Die Sache mit dem falschen Datum holt uns wieder ein. Wir haben uns entschieden das Datum von der zuständigen Behörde ändern zu lassen. Der Antrag wurde Anfang Januar gestellt. Damit wir nicht mehr so viel Zeit verlieren haben wir unsere Anmeldung zur Heirat und den Antrag auf Dokumentenprüfung in Deutschland zurückgezogen. Wir haben jetzt in der im Land meiner Frau geheiratet. Allerdings warten wir noch immer auf die Berichtigung des falschen Geburtsdatums der Mutter in der Geburtsurkunde meiner Frau. Bei der zuständigen Behörde bekommt man keinerlei Auskunft über den Bearbeitungsstand. Meine Frau war schon persönlich bei der Behörde, ohne Erfolg. Andere Leute dort sagten ihr, dass sie schon zwei und einer sogar drei Jahre auf ihr Dokument warten.
Wir möchten jetzt endlich den Antrag zur
FZF stellen, aber bei dem falschen Datum haben wir ziemliche Bedenken.
Ein Anwalt hat uns geraten, dem Visumantrag ein Schreiben beizulegen indem wir auf die anstehende Änderung hinweisen. Die Bearbeitungsnummer der Behörde könnten wir mit angeben. Vielleicht sogar durch die Behörde selbst bestätigen lassen. Ziemlich blöd wie ich finde - die sollen einfach das Datum korrigieren. Dann ist die Sache erledigt. Und das ist eigentlich auch ganz einfach. Die brauchen nur den Eintrag meiner Frau mit dem Eintrag ihrer Mutter vergleichen. Dauert vielleicht zehn Minuten. Wie auch immer. Es gibt Dinge die kann man nicht ändern....
Aber wird es uns so ein Schriftstück helfen können?
Ich frage mich, was ist das Ziel der Urkundenprüfung? Es handelt sich um ein Land dessen Urkundenwesen als unsicher eingestuft wird. Daher gibt es die Urkundenprüfung. Wenn jetzt der Anwalt feststellt das es einen Fehler in der Urkunde gibt, kann dann trotzdem ein Visum erteilt werden? Richtet sich das nach der Relevanz des Fehlers? Gibt es eine Nullfehlertolerenz? Muss die Urkunde solange berichtigt werden bis alle Fehler beseitigt sind? Auch wenn bekannt ist das eine mögliche Bearbeitung eine Ewigkeit dauern kann? Oder reicht die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt der Botschaft? Wenn danach die Identität der Person bestätigt wurde ist alles gut, auch wenn es einen Fehler im Dokument gibt?
Ich bin absolut ratlos...
...und für jeden Rat, Hinweis und Vorschlag dankbar. Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?