Alpay_21 schrieb am 13.01.2013 um 22:36:57:Was muss ich hier eintragen.
Die Wahrheit.
Also, dass Du Hauseigentümer bist und eben noch Raten abzuzahlen sind (das sind wohl Deine Schulden, nehme ich an). -
Daran wird Deine Einbürgerung nicht scheitern.
Alpay_21 schrieb am 13.01.2013 um 22:36:57:2.Frage Wegen meiner Deutschnote??
Unter Nummer 10.1.1.6 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum
StAG heißt es unter anderem:
Zitat:Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber ...
einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat, ...
ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Das Hervorgehobene erfüllst Du - damit ist den Anforderungen Genüge getan. Außerdem kann/wird sich die
EBH selbst ein Bild von Deinen deutschen Sprachkenntnissen machen, wenn Du dort vorsprichst. (So wie Du hier auf Deutsch schreibst, habe ich keinerlei Zweifel!)
Also auch insoweit kein Grund zur Sorge. - Du trägst also in das Formular einfach "deutscher Hauptschulabschluss" und "erfolgreiche deutsche Berufsausbildung" ein.
=schweitzer=