Akras schrieb am 20.12.2012 um 19:53:03:Vielen Dank für eure Antworten
Ich habe es mir auch gedacht, mich hat nur die Quittung über 0€ und dort die angegebene Rechtsgrundlage verwirt.
Ja, er hat das Eheschliessungsvisum beantragt und ja, das Datum steht auch schon fest 20.01.13. Auch die Bestätigung des Standesamtes über die Verfügbarkeit hat er bei dem Antrag mitgeliefert.
Mal schauen, ob das bis dato überhaupt noch klappt. Einige meiner Unterlagen laufen 23.01.13 ab, was die Standesbeamtin reingeschrieben hat.
Ist das Gültigkeits Datum noch relevant? Als ich meine Unterlagen vorgelegt habe, waren alle gültig.
Mich würde mal interessieren, wie habt ihr das gemacht, dass ihr schon jetzt die Bestätigung vom Standesamt bekommen habt? Ich lese das öfter, dass der Termin mit eingereicht wird. Bei uns verlangt aber das Standesamt exakt die gleichen (Original-)Unterlagen wie die Botschaft zur Antragsstellung, sonst geben die gar nichst Schriftliches raus, geschweige denn einen Termin zur Eheschließung.
Insofern war es de facto gar nicht möglich, irgendwas vom Standesamt zu bringen. Ich musste der
ABH erklären, warum wir noch keinen Termin haben. Dann durfte ich die Unterlagen aus der
ABH abholen, um zum Standesamt zu gehen.
Hab ich ein besonders strenges Standesamt oder wir habt ihr das hingekriegt?
Bei uns hat es übrigens allein 5 Wochen gedauert, bis die Diplomatenpost bei meiner
ABH angekommen war, obwohl die Botschaft wöchentlich den Kurier schickt. Ich hoffe, ihr habt mehr Glück, aber vorher können die gar nicht anfangen, den Antrag zu bearbeiten.