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Einbürgerung nach Studienabbruch, Ausbildungsbeginn und Heirat (Gelesen: 1.219 mal)
reddeville
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach Studienabbruch, Ausbildungsbeginn und Heirat
08.01.2013 um 23:05:36
 
Guten Tag
ich bin Tunesier ich bin Seit 5/2004  als Student, ich hatte ein Aufenthalt für Ausländische Studenten bis 09.2011 , denn hab meiner Freundin geheiratet( Deutsche Bürgerin ). ich habe seit dem Mein Studium abgebrochen. und seit 9/2012 betriebliche Ausbildung als KFZ Mechatroniker angefangen . und würde fragen darf ich schon ein  deutsche Pass  beantragen.wenn ja was ist die passende unterlagen dafür.
die wichtigen angaben für meiner Situation

Mein Frau ist berufstätig und zwar seit 8 Jahren wir haben kein Kinder
ich wohne in Hannover als Hauptwohnsitz.
Ausbildung Ort ist Kempten Bayern (zweitwohnsitz seit 09\12
ich hab noch nie Harz 4 oder so was ähnliches weder ich noch meine Frau  vom Stadt bekommen.
Sprachkenntnis sind vorhanden durch DSH   Zeugnis.
Monatliche einkommen von meiner frau und meiner Ausbildungvergütung
überschreitet die 2000 Euro.
ich hoffe hab nichts vergessen.

Danke im Voraus.

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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach Studienabbruch, Ausbildungsbeginn und Heirat
Antwort #1 - 09.01.2013 um 07:43:28
 
Ich habe Deinen Beitrag hierher verschoben, weil es eindeutig eine Sachanfrage zum Einbürgerungsrecht ist - insoweit habe ich mir auch erlaubt, den Betreff Deines Themas ein bisschen zu konkretisieren.

Zur Sache selbst:

Da sich Dein Hauptwohnsitz in Niedersachsen befindet und dort rechtmäßige Aufenthaltszeiten zum Zwecke eines Studiums für eine Anspruchseinbürgherung angerechnet werden, Du die entsprechenden Voraufenthaltszeiten erfüllst und nicht tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen werden, sind ganz wesentliche Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt.

Die Sprachkenntnisse dürften auch ausreichend sein. Straftaten hast Du hoffentlich keine begangen.

Bliebe die Frage nach dem Nachweis Orientierungs- und/bzw. Einbürgerungskurs. - Das sollte aber keine große Hürde sein.

Ich schlage vor:

Mach mal einen "Sondierungstermin" bei Deiner EBH - sage, dass Du Dich mit dem Gedanken trägst, Dich einbürgern zu lassen, und dass Du dazu einzelfallbezogen ein paar Fragen hast. - Danach weißt Du genau woran Du bist und kannst entscheiden, ob schon jetzt oder halt ein wenig später die konkrete Antragstellung Sinn macht. - Wie gesagt, nach meiner Einschätzung hier aus der Ferne, sollten die Chancen gut stehen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!


=schweitzer=

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