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FZF im Ausland beantragen... (Gelesen: 5.588 mal)
Themen Beschreibung: ...wenn beide Ehepartner im Ausland sind
glueckskecks
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Antwort #15 - 23.01.2013 um 13:48:34
 
Frag mal bei Deinem zuständigen AA nach, Ehen aus Dänemark werden hier nicht mehr anerkannt da nicht sichergestellt werden kann ob die Ehefähigkeit ausreichend geprüft wurde. Das Urteil dazu kannst Du ganz einfach googeln. Danke für Deine ausgesuchte Höflichkeit. Damit fallen wir Deutschen überall immer wieder negativ auf.
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glueckskecks
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Antwort #16 - 23.01.2013 um 13:54:48
 
Ehen aus Dänemark werden vom AA nicht mehr anerkannt da man davon ausgeht das die Ehefähigkeit nicht ausreichend geprüft wurde.
D.h. eine Dänemarkehe hat für den deutschen Staat keine Rechtsgültigkeit sofern nicht vorher hier anerkannt.
Es gibt dazu ein Urteil aus 2011. Kannst Du ganz einfach googeln.
Vielen Dank auch für Deine ausgesuchte Höflichkeit. Dadurch fallen wir Deutschen überall negativ auf.
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Muleta
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Antwort #17 - 23.01.2013 um 14:07:41
 
glueckskecks schrieb am 23.01.2013 um 13:54:48:
Ehen aus Dänemark werden vom AA nicht mehr anerkannt da man davon ausgeht das die Ehefähigkeit nicht ausreichend geprüft wurde.
D.h. eine Dänemarkehe hat für den deutschen Staat keine Rechtsgültigkeit sofern nicht vorher hier anerkannt.


das ist kompletter Schwachsinn und die von Dir angeführte Entscheidung des BVerwG gibt das auch nicht her. Es ist einfach von vorn bis hinten falsch.

BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09 spricht nur davon, dass in den dort genannten Fallkonstellationen ein Visumsverfahren nachgeholt werden muss. Wenn Du in dem Urteil irgend etwas findest, was Deine Behauptungen untermauert, dann bitte mit konkretem Zitat! Quelle dafür wäre dann hier: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?az=1+C+23.09&datum=11.01.20...
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sebbert
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Antwort #18 - 18.02.2013 um 22:17:41
 
Sorry für die späte Antwort und vielen Dank bereits für die vielen Infos. Ist mitunter etwas unübersichtlich geworden. Es folgen nun noch ein paar Fakten und einige Fragen die sich mit der Zeit ergeben haben:

- Haben in DK geheiratet und diese auch in D beim Standesamt (Familienbuch) registriert.
- Gemeinsamen Aufenthalt um Ausland können wir nachweisen
- Sie ist nun auch noch schwanger

Weitere Fragen:
- Für den Fall dass eine Urkundenprüfung kommt, was mache ich dann mit meiner Frau und dem Baby? Ich werde einen Deutschen Arbeitsvertag max. 3 Monate vor Arbeitsantritt bekommen. Wenn ich Ghana verlasse erlöscht auch das Ghana Visa für meine Frau. Muss ich Sie alleine zurrück auf die Philippinen schicken? Wo sie keinen Lebensstand hat? Wie wirkt sich ein wechsel der Botschaft in diesem Fall aus, FZF in Ghana beantragt und in Manila weitergeführt?

Ich kann das ganze recht schlecht planen, da ich immer nur mit sehr wenig vorlaufzeit jobs wechseln kann. Wenn ein Deutscher Vertrag zustandekommt bleiben wie gesagt max. 3 Monate?!

Ausserdem hat mich der Eintrag über das Nichtanerkennen einer DK Hochzeit verunsichert. Haben mit Schengenvisum in DK geheiratet, sind danach aber wieder ins Ausland geflogen, weil unser Arbeitsplatz und Lebensmittelpunkt zu der Zeit auf den Malediven war. Wie weit muss ich mir hierzu Gedanken machen.

Danke für Eure Hilfe.

Sebastian
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Saxonicus
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Antwort #19 - 18.02.2013 um 22:25:54
 
Wenn Ihr Eure Ehe in Deutschland nachregistriert habt, dann verfügt Ihr doch auch über die entsprechende deutsche Urkunde, wer sollte denn da noch eine Urkunden-Überprüfung verlangen ?
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