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Muss entwerteter alter Pass bei Einbürgerung abgegeben werden? (Gelesen: 6.311 mal)
birk
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss entwerteter alter Pass bei Einbürgerung abgegeben werden?
09.01.2013 um 10:40:07
 
Meine Frau wird demnächst eingebürgert, §9, ohne Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
Alles ist fix und fertig, alte Staatsangehörigkeit ist widerrufen, Schreiben mit dem Wortlaut Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. von der EBH liegt vor. Wir warten nur noch auf den Einbürgerungstermin.

Ihr alter Pass wurde vom Konsulat des Heimatlandes entwertet, d.h. gelocht und citizenship renounced on [...] in [...] reingestempelt.

Jetzt schreibt die EBH: Wir weisen darauf hin, Ihre derzeitigen Ausweispapiere zum Einbürgerungstemin mitzubringen, sofern diese nicht bereits im Rahmen des Ausbürgerungsverfahrens vom Konsulat eingezogen wurden.

Wird der alte Pass von der EBH eingezogen? Oder soll nur der entwertet-Stempel vorgezeigt werden? Darf eine deutsche Behörde einen ausländischen Pass einziehen?
Meine Frau hat als ehemalige Staatsangehörige verschiedene Privilegien in der alten Heimat. Ein entwerteter Pass wäre als Nachweis hilfreich.
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Antwort #1 - 09.01.2013 um 11:26:37
 
meines Kenntnisstandes nach (die Experten hier mögen mich korrigieren, sollte ich Unsinn schreiben):

der Pass ist Eigentum des Staates, der diesen ausgibt, die EBH Deutschlands dürfte daher den Reisepass, den ein Drittstaat ausgegeben hat, nicht einziehen. Ich nehme daher an, dass die EBH nur prüfen will, ob die Entwertung erfolgt ist.
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Odysseus
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Antwort #2 - 09.01.2013 um 11:50:32
 
und in Ergänzung des oben geschriebenen:

Da dein ehemaliger Heimatstaat Dir den Pass belassen hat, also offensichtlich kein Interesse daran hat, dass er sein Eigentum von Dir zurückerhält, dann sollte auch die EBH keine Bedenken haben, Dir den Pass zu überlassen - so zumindest halte ich das bei ungültig gemachten Pässen.

Mitbringen musst Du ihn allerdings, weil ja auch der AT noch ungültig gestempelt werden muss (die entsprechende Seite ist - so kenne ich das - nicht gelocht worden, oder?)
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birk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.01.2013 um 12:06:03
 
Odysseus schrieb am 09.01.2013 um 11:50:32:
Mitbringen musst Du ihn allerdings, weil ja auch der AT noch ungültig gestempelt werden muss (die entsprechende Seite ist - so kenne ich das - nicht gelocht worden, oder?) 


es ist ein eAT - auf separater Karte.
Die wird meine Frau dann abgeben müssen?

Danke für alle Antworten.
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Odysseus
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Antwort #4 - 09.01.2013 um 12:25:46
 
birk schrieb am 09.01.2013 um 12:06:03:
es ist ein eAT - auf separater Karte.
Die wird meine Frau dann abgeben müssen?


Ja.
Den ungültig gemachten Pass sollte sie aber trotzdem vorlegen (s.o.).
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nixwissen
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Antwort #5 - 13.01.2013 um 14:51:22
 
Hi,

ich denke auch, daß eine deutsche Behörde einen ausländischen Pass nicht verlangen kann.
Erst recht, wenn die alte Staatsangehörigkeit schon erledigt ist.

Bei meiner Frau (ehem. Chinesin) lief das allerdings etwas speziell.
Da Chinesen automatisch die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie eine andere annehmen, hat die EBH hier ein extrem unkompliziertes Verfahren: Man muß gar nichts machen, Paß gegen Urkunde. Die Urkunde schickt dann den Pass ans Konsulat mit entsprechendem Hinweis und das wars.
Meine Frau hatte bei der ganzen Sache absolut keinen Kontakt zum Konsulat.
Sicherlich konnte die EBH nicht darauf bestehen, dann hätte meine Frau sich aber selbst um die Entlassung kümmern müssen, was sicher auch etwas gedauert hätte.
Die AE war übrigens noch in einem älteren abgelaufenen Pass. Den hat sie behalten, nur die AE wurde ungültig gestempelt. Das entspricht vielleicht am ehesten der Situation hier.

Gruß,
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Antwort #6 - 13.01.2013 um 16:51:30
 
nixwissen schrieb am 13.01.2013 um 14:51:22:
ich denke auch, daß eine deutsche Behörde einen ausländischen Pass nicht verlangen kann.


Kann man so pauschal nicht sagen, im Gegenteil:
mit einigen Staaten bestehen zwischenstaatliche
Vereinbarungen über den gegenseitigen Austausch
von Einbürgerungsmitteilungen, teilweise sind dabei
die eingezogenen Pässe und ggf. andere Urkunden
der Mitteilung beizufügen. Diese Mitteilungen laufen
regelmäßig über das Bundesverwaltungamt.

Aber da der Fragesteller den Staat, um den es hier
geht, nicht genannt hat, wäre alles weitere nur
Spekulation.
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birk
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Antwort #7 - 13.01.2013 um 17:54:55
 
Ralf schrieb am 13.01.2013 um 16:51:30:
Aber da der Fragesteller den Staat, um den es hier
geht, nicht genannt hat, wäre alles weitere nur
Spekulation. 


Philippinen
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Antwort #8 - 13.01.2013 um 18:48:38
 
Hier steht ja alles drin:
Zitat:
Valid Philippine passport (to be returned to applicant after it is cancelled);

http://www.philippine-embassy.de/bln/images/ConsularSection/OtherServices/pdf/re...

Den alten Pass kann sie behalten; der ist wertvoll auf den Philippinen zB um balikbayan-priviligien zu bekommen. Auch hat sie als "former Filipino" Sonderechte, wenn sie später längere Zeit auf den Philippinen leben möchte. Dann braucht sie kein Visum.

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Antwort #9 - 13.01.2013 um 19:48:47
 
hge2001 schrieb am 13.01.2013 um 18:48:38:
Den alten Pass kann sie behalten; der ist wertvoll auf den Philippinen zB um balikbayan-priviligien zu bekommen. Auch hat sie als "former Filipino" Sonderechte, wenn sie später längere Zeit auf den Philippinen leben möchte. Dann braucht sie kein Visum.


Das ist alles bekannt.
Die Frage war aber nicht, ob die philippinische Botschaft sie den Pass behalten lässt, sondern ob die EBH ihn "zur Sicherheit" nicht doch kassiert.

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Antwort #10 - 13.01.2013 um 22:53:48
 
Ralf schrieb am 13.01.2013 um 16:51:30:
Kann man so pauschal nicht sagen, im Gegenteil:
mit einigen Staaten bestehen zwischenstaatliche
Vereinbarungen über den gegenseitigen Austausch
von Einbürgerungsmitteilungen, teilweise sind dabei
die eingezogenen Pässe und ggf. andere Urkunden
der Mitteilung beizufügen. Diese Mitteilungen laufen
regelmäßig über das Bundesverwaltungamt.


Ahh, wieder was gelernt. So muß das bei meiner Frau und China also gelaufen sein.

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Antwort #11 - 14.01.2013 um 05:26:56
 
Ralf schrieb am 13.01.2013 um 16:51:30:
Kann man so pauschal nicht sagen, im Gegenteil:mit einigen Staaten bestehen zwischenstaatlicheVereinbarungen über den gegenseitigen Austauschvon Einbürgerungsmitteilungen, 



wenn ich das richtig sehe, sind das die hier aufgeführten Staaten:

http://www.ciec-deutschland.de/SharedDocs/Standardartikel/ohneMarginalspalte/CIE...
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