Hallo,
für die
FZF kam heute von der
ABH die Aufforderung zu den üblichen Unterlagen:
- eine Bestätigung von mir (wozu hab ich das eigentlich geschrieben und in Kiev abgeben lassen?)
- eine Verdienstbescheinigung
- ein Nachweis für Wohnraum
Erste Frage: eigentlich darf bei einem Nachzug zu Deutschen so LU-Nachweis gar nicht verlangt werden oder? Es ist zwar kein Problem, aber eigentlich habe ich dazu gar keine Lust. Gab es nicht mal ein Urteil des BVerfG, dass eindeutig klarstellt, dass es nicht nötig ist?
Aber eigentlich viel wichtiger:
Ich wohne zu Miete auf 50m². Mein Vermieter weilt potentiell irgendwo im Ausland und ist nicht erreichbar. Und eigentlich würde ich auch gerne keine schlafenden Hunde wecken - sprich ihn gar nicht kontaktieren. Der Hintergrund ist, dass er von mir eine Mieterhöhung verlangt und ich die abgelehnt habe. Er hat mit Klage gedroht ... vor 4 Monaten ... und was passiert ... erwartungsgemäß nichts. Wenn ich nun aber seine Unterschrift brauche, dann wird er eine Gegenleistung wollen.
Und eigentlich darf doch der Einzug des Ehegatten nur in absoluten Ausnahmefällen verhindert werden.
Ganz abgesehen davon ist meine Frau schon seit August in Stuttgart bei mir gemeldet. Und ich beim Vermieter habe ich ihren Einzug bekanntgegeben - per Einschreiben und mit einem Zeugen.
Ganz abgesehen davon habe ich noch einen Nebenwohnsitz bei meiner Mutter. Kann ich nicht auch von dort einen Wohnsitznachweis bringen als Ersatz?
Also: gibt es eine Möglichkeit ohne diesen Wohnsitznachweis auszukommen? Auf Nachfrage bei der
ABH hieß es natürlich nicht ... aber deren Auskünfte naja.