flofloflo schrieb am 07.01.2013 um 01:49:58: Entweder sie beantragt vor Heirat ein Visum zur Eheschließung, darf dann aber in der Wartezeit (6-8 Wochen) nicht einreisen. Wenn wir das Visum dann haben, dürfen wir heiraten.oder- wir heiraten direkt hier ohne Visum, dann muss sie aber (sofort?) ausreisen, ein Visum zur
FZF beantragen und darf während der Wartezeit (6-8 Wochen) nicht einreisen?
Sie braucht weder ein Visa zu Heiraten, noch muss sie sofort ausreisen. Auch gibt es kein Einreiseverbot während des Visantrages. Sie muss nur den Visaantrag in Kroatien stellen. Während der Antragszeit kann sie natürlich nach Deutschland reisen, wenn Sie den Pass bei der Antragsannahme wiederbekommt. (Wonach Sie ggf. Fragen könnte)
Sie muss nur das Visa dann wieder beim Konsulat in Kroatien abholen.
Meist gestattet dieses Visa bei Ehegatten von Deutschen bereits die Erwerbstätigkeit und hat einen entsprechenden Vermerk.
Ist dieses Visa drei Monate gültig, mit Erwerbstätigkeit gestattet und wird nach dem 01.04 ausgestellt, so macht ein Antrag auf
AE nach §28
AufenthG IMHO keinen Sinn mehr. Diese
AE gestattet auch automatisch die Erwerbstätigkeit, aber ab 1.7 ist die Ehfrau in der EU-Freizügkeit (ohne Arbeitsgenehmigung). Ob die Bundesagentur für Arbeit analog zu den Ländern Bulgarien/Rumänien ab 1.7 relativ unkompliziert zusätzlich zur EU-Freizügigkiet eine Arbeitsgenehmgung EU für Ehgatten Deutscher aus diesen Ländern austellt, könnt man
jetzt schon mal erfragen!
Sollte weil sich die Eheschlißung hinzieht, erst sehr spät im Frühjahr einen Visaantrag stellen, stellt sich die Frage nach dem Sinn. Es findet eine Überprüfung des Antrages bei der
ABH an deinem Heimatort statt, das wird sich mehrere Wochen hinziehen.
Ab 01.07 kann sie sich unbefristet aufhalten, ohne irgendeinen Antrag. Sollte sie keine Arbeitsgenehmigung EU bekommen, kann sie
ab 01.07 den Hilfweise den Antrag auf
AE ohne vorheriges Visa direkt in Deutschland stellen.