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30 Tage länger hier als das Visum es erlaubt ? Was droht jetzt? (Gelesen: 996 mal)
holzwurm
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 30 Tage länger hier als das Visum es erlaubt ? Was droht jetzt?
17.12.2012 um 23:46:33
 
Hallo alle zusammen,
ich bin Deutscher, meine Frau Kolumbianerien. Sie lebt mit Greencard in den USA. Mit einem C-Visum 90 Tage reiste sie mehrmals in diesem Jahr ein und aus. Da ich dummer Weise niemals bis zum Ende recherchiert habe, dachte ich immer Unterbrechungen lösen neue 180 Tage aus. Nun wurden wir von der Ausländerbehörde angeschrieben mit der Aufforderung mitzuteilen ob und wann meine Frau ausgereist sei. Tickets sind gebucht für den 24.12., die 90 Tage waren jedoch schon im November rum. Da Schengen-Visa nicht verlängert werden können, was tun? Außerdem wollen wir zurück in den USA ein Visum zur Familienzusammenführung/Aufentshaltstitel beantragen, drohen wegen dem illegalen länger hier sein, dafür irgendwelche Konsequenzen? Vielen Dank im voraus
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 30 Tage länger hier als das Visum es erlaubt ? Was droht jetzt?
Antwort #1 - 17.12.2012 um 23:53:47
 
Auf die Schnelle ..

Da Ticket vorliegt droht eher "nur" eine Strafanzeige
wegen unerlaubten Aufenthaltes. Sie sollte von der
ABH eine GÜB erhalten, damit bei der Ausreise keine
Probs entstehen. Ausweisung oder mehr droht da sicher
nicht.

Bei solchen eher .. kleinen Vergehen hat die ABH kaum
Interesse, das hoch zu spielen.... macht ja auch Arbeit.

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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 18.12.2012 um 00:01:15
 
wenn sie die erlaubte Aufenthaltszeit überschritten hat, dann ist das eine Straftat (wenngleich eine, die vermutlich eingestellt oder gegen Auflagen eingestellt wird).

Um Schwierigkeiten bei der nächsten Ausreise zu vermeiden, sollte sie aber wohl sinnvollerweise einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen (der natürlich aussichtslos ist, aber trotzdem erstmal eine Duldungsfiktions auslöst) und sich vor der Ausreise eine GÜB holen.

Wenn sie das partout nicht so machen will, sollte sie am 24.12. sehr(!!!) rechtzeitig am Flughafen sein, da die BPol dann wohl ein paar Stunden die Frage der Strafbarkeit eines illegalen Aufenthalts klären möchte. Mit einer GÜB wäre das hingegen kein Problem.
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