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Urkundenprüfung Geburtsurkunde falsche Eintragung (Gelesen: 5.088 mal)
hastenichgesehn
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16.12.2012 um 22:44:11
 
Hallo,

ich habe schon viele Hilfe im Forum bekommen. Dafür schonmal vielen Dank. Leider ergeben sich immer neue Probleme.

Meine dominikanische Verlobte und ich haben uns für eine Heirat in Deutschland entschieden. Für mich war es naheliegend, denn schließlich wollen wir in Deutschland leben. Naja, die Probleme damit holen uns ein.

Die dominikanische Republik gehört scheinbar zu den Staaten mit einem unsicheren Dokumentenwesen. Wie mir scheint zu recht. Wir haben alle Dokumente beim Standesamt eingereicht. Jetzt soll die Prüfung der Dokumente durch die dominikanische Botschaft durchgeführt werden. Ich habe einen Fragebogen zur Urkundenprüfung bekommen. Bei der Beschaffung der Informationen ist meiner Verlobten aufgefallen das in ihrer Geburtsurkunde das Geburtsdatum ihrer Mutter falsch eingetragen wurde. So steht es jetzt auch im Pass der Mutter. Bisher hat es niemanden interessiert.

Jetzt haben wir zwei Möglichkeiten:

Erstens: Die richtigen Informationen in den Fragebogen eintragen und in Kauf nehmen das die Daten im Fragebogen und in der Geburtsurkunde unterschiedlich sind.

Zweitens: Das korrekte Geburtsdatum in der zuständigen Behörde ändern lassen und eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen. Das würde eine erhebliche Verzögerung bedeuten. Und außerdem viel Geld kosten.

Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben welches das bessere Verfahren ist. Was würde schlimmstenfalls passieren wenn der Vertrauensanwalt der Botschaft die Prüfung vornimmt und die Daten nicht übereinstimmen?










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Eduard
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Antwort #1 - 16.12.2012 um 23:51:06
 
Was steht denn in der Geburtsurkunde bzw. im Registereintrag der Mutter? Wenn dort auch das "falsche" Datum steht, dann würde ich es einfach in das Formular eintragen und fertig.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 17.12.2012 um 08:57:35
 
hastenichgesehn schrieb am 16.12.2012 um 22:44:11:
Jetzt soll die Prüfung der Dokumente durch die dominikanische Botschaft durchgeführt werden.

Was hat denn die dominikanische Botschaft damit zu tun ?

Du meinst wohl die deutsche Botschaft in der dominikanischen Republik ?
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hastenichgesehn
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Antwort #3 - 17.12.2012 um 09:21:19
 
Oh! Augenrollen Ja, klar. Die deutsche Botschaft in Santo Domingo wird die Prüfung der Dokumente durchführen, bzw. veranlassen.
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grisu1000
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Antwort #4 - 17.12.2012 um 13:20:48
 
hastenichgesehn schrieb am 16.12.2012 um 22:44:11:
Zweitens: Das korrekte Geburtsdatum in der zuständigen Behörde ändern lassen und eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen. Das würde eine erhebliche Verzögerung bedeuten. Und außerdem viel Geld kosten. 


Kann sein. Aber alles andere kann dich und deine Frau irgendwannn sonst einholen. Vielleicht nicht jetzt, aber wenn der nächste Pass ausgestellt wird usw.
Und dann zusätzlich noch die deutsche Eheurkunde berichtigen zu lassen wird extrem viel Mühe und Zeit kosten.
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Eduard
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Antwort #5 - 17.12.2012 um 20:21:06
 
grisu1000 schrieb am 17.12.2012 um 13:20:48:
Kann sein. Aber alles andere kann dich und deine Frau irgendwannn sonst einholen. Vielleicht nicht jetzt, aber wenn der nächste Pass ausgestellt wird usw.
Und dann zusätzlich noch die deutsche Eheurkunde berichtigen zu lassen wird extrem viel Mühe und Zeit kosten.


Es geht um das Geburtsdatum der Schwiegermutter, nicht der Frau.

Ich würde sagen, wenn das abweichende Geburtsdatum bei der Urkundenprüfung nicht auffällt, ist die Sache damit erledigt. Das Geburtsdatum der Mutter interessiert nie wieder jemanden, auch und insbesondere nicht bei der Anmeldung zur Eheschließung.

Man könnte m. E. sogar argumentieren, da einerseits die dominikanische Geburtsurkunde nach deutschem Recht sowieso keinerlei Beweiswert hat, andererseits das Geburtsdatum der Mutter nach deutschem Recht niemanden interessiert (selbst wenn die Frau später Deutsche wird und ihre Geburt nachbeurkunden lässt - auf deutschen Geburtsurkunden wird kein Geburtsdatum der Eltern eingetragen), ist der Fehler für das Standesamt irrelevant, wenn die Urkundenprüfung ansonsten keine Abweichungen ergibt. Allerdings kann es sein, dass sich der zuständige Standesbeamte nicht ohne weiteres dieser Ansicht anschließt.
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hastenichgesehn
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Antwort #6 - 19.04.2013 um 19:47:25
 
Die Sache mit dem falschen Datum holt uns wieder ein. Wir haben uns entschieden das Datum von der zuständigen Behörde ändern zu lassen. Der Antrag wurde Anfang Januar gestellt. Damit wir nicht mehr so viel Zeit verlieren haben wir unsere Anmeldung zur Heirat und den Antrag auf Dokumentenprüfung in Deutschland zurückgezogen. Wir haben jetzt in der im Land meiner Frau geheiratet. Allerdings warten wir noch immer auf die Berichtigung des falschen Geburtsdatums der Mutter in der Geburtsurkunde meiner Frau. Bei der zuständigen Behörde bekommt man keinerlei Auskunft über den Bearbeitungsstand. Meine Frau war schon persönlich bei der Behörde, ohne Erfolg. Andere Leute dort sagten ihr, dass sie schon zwei und einer sogar drei Jahre auf ihr Dokument warten.

Wir möchten jetzt endlich den Antrag zur FZF stellen, aber bei dem falschen Datum haben wir ziemliche Bedenken.

Ein Anwalt hat uns geraten, dem Visumantrag ein Schreiben beizulegen indem wir auf die anstehende Änderung hinweisen. Die Bearbeitungsnummer der Behörde könnten wir mit angeben. Vielleicht sogar durch die Behörde selbst bestätigen lassen. Ziemlich blöd wie ich finde - die sollen einfach das Datum korrigieren. Dann ist die Sache erledigt. Und das ist eigentlich auch ganz einfach. Die brauchen nur den Eintrag meiner Frau mit dem Eintrag ihrer Mutter vergleichen. Dauert vielleicht zehn Minuten. Wie auch immer. Es gibt Dinge die kann man nicht ändern....


Aber wird es uns so ein Schriftstück helfen können?

Ich frage mich, was ist das Ziel der Urkundenprüfung? Es handelt sich um ein Land dessen Urkundenwesen als unsicher eingestuft wird. Daher gibt es die Urkundenprüfung. Wenn jetzt der Anwalt feststellt das es einen Fehler in der Urkunde gibt, kann dann trotzdem ein Visum erteilt werden? Richtet sich das nach der Relevanz des Fehlers? Gibt es eine Nullfehlertolerenz? Muss die Urkunde solange berichtigt werden bis alle Fehler beseitigt sind? Auch wenn bekannt ist das eine mögliche Bearbeitung eine Ewigkeit dauern kann? Oder reicht die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt der Botschaft? Wenn danach die Identität der Person bestätigt wurde ist alles gut, auch wenn es einen Fehler im Dokument gibt?

Ich bin absolut ratlos... weinend

...und für jeden Rat, Hinweis und Vorschlag dankbar. Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?






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