Ich habe Deinen Beitrag hierher verschoben, weil es eindeutig eine Sachanfrage zum Einbürgerungsrecht ist - insoweit habe ich mir auch erlaubt, den Betreff Deines Themas ein bisschen zu konkretisieren.
Zur Sache selbst:
Da sich Dein Hauptwohnsitz in Niedersachsen befindet und dort rechtmäßige Aufenthaltszeiten zum Zwecke eines Studiums für eine Anspruchseinbürgherung angerechnet werden, Du die entsprechenden Voraufenthaltszeiten erfüllst und nicht tatsächlich Leistungen nach dem
SGB II oder XII bezogen werden, sind ganz wesentliche Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt.
Die Sprachkenntnisse dürften auch ausreichend sein. Straftaten hast Du hoffentlich keine begangen.
Bliebe die Frage nach dem Nachweis Orientierungs- und/bzw. Einbürgerungskurs. - Das sollte aber keine große Hürde sein.
Ich schlage vor:
Mach mal einen "Sondierungstermin" bei Deiner
EBH - sage, dass Du Dich mit dem Gedanken trägst, Dich einbürgern zu lassen, und dass Du dazu einzelfallbezogen ein paar Fragen hast. - Danach weißt Du genau woran Du bist und kannst entscheiden, ob schon jetzt oder halt ein wenig später die konkrete Antragstellung Sinn macht. - Wie gesagt, nach meiner Einschätzung hier aus der Ferne, sollten die Chancen gut stehen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
=schweitzer=