Personenstandssachen sind grundsätzlich so gar nicht meine Baustelle, und so stehe ich bei nachfolgender Sache ganz schön im Regen:
Es geht um zwei junge Afghanen (ein Mann, eine Frau - im Dezember wurde ein gemeinsames Kind geboren), die über eine Eheurkunde einer Moschee verfügen (Verein afghanischer Muslime Balal e.v.) - dort wurden sie (in Hamburg) im April vorigen Jahres muslimisch getraut.
Die Urkunde gilt jedoch offenkundig nicht als "offizielles" (anerkennbares) Dokument, so dass beide nun eine Antragstellung zur Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts beim hiesigen Standesamt vornehmen wollen.
Im Rahmen dessen wurde ihnen ein Merkblatt ausgehändigt mit Unterlagen, die von beiden beizubringen sind. - Und hier beginnen nun die Schwierigkeiten, wobei man wissen muss, dass die junge Frau über eine ziemlich frische Flüchtlingsanerkennung (Sommer letzten Jahres) und als Rechtsfolge über eine
AE gemäß § 25 (2)
AufenthG verfügt, der junge Mann über eine
AE gemäß § 25 (3)
AufenthG.
Verlangt werden nun unter anderem:
- Geburtsurkunde der afghanischen Botschaft
- Familienbuch "Taskira" (da Heimatland wohl kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt)
- aktuelle Familienstandsbescheinigung der afghanischen Botschaft
Meine Frage:
Wie soll insbesondere die junge, als Flüchtling anerkannte Frau, das bewerkstelligen? M.E. kann ihr nicht zugemutet werden, Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen. Über eine Geburtsurkunde verfügt sie aber nicht - auch im Herkunftsland dürfte die nicht zu beschaffen sein, da dort keine Verwandten mehr leben.
Ebenso problematisch stellt sich das Ganze mit Blick auf die Familienstandsbescheinigung dar.
Wie gesagt - ich stehe völlig auf dem Schauch mit Blick auf einen Rat vor allem für die junge Frau. Wer kann helfen?
=schweitzer=