1. Woche habe ich bemerkt sie sind nicht in der Lage sich zu versorgen.
Sofort haben wir einen Anwalt konsultiert.
Finanzielle Lage:
Meine Eltern sind vermögend, d.h. Renteneinkommen aus der Türkei, Mietwohnungen + Ladenlokal = Gesamteinkommen ca. 3000,-€
Krankenversicherung: kein Problem, Deutsch-Türkisches Abkommen, meine Eltern sind auch hier versichert.
Wohnraum hier in Deutschland: kein Problem alle 4 Geschwister
verfügen über Eigenheim und mehrere Mietobjekte.
Ich bin selbständig seit 25 Jahren, gutes Einkommen, 20 Beschäftigte, Fa. geht es sehr gut.
Nun sind meine Eltern seit 12/2011 in Deutschland und haben noch immer keine Aufenthaltserlaubnis.
Zuerst hat man uns unterstellt das meine Eltern mit Besuchervisum hier eingereist sind und ihr Vorhaben ein anderes sei ( Betrug) Danach hat man mein Vater zum Amtsarzt geschickt, der sollte bescheinigen das er reiseunfähig ist( wir haben das nie behauptet) 3 Monate später wurde meine Mutter zum Amtsarzt geschickt. Mit dem Resultat: sie sind natürlich krank aber es geht nicht klar hervor das meine Eltern reiseunfähig sind. Aktuell wird der medizinische Dienst beauftragt, damit eine Pflegeeinstufung stattfinden kann.
In der Zwischenzeit haben meine Eltern alle 3 Monate eine Fiktionsbescheinigung erhalten, die letzte ging bis 31.12.2012.
Im Monat November habe ich das Ausländeramt um ein Termin für die Verlängerung gebeten, damit ich pünktlich die Fiktionsbesch. verlängert bekomme, weil ich diese benötige für die Krankenvers. in der Türkei. Ich wurde lediglich verwiesen diese doch an das Bürgerbüro vor Ort zu beantragen diese würde dann an Sie weiterleiten. Nochmalige Mail , das das doch viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde war zwecklos. Ich bekam nochmal diesen Verweis mit Ausrufezeichen.
Am 23.01.2012 bekam ich dann ein Schreiben , die Fiktionsbescheinigung sei verlängert bis zum 31.01.2012 könnte ich in 3 Tagen in unserem Bürgerbüro abholen... Verarsche????
Letztendlich , nachdem ich telefoniert habe  habe ich die Fiktionsbescheinigung vor 5 Tagen erhalten. Mein Problem ist:
ist das alles normal?? Ich bekomme auch nie Anworten auf Fragen die  z.B. per Email versendet werden. Ich bin engagiert, vorallen was die Fiktionsbesch. angeht, weil meine Eltern ansonsten ja auch nicht krankenvers. sind, dies hatte ich mehrmals mitgeteit, aber wie gesagt ich erhalte keine Antworten.
Mittlerweile fühle ich mich diskriminiert. Was kann ich noch machen?? Meine Eltern sind bereits 14 Monate hier, und durften in der Zwischenzeit noch nicht mal mit uns in die Türkei verreisen. Meine Eltern sind pflegebedürftig ja ,aber solange ich dabei bin oder 1 von unseren Geschwistern, wäre ein verreisen möglich.
Ich glaube wir werden v. Ausländeramt nur hingehalten. Was kann ich tun damit das Amt endlich zu einer Entscheidungsfindung kommt. Negativ wäre auch Ok, dann könnten wir wenigstens  vor das Verwaltungsgericht da gibt es durchaus positive Urteile.
Wäre schön, wenn ich Tipps/Hilfe bekommen würde.

Vielen Dank
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reinhard
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Antwort #1 - 12.02.2013 um 19:51:37
 
Wenn sie mit einem Besuchsvisum gekommen sind, haben sie ja die pünktliche Ausreise schriftlich zugesagt.

Die richtige Methode (vorgesehener Weg) ist die Visum-Beantragung in der Türkei als D-Visum (Einwanderungsvisum). Das wird meistens abgelehnt, weil das für pflegebedürftige Eltern schwer zu bekommen ist.

Euer Weg (Besuch, dann krank werden, dann Attest, dann versuchen zu bleiben) wird häufig genutzt, aber Ausländerbehörden sollen das streng prüfen und versuchen zu verhindern.

Ihr müsst also, vielleicht mit Hilfe des Anwalts, versuchen, ob Ihr es hinbekommt. Aber: Wenn du nach "Verarsche" fragst: Genau das ist die Meinung der Ausländerbehörde über Dich und Deine Eltern, das sollte Dir klar sein. Ich verstehe Dich, aber es entspricht eben nicht den Gesetzen, es so rum zu probieren.

Guck Dir mal den § 36 Aufenthaltsgesetz an, dort steht drin, in welchen Ausnahmefällen das Visum zur Einwanderung gegeben werden soll.

Dass Deine Eltern nicht in die Türkei dürfen, ist falsch: Die Ausländerbehörde will sogar, dass sie fahren. Was sie nicht dürfen ist wiederkommen, das ist Euer Problem. Sie können nur bleiben, wenn Du belegen kannst, dass sie nicht reisen können.
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tapir
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Antwort #2 - 12.02.2013 um 20:26:14
 
reinhard schrieb am 12.02.2013 um 19:51:37:
Wenn sie mit einem Besuchsvisum gekommen sind, haben sie ja die pünktliche Ausreise schriftlich zugesagt.


Es ist schon erstaunlich, wie einfach man sich's machen kann.

Der TS schrieb:

ilkay999 schrieb am 12.02.2013 um 19:46:28:
ist er sehr vergesslich geworden

ilkay999 schrieb am 12.02.2013 um 19:46:28:
auch vergesslich 


An "schriftliche Zusagen" älterer, "vergesslich" bzw. "sehr vergesslich gewordener" Menschen sind, wie wohl die meisten von uns aus eigener Anschauung in der erweiterten Familie wissen, weder faktisch noch notwendigerweise rechtlich dieselben Folgen zu knüpfen wie an solche sonstiger Erwachsener. Jedenfalls gilt das, wenn der Befund auch zu bestimmten medizinischen Diagnosen führt. Die ABH mag ja nicht gerade effizient/transparent kommunizieren, aber dieser Erkenntnis scheint sie sich jedenfalls (anders als leider reinhard) nicht zu verschließen.

reinhard schrieb am 12.02.2013 um 19:51:37:
Wenn du nach "Verarsche" fragst: Genau das ist die Meinung der Ausländerbehörde über Dich und Deine Eltern, das sollte Dir klar sein. Ich verstehe Dich, aber es entspricht eben nicht den Gesetzen, es so rum zu probieren.

reinhard schrieb am 12.02.2013 um 19:51:37:
Euer Weg (Besuch, dann krank werden, dann Attest, dann versuchen zu bleiben)

Das sind Unterstellungen, für die ich keine Grundlage sehe, geäußert in einem Ton, den ich hier (und andernorts) deplaziert finde.

reinhard schrieb am 12.02.2013 um 19:51:37:
Die Ausländerbehörde will sogar, dass sie fahren. Was sie nicht dürfen ist wiederkommen, das ist Euer Problem. Sie können nur bleiben, wenn Du belegen kannst, dass sie nicht reisen können.

Das stimmt doch alles nicht. Wenn die ABH nicht der Meinung wäre, dass an den Anträgen evtl. was dran sein könnte, hätte sie sie doch längst abgelehnt. Stattdessen werden die FBen verlängert, weil die Anträge noch weiter geprüft werden, vermutlich bis die MDK-Berichte vorliegen. Und es geht auch nicht nur um die Frage der Reisefähigkeit. Wenn nur das das Thema wäre, könnte man ja dulden.

An den TS: Ihr habt doch einen Anwalt. Wendet Euch an den. Fragt ihn, warum er jetzt noch keine Untätigkeitsklage erhebt (dafür kann es ja gute Gründe geben). Wenn Ihr in den Anwalt kein Vertrauen (mehr) habt, wechselt ihn. Das verursacht Mehrkosten, was aber leider manchmal alternativlos ist.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Muleta
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Antwort #3 - 12.02.2013 um 21:13:59
 
Eine AE erscheint in dem Fall nicht gänzlich ausgeschlossen, allerdings nur dann, wenn die medizinische Seite wasserdicht ist, sie auf fremde Hilfe angewiesen sind und (umstritten) solche Hilfe in der Türkei nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus müsste in der Regel der LU durch eigenes Einkommen und ggf. zusätzliche Verpflichtungserklärungen gesichert sein. KV dürfte ja hier ausnahmsweise mal kein Problem sein.

Wenn all diese Voraussetzungen gegeben sind, dann wäre das eigentlich ein Fall für die Untätigkeitsklage. Wenn es hingegen (absehbar) irgendwo hakt, dann wäre es wohl besser, weiterhin nur die FB zu haben und das Thema nur dann zu forcieren, wenn sich an den Fakten etwas ändert (im Klartext: wenn es einem Elternteil schlechter gehen sollte).
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ilkay999
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Antwort #4 - 12.02.2013 um 21:29:22
 
Danke erst einmal für die schnellen Antworten!

Ja, die Ausländerbehörde fühlte sich "verarscht"... ich habe mit denen geredet. Meine Eltern sind von 1987 bis dato immer an und pünktlich ausgereist mit Besuchervisum. D.h. wenn sie das
vorhätten , hätten sie das doch schon vorher gemacht. Meine Eltern haben hier 25 Jahre gelebt und gearbeitet.
Leider haben  sie nicht bedacht das im Alter vieleicht es notwendig sein würde bei den Kindern zu sein, und so haben sie
ihre Aufenthaltserlaubnis verloren, zudem hatten sie Aufenthaltsberechtigung. Sie waren nicht straffällig oder sonstiges. Die Aufenthaltsberechtigung ist erloschen weil sie für
mehr als 6 Monate Deutschland verlassen haben.
Wir haben erst gemerkt wie es um sie steht als sie bereits hier waren. Meine Mutter ist Marcumar Patientin die zwischendurch Ohnmächtig wird, d.h. eine Betreuung durch sie ist nicht durchführbar. Mein Vater vergisst sein Insulin zu spritzen oder spritzt doppelt, weil er es vergisst. Das ist nur ein Beispiel.
Ich weiß auch wie der normale Weg aussieht, aber unter den Umständen konnte ich sie nicht alleine ausreisen lassen , aber mit
in die Türkei fliegen und pflegen geht auch nicht, wie gesagt mein Lebensmittelpunkt ist Deutschland und ich arbeite hier, wäre es besser die Fa. aufzulösen... undenkbar. Soll ich meine Eltern ihrem Schicksal überlassen... undenkbar. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen nachdem sie hier waren und wir den Ernstfall erkannt haben , die Aufenthaltserlaubnis hier zu
beantragen. Das alles habe ich letzte Woche erklärt (Leiter Ausländerbehörde)
So eine Untätigkeitsklage, da bin ich sehr vorsichtig, ich will die nicht verärgern weil es ist alles eine Ermessenssache. Wenn die Ausländerbehörde partout nicht will und dich hinhält... dann haben wir Pech gehabt, Recht haben und bekommen... ich muss beweisen das ich nicht lüge, meine Gründe sind wie o.a.
Nie im Leben habe ich gedacht das wir solche Probleme bekommen würden.
Wir benötigen keine öffentliche Mittel sind gut situiert.... meine Eltern würden sogar das  Bruttosozialprodukt steigern, indem sie ihr
Einkommen hier ausgeben würden.
Ich dachte immer das es Pflicht ist in Deutschland seine pflegebedürftigen Eltern zu pflegen und umgekehrt.
Ich empfinde es als mein Menschenrecht sie pflegen zu dürfen.
Sie wollen nicht arbeiten, kein Sozialgeld, keinerlei öffentlicher Gelder , dafür würden wir sogar alle bürgen.
Was die Fiktionsbesch. angeht, klar sie dürfen immer ausreisen aber nie wieder einreisen, selbst Visum würden sie nie wieder bekommen.
Meine Eltern sollen zu uns kommen weil wir hier sind und sie keine anderen Verwandten haben.
Ich kann mir wirklich logisch nicht erklären wo das Problem liegt.
Dem Deutschen Staat entsteht kein Schaden.
Natürlich hat das Amt keine Ablehnung ausgesprochen, weil sie auch wissen das vor dem Verwaltungsgericht bereits positive Urteile ausgesprochen wurden die weniger Vorraussetzungen erfüllen als wir.
Fakt ist als türkischer Staatsbürger hat man nicht viele Rechte.



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reinhard
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Antwort #5 - 12.02.2013 um 21:46:21
 
Dass sie trotz des Besuchsvisum schon 14 Monate hier sind, zeigt ja, dass die Ausländerbehörde einen Grund dafür sieht, den Antrag auf AE nicht abzulehnen. Die FB, die sie bekommen, ist allerdings nur eine "Verlängerung" des Besuchsvisums.

Es wird schwierig bleiben, denn der § 36 (FZF für "sonstige Familienangehörige") ist sehr eng gefasst. Allerdings haben  Türken mehr Rechte (oder mehr Chancen) - aber eher in dem Sinne, dass sie wegen des Sozialabkommens (ähnlich wie Bosnier, Tunesier) als einzige Chancen haben, die Eltern aus Indien oder Russland so gut wie überhaupt nicht haben.

Ihr müsst die außergewöhnliche Härte durch Gutachten nachweisen und eng mit dem Anwalt zusammen arbeiten. Du musst das Strickmuster des Gesetzes verstehen: Es will den Zuzug von jungen Akademikern fördern und den Zuzug alter pflegebedürftiger Rentner verhindern. Ehemalige "Gastarbeiter", die zurückgekehrt sind und ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, gibt es viele - eine "gewöhnliche Härte" reicht nicht, um wieder herzukommen.

Untätigkeitsklage: Sprich mit dem Anwalt darüber, der ist ja ebenfalls mit der Ausländerbehörde im Gespräch und kann einschätzen, ob das hilft oder vielleicht im Gegenteil eine Ablehnung (also eine unerwünschte "Tätigkeit") provoziert.
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Antwort #6 - 12.02.2013 um 21:47:57
 
Danke Muleta,

das was du schreibst erscheint nachvollziebar, werde erst mal
warten das dieser medizinische Dienst sagt...

Danke tapir, ich bin auch deiner Meinung

Danke reinhardt, lies mal meinen weiteren Beitrag
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Antwort #7 - 24.07.2013 um 08:57:26
 
Guten Tag
Wenn Mutter und Vater gearbeitet haben und nach der Ausreise jedes Jahr nach Deutschland gekommen sind, besteht möglicherweise entweder für die Mutter oder für den Vater (je nach dem, wer zu wem nachgezogen ist) weiterhin ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 ARB 1/80.
Wenn beide 25 Jahr in Deutschland gelebt haben und hier gearbeitet haben, müsste hier ein Rentenanspruch erworben worden sein. Wenn diese Rente von einem dt. Träger geleistet werden würde, wäre auch § 37 Abs. 5 AufenthG zu prüfen.

mfG
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