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Doppel/ Dreifach Staatsbürgerschaft??? (Gelesen: 6.838 mal)
Joe195
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Italienisch
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21.01.2013 um 09:07:53
 
Hallo zusammen,


ja ich schon wieder  Laut lachend

bald ist es soweit, meine Freundin (Usbekin) und ich heiraten. Da Sie aber wohl nicht aus Ihrer Usbekischen Staatsbürgerschaft raus kommt und ich Deutsch/Italienischer Staatsbürger bin hab ich jetzt folgende Frage:

Laut unserem Ausländeramt, bekommt sie die uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis nach der Hochzeit, aber noch keinen Deutschen Pass. In Italien könnte es etwas einfacher werden, jetzt woll ich fragen, ist es möglich, dass wir erst die Italienische beantragen und in fünf Jahren dann die Deutsche? oder bekommen wir dann Probleme mit der Einbürgerung?
Darf man überhaupt Drei Staatsangehörigkeiten haben?

also falls Ihr Infos hab Smiley teilt sie mir doch bitte mit Smiley
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.01.2013 um 09:24:48
 
Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 09:07:53:
uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis 


Was verstehst du unter uneingeschränkter Aufenthaltserlaubnis?
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Joe195
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Italienisch
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Antwort #2 - 21.01.2013 um 09:38:52
 
Sie darf hier eine reguläre Arbeit nachgehen, Steuern zahlen und in die Rente einzahlen. Also wird hier sozusagen "geduldet".

ich weiß jetzt nicht aus dem Kopf wie im bürokraten Deutsch richtig heisst.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.01.2013 um 09:56:25
 
Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 09:07:53:
Laut unserem Ausländeramt, bekommt sie die uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis nach der Hochzeit, aber noch keinen Deutschen Pass. In Italien könnte es etwas einfacher werden, jetzt woll ich fragen, ist es möglich, dass wir erst die Italienische beantragen und in fünf Jahren dann die Deutsche? oder bekommen wir dann Probleme mit der Einbürgerung?
Darf man überhaupt Drei Staatsangehörigkeiten haben? 


nach einer Heirat wäre sie Ehefrau eines Freizügigkeitsberechtigten und würde eine entsprechende Karte bekommen (unproblematisch). Für die Einbürgerung 8(!) Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in D erforderlich. Wenn ihr eine italienische AE beantragt und erhaltet, stellt sich aber die Frage, ob wirklich ein gewöhnlicher Aufenthalt in D vorliegt (ihr werdet dann doch eher in Italien leben?!? Jedenfalls werden deutsche Behörden das dann denken dürfen).

Auch eine 20-fache Staatsbürgerschaft ist aus deutscher Rechtssicht kein Problem. Alles ok
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #4 - 21.01.2013 um 10:08:18
 
Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 09:38:52:
Sie darf hier eine reguläre Arbeit nachgehen, Steuern zahlen und in die Rente einzahlen. Also wird hier sozusagen "geduldet". 



Geduldet ist sie nicht. Das ist eine ganz andere Baustelle. So wie ich in deinen anderen Threads gelesen habe, ist deine Freundin Studentin, hat derzeit eine AE nach § 16 zum Studium. Nach der Eheschließung kann sie eine AE nach § 28 AufenthG beantragen, da du selbst Deutscher bist.
3 Jahre nach der Eheschließung kann sie die Einbürgerung beantragen, und sie wird sie auch bekommen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt.

Wie sollte deine Freundin denn die italienische Staatsangehörigkeit bekommen, wenn sie hier in Deutschland lebt? Und kann sie - falls sie die italienische bekommt - ihre usbekische dann behalten? Das ist eine Frage, die dir das italienische Staatsangehörigkeitsrecht beantworten kann.

Wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit 3 Jahre nach Eheschließung beantragt, dann wird sie ihre usbekische aufgeben müssen - zumindest ist das mein Kenntnisstand. Das wird sie über das zuständige Konsulat machen können.

Hat denn deine Freundin noch einen Wohnsitz in Usbekistan? Ich kenne einige, die geben ihren Wohnsitz im Heimatland nicht auf und wundern sich dann, wenn die Konsulate im Ausland sich nicht für zuständig erachten.
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Joe195
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Italienisch
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Antwort #5 - 21.01.2013 um 10:32:25
 
Sie will am liebsten ihre Usbekische ins Feuer werfen, darf sie aber nicht. Sie hat in UZ keine Verwandte, keinen Sitz, gar nichts mehr gemeldet.

Wir haben nicht vor, nach Italien zu gehen. Wir beide wollen hier in Deutschland bleiben. Wir bekommen mit Ihrem Pass immer wieder Probleme, wenn wir irgendwohin einreisen (USA, Costa Rica etc pp). Außerdem würde ihr das viel Druck nehmen, wenn Sie endlich eine EU-Staatsbürgerin wäre.

In Italien kann man aufgrund von der Hochzeit den Italienischen Pass "einfacher" bekommen als in Deutschland. Da die Zeit Ihres Studiums nicht angerechnet wird, muss sie noch mindestens 8 jahre warten, bevor Sie den Deutschen Pass bekommt.
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Runenwolf
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Antwort #6 - 21.01.2013 um 10:44:37
 
Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 10:32:25:
Da die Zeit Ihres Studiums nicht angerechnet wird, muss sie noch mindestens 8 jahre warten, bevor Sie den Deutschen Pass bekommt. 


Wenn ihr verheiratet seid, dann geht das schneller. Als Ehefrau eines Deutschen kann sie bereits 2 Jahre nach der Eheschließung den Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn sie drei Jahre einen rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Weitere Voraussetzungen sind die Sicherstellung des Lebensunterhaltes und dass sie nicht entsprechend vorbestraft ist.

Ob sie den italienischen Pass bekommt, müsst ihr mit den italienischen Behörden klären.

Entlassen die Usbeken denn nicht aus der Staatsangehörigkeit? Wenn das der Fall ist, dann könnte sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werden. Wenn es nur schwierig und langwierig ist, wird das nicht ohne weiteres der Fall sein.
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Antwort #7 - 21.01.2013 um 10:45:18
 
Wenn Ihr in Deutschland lebt, kann sie als Ehefrau eines Deutschen (dir) nach drei Jahren eingebürgert werden. Bedingung ist, dass Ihr nicht nur verheiratet seid, sondern auch in Deutschland zusammen lebt.

Bei der Einbürgerung wird sie aufgefordert, die uzbekische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Wenn sie sagt "geht nicht", wird sie aufgefordert, es intensiv zu versuchen und diese Versuche (Einschreibebriefe, Reisen...) auch nachzuweisen. Dabei geht die Einbürgerungsbehörde ohne Weiteres davon aus, diese Versuche tatsächlich ein oder zwei Jahre abzuwarten.

Falls sie zwischendurch Italienierin wird, ist das für die Einbürgerungsbehörde egal. EU-Staatsangehörigkeiten "vertragen sich". Sie muss es nur angeben und den Verdacht zerstreuen, sie habe in Italien (statt in Deutschland) auch gelebt.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.01.2013 um 14:56:18
 
Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 09:07:53:
ich Deutsch/Italienischer Staatsbürger

dann solltest du unbedingt dein Profil anpassen.
Es ist ein Riesenunterschied ob du nur Italiener bist oder auch die Dt. Staatsangehörigkeit hast. Ansonsten bekommst du falsche Anworten.

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Joe195
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Staatsangehörigkeit: Italienisch
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Antwort #9 - 21.01.2013 um 14:59:58
 
ich bin in Deutschland geboren, von einer Deutschen Mutter und besitze den Deutschen pass.

mein Vater ist Italiener und daher hab ich auch die Italienische Staatsbürgerschaft.

ich bin Doppelstaatsbürger. Nur weiß ich eben nicht ob eine Usbekin auch deutsch/italienisch sein darf.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 21.01.2013 um 15:08:08
 
Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 14:59:58:
ich bin Doppelstaatsbürger

deshalb: Profil ändern. Deine Frau wird nämlich nicht als freizügigkeitsberechtigte behandelt, sondern als Ehefrau eines Deutschen und bekommt deshalb wieder eine AE und keine Aufenthaltskarte.

Joe195 schrieb am 21.01.2013 um 14:59:58:
Nur weiß ich eben nicht ob eine Usbekin auch deutsch/italienisch sein darf. 

Wenn sie in Italien eingebürgert wird, und das ist tatsächlich nach drei Jahren Ehe und ohne Wohnsitz dort möglich, hat sie erstmal die usbekische und die italienische Sta.

Will sie zusätzlich die Deutsche - das ist nach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit dir in Deutschland möglich, muss sie die usbekische grundsätzlich aufgeben (die italienische darf sie behalten). Usbekistan macht bei der Entlassung Schwierigkeiten, aber ob das für eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit ausreicht müsst ihr mit der Einbürgerungsbehörde abklären.
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #11 - 21.01.2013 um 15:59:31
 
Runenwolf schrieb am 21.01.2013 um 10:44:37:
wenn sie drei Jahre einen rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalt hat


Es reicht - nach mindestens zweijähriger Ehe - ein dreijähriger rechtmäßiger Aufenthalt (interessant in den Bundesländern, die die Studienzeiten nicht als gewöhnlichen Aufenthalt anrechnen).

Wenn also die italienische StA erst nach dreijähriger Ehe möglich ist, dann geht es mit der deutschen wohl schneller.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 22.01.2013 um 06:31:56
 
Odysseus, wenn sich nichts geändert hat, gibts die italienische StA mit Heirat. Ich denke, darauf beziehen sich die Aussagen des TS.
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Mick
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Antwort #13 - 22.01.2013 um 06:46:49
 
Zitat:
Nachträglicher Erwerb ist im Fall der Adoption (bei Minderjährigen sofort, bei der Adoption von Erwachsenen nach fünf Jahren Wohnsitz in Italien) und der Eheschließung. Hier ist (um Scheinehen zu verhindern) Voraussetzung für die Einbürgerung, dass der Ehegatte ein halbes Jahr seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Italien hat und nicht straffällig geworden ist. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Naturalisation ist an einen vierjährigen rechtmäßigen Aufenthalt für EU-Bürger bzw. einen zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalt für Nicht-EU-Bürger gebunden. Es erfolgt keine automatische Einbürgerung sondern die Einbürgerung bedarf des Antrags.



Quelle: Wikipedia
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Muleta
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Antwort #14 - 22.01.2013 um 10:01:49
 
An dieser Stelle nochmal vorsorglich der ausdrückliche Hinweis:

- Als Doppelstaater DE/IT wird im Regelfall keine Freizügigkeit in D eintreten und daher eine Ehefrau auch kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht beanspruchen können.

- Wenn die Frau mit Heirat allerdings die IT-StAng erwirbt und somit z.B. eine Doppelstaaterin IT/USB wird, dann wird die Ehefrau in D in der Regel freizügigkeitsberechtigte Italienerin sein und zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts nur noch einen italienischen Ausweis und eine Meldebestätigung der zuständigen Meldebehörde benötigen.

Hingegen:

chr76 schrieb am 22.01.2013 um 10:03:25:
Da Du (auch) Italiener bist, erhält Deine Freundin sobald Ihr geheiratet habt in Deutschland einen Aufenthaltsrecht nach 2004/38/EC. Das bedeutet 5 Jahre, und Du kannst das komplizierte deutsche Recht vergessen.


genau so ist es eben nicht! In Deutschland gilt der TS in der Regel nur als Deutscher und nicht als freizügigkeitsberechtigter Italiener. Und davon hätte eine Ehefrau halt nichts.
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