Hi,
ich denke auch, daß eine deutsche Behörde einen ausländischen Pass nicht verlangen kann.
Erst recht, wenn die alte Staatsangehörigkeit schon erledigt ist.
Bei meiner Frau (ehem. Chinesin) lief das allerdings etwas speziell.
Da Chinesen automatisch die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine andere annehmen, hat die
EBH hier ein extrem unkompliziertes Verfahren: Man muß gar nichts machen, Paß gegen Urkunde. Die Urkunde schickt dann den Pass ans Konsulat mit entsprechendem Hinweis und das wars.
Meine Frau hatte bei der ganzen Sache absolut keinen Kontakt zum Konsulat.
Sicherlich konnte die
EBH nicht darauf bestehen, dann hätte meine Frau sich aber selbst um die Entlassung kümmern müssen, was sicher auch etwas gedauert hätte.
Die
AE war übrigens noch in einem älteren abgelaufenen Pass. Den hat sie behalten, nur die
AE wurde ungültig gestempelt. Das entspricht vielleicht am ehesten der Situation hier.
Gruß,
Norbert