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Dolmetscher beim Ehevertrag? (Gelesen: 6.111 mal)
Madita
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i4a rocks!


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21.12.2012 um 08:44:16
 
Hallo,
weiß jemand, ob man einen Dolmetscher bei Unterzeichnung des Ehevertrages braucht, auch wenn der Vertrag vorher übersetzt wurde?
Mein Mann hat Muttersprache Spanisch, spricht sehr gut Englisch und hat Deutschkentnisse A1. Ich könnte Fragen in Englisch oder Spanisch dem Notar übersetzen, aber habe kein juristisches Fachvokabular.
Muss es ein vereidigter Dolmetscher sein oder ginge auch jemand, der in beiden Sprachen fließend beherrscht?
Und hat jemand Erfahrungen, was es ca. kostet?
Dankbar für Tips.
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« Zuletzt geändert: 21.12.2012 um 08:59:37 von Madita »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 21.12.2012 um 11:03:38
 
Der Notar ist ja verpflichtet, alle Folgen des Vertrages zu erläutern und alle Fragen zu beantworten. Der Notar bestätigt am Schluss, dass alles verstanden wurde und die Unterschrift freiwillig erfolgte. Insofern müsst Ihr den Notar fragen, ob er das ohne Dolmetscher bestätigen kann.

Notare können selbst vereidigen. Auch das könnt Ihr mit dem Notar klären.

Allgemein vereidigte Dolmetscher findet Ihr hier:
www.justiz-dolmetscher.de
Der Preis laut Gesetz (JVEG) beträgt 55 Euro pro Stunde, wobei bei Freiberuflern die Arbeitzeit mit dem Losfahren von Zu Hause beginnt und mit der Rückkehr nach Zu Hause (oder Eintreffen beim nächsten Auftrag) endet.
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Sternchen12345
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Antwort #2 - 21.12.2012 um 11:40:27
 
Muss dann unbedingt in die Muttersprache übersetzt werden oder geht dann auch z.B. Englisch, vorausgesetzt natürlich wenn die Person der englischen Sprache mächtig ist?
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reinhard
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Antwort #3 - 21.12.2012 um 11:50:24
 
Auch das muss der Notar beantworten - er muss ja am Schluss unterschreiben, dass alles verstanden wurde.

Englisch kostet 55 Euro pro Stunde, Spanisch kostet 55 Euro die Stunde.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.12.2012 um 13:05:57
 
Sternchen12345 schrieb am 21.12.2012 um 11:40:27:
Muss dann unbedingt in die Muttersprache übersetzt werden oder geht dann auch z.B. Englisch, vorausgesetzt natürlich wenn die Person der englischen Sprache mächtig ist


Muss nicht. Such euch einen Notar aus, der auch (beruflich) Englisch spricht, und überzeugt ihn durch ein Gespräch, dass Dein Mann gut genug Englisch versteht.

noch zum überprüfen: Da ihr ja schon verheiratet seit, kann es sein dass ein nachträglicher Ehevertrag nicht in allen Ländern gültig wird; auch ist die Frage welches Recht angewandt wird, dies zumindest sollte der Notar überprüfen.
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Madita
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Antwort #5 - 21.12.2012 um 14:07:48
 
tiggger schrieb am 21.12.2012 um 13:05:57:
noch zum überprüfen: Da ihr ja schon verheiratet seit, kann es sein dass ein nachträglicher Ehevertrag nicht in allen Ländern gültig wird; auch ist die Frage welches Recht angewandt wird, dies zumindest sollte der Notar überprüfen.


Dankeschön! In unserem Fall sind wir noch nicht verheiratet.  Einen Entwurf haben wir schon, da steht drin, dass wir uns auf Deutsches Recht einigen. Oder kann man das gar nicht selber festlegen?
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reinhard
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Antwort #6 - 21.12.2012 um 15:00:55
 
Du kannst in einen Ehevertrag alles reinschreiben.

Die Frage ist, ob das in anderen Ländern später wirksam ist, also von der dortigen Justiz so anerkannt wird.

Manche Länder sehen vor, dass eigene Staatsangehörige immer nach örtlichem Recht z.B. geschieden werden können, unabhängig von irgendwelchen Verträgen im Ausland.

Lasst Euch vom Notar beraten, dafür bezahlt Ihr ihn.
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Chun
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Antwort #7 - 22.12.2012 um 19:51:10
 
tiggger schrieb am 21.12.2012 um 13:05:57:
Muss nicht. Such euch einen Notar aus, der auch (beruflich) Englisch spricht, und überzeugt ihn durch ein Gespräch, dass Dein Mann gut genug Englisch versteht.


Ist es denn in dem Fall nicht möglich, dass der Vertrag angefochten werden könnte, wenn später behauptet wird, dass doch nicht alles verstanden wurde? Denn Englisch ist nun mal nicht die Muttersprache. Wie will man nachweisen, der Ehemann hätte alles verstanden? Wenn ein Dolmetscher in der Muttersprache übersetzt, dann ist es klar.


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reinhard
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Antwort #8 - 22.12.2012 um 19:55:25
 
Ja, natürlich. Wenn der Vertrag in einer Sprache verhandelt wird, die eine oder einer nicht versteht, kann das angefochten werden.

Deshalb: Den Notar fragen, denn der unterschreibt ja, dass er alles erklärt hat und verstanden worden ist.
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Madita
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Antwort #9 - 22.12.2012 um 23:01:31
 
reinhard schrieb am 21.12.2012 um 15:00:55:
Du kannst in einen Ehevertrag alles reinschreiben.

Die Frage ist, ob das in anderen Ländern später wirksam ist, also von der dortigen Justiz so anerkannt wird.

Manche Länder sehen vor, dass eigene Staatsangehörige immer nach örtlichem Recht z.B. geschieden werden können, unabhängig von irgendwelchen Verträgen im Ausland.

Lasst Euch vom Notar beraten, dafür bezahlt Ihr ihn.


Ja, ich glaube eh nicht, dass Kuba im Zweifelsfall fremdes Recht anerkennen würde.
Ist man eigentlich verpflichtet, die Ehe in beiden Ländern registrieren zu lassen? Wir überlegen, ob wir dies in Kuba überhaupt tun, wenn wir in Dtld. geheiratet haben und auch hier wohnen.
Oder ist das irgendwie rechtswidrig, weil er dann dort weiterhin als ledig gilt?
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 22.12.2012 um 23:05:36
 
Madita schrieb am 22.12.2012 um 23:01:31:
Ja, ich glaube eh nicht, dass Kuba im Zweifelsfall fremdes Recht anerkennen würde.
Ist man eigentlich verpflichtet, die Ehe in beiden Ländern registrieren zu lassen? Wir überlegen, ob wir dies in Kuba überhaupt tun, wenn wir in Dtld. geheiratet haben und auch hier wohnen.
Oder ist das irgendwie rechtswidrig, weil er dann dort weiterhin als ledig geführt wird?


Cuba soll ja auch gar nicht fremdes Recht anerkennen, sondern einen im Ausland geschlossenen Vertrag. Ob dies moeglich ist, weiss eher ein Rechtsanwalt auf Cuba, oder einer der sich hier auf cubanische Recht spezialisiert hat. Dasselbe gilt fuer die Frage ob ihr irgendetwas in Cuba registrieren muesst (vermutlich nicht, aber das wird nur ein Experte zu 100 % wissen).
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